Am tollsten läuft es hier in NRW: Da dürfen ja inzwischen Zeitungsverlage auch private TV-Sender kontrollieren. Künftig sagt uns dann die WAZ sowohl per Dudelsender, als auch per Käseblatt, wie lokalpolitisch die Dinge so zu laufen haben. Dem Kai sein Blättchen jubelt ebenfalls.
So etwas kommt dabei heraus, wenn Medien Monopole und Oligopole bilden. Hier in NRW ist eine Zunahme dieses Phänomens zu erwarten, da das neue Landesmediengesetz Zeitungsverlagen die 100%ige Kontrolle an TV-Sendern gestattet. Da hat sich aber die WAZ gefreut!
Wie unverhohlen Medienkonzentration stattfindet, konnte man dieses Jahr in Berlin verfolgen, als dpa bekanntgab, ins Axel Springer-Haus zu ziehen. Der Tagesspiegel zog aus der auf Kantinenebene zu erwartenden Fusion der größten deutschen Presseagentur mit der Springer-Presse die angemessene Reaktion: Er kündigte sein dpa-Abo.
Wie schlimm die Oligopolisierung Berliner Medienmacher im Extremfall werden kann, zeigt dieses pseudosatirische Treffen, in dem in achteinhalb Minuten kein einziger Gag zündete.
Geheimdienste und Demokratie vertragen sich nicht. Daher sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die wissen wollen, was ihnen die Regierenden verheimlichen wollen, für Geheimdienste ein ungleich bedeutenderer Gegner als die auszuspionierenden Länder. Im Gegenteil sind feindliche Geheimdienste sogar nützlich, da sie dem eigenen Geheimdienst eine Daseinsberechtigung liefern, während die Parlamentarier lästig und existenzbedrohend sind. In den Niederlanden etwa hatte die Politik erkannt, dass man keine Geheimdienste braucht und selbige abgeschafft.
Daher fürchten Geheimdienste nichts so sehr wie Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse wurden behandelt wie Pilze: Man hielt sie im Dunkeln und fütterte sie mit Dung. Insbesondere achtete man bei der personellen Besetzung auf eine gewisse „Loyalität“, damit nicht zu lästige Fragen gestellt würden. So konnte denn auch unser Auslandsgeheimdienst BND bis in die 70er Jahre alles, danach immerhin noch nahezu alles machen, was er wollte.
Bislang hatte es vor allem zwei bemerkenswerte Menschen in den Geheimdienstuntersuchungsausschüssen gegeben, die ihren Job ernst genommen hatten, einer davon BGH-Richter Wolfgang Nešković. Dieser hatte sich für seine Tätigkeit als Geheimdienstprüfer extra freistellen lassen und übte seine Aufgabe so gewissenhaft aus, dass er seinerzeit sogar beim BND ein Praktikum machte, um die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde kennen zu lernen. Nešković, der anscheinend das Grundgesetz sowie strafrechtliche Verbote von Angriffskriegen ernst nimmt und als exzellenter Jurist gilt, hatte sowohl die SPD, als auch die Grünen verlassen und war trotz damaliger Parteilosigkeit 2005 von der heutigen Linkspartei in den Untersuchungsausschuss entsendet worden. Während andernorts oftmals Dinge zu Journalisten durchsickern, stand Nešković auch hier im Ruf, seine Schweigepflichten zu ehren. Nach Beitritt zur Linkspartei wurde er in den aktuellen Bundestag gewählt.
„Das gezielte Töten von afghanischen Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Es verstößt gegen unser nationales Verfassungsrecht und gegen das Völkerrecht.“, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zu den heute berichteten Erkenntnissen aus dem geheimen NATO-Bericht über den Luftschlag von Kundus. Nešković weiter:
„Das ISAF-Mandat lässt das Töten nur in einer Notwehr- oder Nothilfesituation zu. Das gezielte Töten von Aufständischen abseits solcher Situationen stellt damit nach dem Völkerrecht und unserem nationalem Verfassungsrecht einen ungeheuren Tabubruch dar. In Afghanistan wurde somit die Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren verhängt. Nach unserer Verfassung ist die Todesstrafe jedoch ausdrücklich abgeschafft.
Oberst Klein hat sich an der Logik des Krieges orientiert und nicht an der Logik unserer Verfassung. Der Bundesregierung ist dies offensichtlich bewusst. So erklären sich ihre anhaltenden Versuche, die Aufklärung der Vorgänge zu verzögern und zu vertuschen.“
Gestern noch hatte Verschwörungstheoretiker Bosbach in der PHOENIX-Runde zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung erbärmlichen Unsinn gequatscht und Terrorgefahren heraufbeschworen. Was dabei herauskommt, wenn die Behörden von einer Paranoia erfasst werden, kann man sehr schön in England verfolgen, wo alles voller Kameras hängt – öffentlicher Kameras. Private Kameras sind seit neuestem nicht zu empfehlen:
Diesen August saß ich bei einer Geburtstagsfeier eines Freundes in Hamburg Altona unverhofft am gleichen Tisch wie der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz. Ich war versucht, ihn auf die unhaltbare Position seiner Partei zum Internetsperrengesetz anzusprechen. Aber mir war klar, dass das nichts bringen würde, denn der Mann wusste mit Sicherheit ohnehin schon selbst, dass das Gesetz absoluter Mumpitz ist.
Einer meiner Quellen zufolge hatte ein Wahlkämpfer namens Herr Struck den Sozis ausgemalt, wie es denn wohl sein würde, wenn die BILD-Zeitung titele, die SPD täte nichts gegen Kinderpornographie. Besagter Herr Struck geht bekanntlich über Leichen und halluziniert, Deutschland müsse am Hindukush verraten verteidigt werden usw..
Wie man am Wahlergebnis der FDP sieht, welche als einzige im Bundestag vertretene Partei das Zensursula-Gesetz einstimmig abgelehnt hatte, war die SPD einer krassen Fehleinschätzung erlegen. Und noch eine Partei legte um 2,5 % der Gesamtstimmen zu: Die Piratenpartei.
Gestern nun hat Scholz öffentlich eingestanden, dass der Verrat ein Fehler gewesen ist. Besser spät, als nie. Trotzdem war die Nummer unverzeihlich, wenn man für solche Erkenntnisse eine Partei erst in die Opposition schicken muss, sollte sie dort auch bleiben. Schade, dass keine wirklichen Alternativen im Angebot sind. Wenn die SPD aber wieder Wählbarkeit beansprucht, dann gibt es im IT-Recht noch jede Menge anderer Baustellen. Und solange die etablierten Parteien hier versagen, wird die Piratenpartei den Weg weisen müssen.
Eine Bloggerin vertritt zur grundgesetzlich Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit eine extremere Auffassung. Daher möchte ich kurz nachlegen.
Grundsätzlich besteht bereits das philosophische Problem, was man als Kunst bewertet, vor allem die verfassungsrechtlich hochproblematische Frage, einem Werk den Status Kunst sogar abzusprechen. Aber darum geht es gar nicht, schon gar nicht um Bilderverbrennung oder ähnliches.
Der Komponist Stockhausen hat in seinen letzten Jahren alles Mögliche als Musik interpretiert. So hat er sogar die Anschläge vom 11. September zu einem Kunstwerk erklärt. Nun sind wir uns hoffentlich einig, dass die Kunstfreiheit nicht soweit gehen kann, dass sie das Töten oder auch nur die Verletzung von Menschen rechtfertigt. Auch Kunstfreiheit kann also nicht schrankenlos gewährleistet sein, sondern findet ihre Grenzen dann, wenn erhebliche Rechte anderer betroffen sind.
Bilder etc. werden nur ganz, ganz selten verboten, praktisch nur dann, wenn das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild in einer erheblichen Weise betroffen ist. Etwa die kopulierenden Schweine mit dem Gesicht von Franz-Joseph Strauß (dem man diese Kritik m.E. durchaus hätte zumuten können). Einem Künstler, der Claudia Schiffer in lasziven Posen Pin Up-mäßig malte, um damit gut zu verdienen, wurde das auch untersagt. Soweit ich die Rechtsprechung überblicke, werden künstlerische Bilder nur im absoluten Ausnahmefall wegen des Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte verboten. Vorsichtiger wäre ich da schon bei markenrechtlich oder urheberrechtlich geschützten Inhalten, wenn diese kommerziell verwertet werden. Siehe etwa auch den Beitrag „50 Jahre Asterix. Eine kleine Rechtsgeschichte“.
Man kann sich über Entscheidungen wie „Der blaue Engel“ trefflich streiten, aber im Grundsatz würde man den deutschen Gerichten Unrecht tun, wenn man ihnen nachsagte, sie gängen mit der Kunstfreiheit leichtfertig um. In entsprechenden Prozessen werden ggf. auch Kunstsachverständige gehört.
Die bloße Idee alleine, eine Person nackt darzustellen, ist trivial. Die Qualität der technisch-graphischen Umsetzung, den ggf. bewusst reduzierten Malstil usw. vermag ich nicht zu beurteilen, wobei nicht jeder Kunsthandwerker auch als Künstler gilt, denn Kunst kommt von Können und Künden. Eine künstlerische Aussage darf und soll sogar der Beobachter interpretieren und bewerten. Dafür benötigt man auch nur im Ausnahmefall Kunstsachverstand.
Die bloße Idee, eine ansonsten nackte Politikerin in Strapsen lächerlich zu machen ist eine künstlerische Aussage auf sehr rudimentärem Niveau. Jeder solch sich mal fragen, ob er oder sie es wirklich witzig fände, wenn die eigene Mutter im vorgerückten Alter öffentlich so bloßgestellt würde. Es gibt gewisse Tabu-Bereiche, über die sich eine Kultur definiert. So gibt es etwa sehr nachvollziehbare Gründe, heranwachsende Kinder nicht nackt abzubilden und Pornographie in der Öffentlichkeit zu regulieren. Jeder Erwachsene darf selber entscheiden, ob er sich öffentlich nackt darstellen will oder eben nicht.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wird zwar von so manchen Anwälten und Gerichten zur politischen oder geschäftlichen Waffe pervertiert und führt tatsächlich oftmals zu Zuständen, die faktisch nichts anderes als Zensur darstellen. Doch grundsätzlich ist das aus der Menschenwürde hergeleitete Persönlichkeitsrecht ein kultureller wie ethischer Fortschritt, der auf gleicher Stufe wie die Kunstfreiheit steht.
Es mag sein, dass bei gewissen Politikern die Nacktheit ein künstlerisch veranlasstes Stilmittel wäre. Aber eine Politikerin, die mit Fragen wie dem Bau einer umstrittenen Brücke befasst ist, zu entblößen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in den grundsätzlichen Anspruch auf ein Minimum an Respekt. Und der beginnt spätestens an der Gürtellinie. Da muss die Politikerin sich schon ein bisschen mehr zu Schulden kommen lassen, als dass man so weit gehen dürfte, ihr und ihren Familienangehörigen eine solche Obszönität zuzumuten. Auch Politiker sind kein Freiwild.
Da die Rechtsprechung bei sexistischer Nacktheit ohne inhaltlich wirklich kritischen Bezug insoweit einheitlich ist, bewerte ich die gerichtliche Gegenwehr der Künstlerin lediglich als Publicity-Gag. Davon, dass ausgerechnet in einer kunstsinnigen Stadt wie Dresden die Kunstfreiheit nicht gewährleistet sei, sind wir weit entfernt. Wohl jedes deutsche Gericht hätte den Fall ganz genauso entschieden. Das Bild wurde auch nicht als solches verboten, sondern darf lediglich vorerst nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Nicht einmal der Verkauf war untersagt oder gar eine Vernichtung beantragt worden.
Und schließlich: Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob sich eine Privatperson gegen die Ausbeutung ihrer Persönlichkeit wehrt, oder ob der Staat Bilder verbrennt.
Saudi Arabien, ein enger Verbündeter der Menschenrechtspfleger USA, die gegen islamistischen Terror usw. vorgehen, hat einen TV-Sprecher zum Tode verurteilt, weil er Vorhersagen machte, die man als Hexerei qualifiziert. Der in Saudi Arabien gepflegte Wahabitismus, die wohl restriktivste Form des Islam, wird in den westlichen Medien gerne ausgeblendet, obwohl von hier die Kämpfer rekrutiert wurden, die man man später als „Taliban“ bezeichnete. In Afghanistan ist das natürlich etwas sehr, sehr schlimmes, in Saudi Arabien jedoch kein Problem für die USA.
Da ich die meisten hierzulande auftretenden Mentalisten und viele Zauberkünstler vertrete, interessiert mich das ganz besonders, denn dann dürften selbst Reisen solcher Künstler in dieses Land nicht ohne Risiko sein.
Eine ziemlich infame Einflussnahme der Regierung auf ein unabhängiges Museum berichtet dieser ZEIT-Artikel. Irgendwie beteiligt scheint ausgerechnet der Staatsminister für Kultur Bernd Neumann zu sein.
In knapp vier Jahren ist wieder Bundestagswahl – hoffentlich halten wir solange durch!