DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?
Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)
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