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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. November 2009

Politiker möchten in Satiren nicht erkannt werden

Via Richter Ballmann habe ich dieses Kleinod journalistischer Satirekunst gefunden, das natürlich rein fiktiv ist, so fiktiv sogar, dass man es sicherheitshalber nachträglich anonymisierte …

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13. September 2009

Außerirdisch

Wie neulich berichtet, hatte sich das Enthüllungsblatt BILD in der Kunst der Satire versucht und einige Personen zu Aliens stilisiert. Der Springer-Verlag wird versuchen, sich auf Humor herauszureden. Wie man sowas richtig macht, zeigt Günther Butzko im obigen Beitrag!

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11. August 2009

Fotograf versteht keinen Spaß – muss er aber

Das Weblog netzpolitik.org hatte zu einem Wettbewerb aufgerufen, bei dem das Plakat einer politischen Partei variiert werden sollte („remixen“). Dies gefiel dem Fotografen nicht, der den Politiker abgelichtet hatte, und er verlangte Unterlassung. Der Urheber meinte, dass

„… sein Motiv nur für die CDU lizenziert wurde und nicht für “Wettbewerbe” und “Diffamierung” freigegeben worden sind.“

Netzpolitik nimmt für sich die Meinungsfreiheit in Anspruch, welche auch die Freiheit auf Satire beinhaltet. Fotomontagen im politischen Bereich haben die Rechtsprechung schon häufig beschäftigt. Die Greenpeace-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem kritischen Plakat gegen die Chemie-Industrie hatte (BVerfG 1 BvR 2126/93) aufgezeigt, wie weit bei einem politischen Anliegen die Meinungsfreiheit zulasten des Persönlichkeitsrechts gehen kann. Während des Wahlkampfes müssen sogar besonders scharfe Beeinträchtigungen hingenommen werden.

Vorliegend geht es nicht um Persönlichkeitsrecht, sondern um Urheberrecht. Aber auch das Urheberrecht gilt nicht unbegrenzt. So muss ein Urheber zugunsten der Freiheit von Kommunikation etc. hinnehmen, dass sein Werk in gewissen Grenzen zitiert werden darf. Nach § 51 Nr. 2 UrhG darf ein Werk zitiert werden, wenn hierdurch ein selbständiges Werk geschaffen wird. Was zu beachten ist, hat der Bundesgerichtshof im „Schnippselstreit“ festgestellt, als der Comedian Stefan Raab in seiner Resteverwertungsshow „TVTotal“ für lau zitieren und verwerten wollte. Vorliegend ist mit Sicherheit eine hinreichend geleistete eigene geistige Befassung der Spötter mit dem Werk gegeben. Überzeugen Sie sich selbst!

Update:

Im „Lawblog“ des Kollegen RA Udo Vetter wird gerade über die Rechtmäßigkeit der Sache diskutiert. Vetter geht von einer „freie Benutzung nach § 24 UrhG“ aus, während ein anderer Kollege dem widerspricht und auch kein Zitatrecht für die Fotografie („Lichtbildwerk“) annimmt.

Meine Lösung über § 51 Nr. 2 UrhG (Bildzitat in einem Sprachwerk) wird nicht in diskutiert.

Gleichwohl, wie man es juristisch eintütet, so geben jedenfalls die Urteile des Bundesverfassungsgerichts klar eine Tendenz zum Überwiegen der Meinungsfreiheit jedenfalls in Wahlkampfzeiten vor. Bei Motiven wie kitschigen Wahlplakaten könnte man sogar von „Anstiftung zur Parodie“ sprechen, so dass notfalls § 242 BGB greift … ;-)

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15. April 2009

Klinsmann ./. TAZ

In unserer reizüberfluteten Medienwelt wird es für die Presse immer schwieriger, Aufmerksamkeit zu erreichen. Also muss man schon der Taktik wegen provozieren, will man wahrgenommen werden. Dies ist gerade der TAZ mit einer vergleichsweise harmlosen Fotomontage gelungen. So hatte man passend zur Karwoche das Portrait des derzeit glücklosen Bayern-Trainers in eine Szene der Kult-Satire „Live of Brian“ projiziert und ihn „gekreuzigt“.

Der so gescholtene hat offenbar keine anderen Sorgen, als sich zutiefst beleidigt zu fühlen. Er sei „Objekt und gleichzeitig Opfer blasphemischer Angriffe, die ihn zutiefst und massiv in seiner Menschenwürde und in seinem – auch religiösen – Persönlichkeitsrecht verletzen“.

An Prozessorten wie Hamburg oder Berlin wäre ein Achtungserfolg der Klinsmann-Anwalt nicht völlig ausgeschlossen. Aber angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Satire und der Zähigkeit des TAZ-Hausanwalts wäre Klinsmann beraten, seine Energien auf die Nöte des FC Bayern zu konzentrieren. Bei der TAZ jedenfalls führte die uncoole Reaktion des Bayerntrainers zu Heiterkeitsausbrüchen.

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6. April 2009

Wie man mit Zensurwünschen umgeht!

Der Satiriker Martin Sonneborn, Mitherausgeber der am Landgericht Hamburg oft gelesenen Zeitschrift „Titanik“, weiß, wie man provoziert und entsprechende Unterlassungswünsche in PR umwandelt. In diesem erfrischenden Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt er, wie er kaputt lacht, was andere kaputt macht. Sicher: Über Geschmack und Fairnis lässt sich streiten. Aber man kann sehr schön lernen, wie man sich durch Zensurwünsche lächerlich machen (lassen) kann.

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