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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kirchenkritisches Plakat soll exkommuniziert werden

Die Katholische Kirche gedenkt heute dem Martyrium des Religionsgründers, anstatt sich dem der Religionsopfer zuzuwenden. Die geohrfeigte Glaubensfirma möchte nicht die andere Backe hinhalten, sondern reagiert mal wieder äußerst empfindlich, wenn es ums Geschäft geht. So möchte in Biberach ein Gottesmann gegen ein Plakat vorgehen, das unter Hinweis auf die aktuellen Skandale für Kirchenaustritte wirbt.

Nicht nur ein Anwalt soll eine einstweilige Verfügung erwirken, auch andere weltliche Verbündete hat der Geistliche gefunden: das Ordnungsamt wünscht das Plakat ebenfalls zur Hölle, das jedoch steht auf dem Gelände der Bahn.

„Das Problem ist, dass bei diesem Fall zwei Rechte aufeinander treffen: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Schutz der Religion“, sagt Tönnis. „Es ist schwer zu sagen, welches Recht man höher gewichtet.“

„Recht auf Schutz der Religion“? Ja, tatsächlich wird in Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“, die ggf. mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müsste. Die Religionsausübung allerdings wird in dem Plakat in keiner Weise tangiert. Es enthält plausible Tatsachenbehauptungen und die Wertung, dass man das Bodenpersonal zur Religionsausübung und wohl auch sonst nicht braucht. Sollen die ruhig ihre Religion ausüben. Verächtlich machen die ihre Personal schon ganz alleine. Im Bistum Trier stehen gerade 20 heilige Männer unter Verdacht. Dass sich hier das Ordnungsamt auf die Seite der Zensoren stellt, ist schon ein starkes Stück (Mittelalter).

Selbst möchten die Kirchenfürsten nicht die andere Backe hinhalten, stattdessen halten sie gelegentlich Bäckchen, an den man eigentlich nicht herumzufingern hat.

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Autor:
admin
Datum:
2. April 2010 um 18:59
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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