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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


30. Dezember 2009

Erste Videos vom CCC-Kongress (Auswahl)

Inzwischen sind die ersten Vorträge des 26C3, also des Chaos Computer Club-Kongresses online. Hier eine für Juristen relevante Auswahl:

Juniorporfessor Dr. Matthias Bäcker erklärt, warum das Zugangserschwerungsgesetz (Zensurerleichterungsgesetz) schon rechtstechnisch Murks ist.

Hier analysiert Liguistikprofessor Martin Hase die Rhetorik, mit welcher die Familien-Demagogin Uschi von der Leyen die intelligenten Wähler zu beleidigen pflegte.

Der Kollege Rechtsanwalt Dominik Böcker referiert hier zum Hacker-§.

Der CCC berichtete über seinen Beitrag zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht – eine Klage mit 35.000 Klägern …

Wie Wikileaks die Zensur diverser Länder sowie das Landgericht Hamburg umgeht und künftig umgehen will, kann man hier erfahren. Der Vortrag endete mit einer standing ovation. Spaß am Rande: In Island waren sie zur besten Sendezeit im dortigen TV geladen, jedoch gab es eine einstweilige Verfügung. Der Sender, der das vorbereitete Thema nicht senden konnte, verwies lässig auf die Website, wo man die unzensierten Infos kriegen konnte. Seit diesem Moment kennt jeder in Island Wikileaks …

29. Dezember 2009

Berliner Krawallblogger povoziert Anwälte

Nachdem Kai Diekmann mich neulich ob einer öffentlichen Rechtsberatung als „Freund“ bezeichnet hat, sehe ich mich natürlich in der Verantwortung, unseren Bloggerkollegen vor den Anfeindungen der Juristenwelt in Schutz zu nehmen.

Heute ging Bloggin‘ Kai so weit, dass er den das Schreiben eines Anwalts, nämlich dem der Familienministerin, 1:1 ins Netz stellte.

Lieber Kai, hier haben die Blogger in zahlreichen Selbstversuchen herausgefunden, dass Produkte anwaltlicher Schreibkunst von deren Persönlichkeitsrechten geschützt werden (nachdem das Urheberrecht mangels intendiertem Kunstwerk nicht zog). Die Gerichte urteilen allerdings im Einzelfall unterschiedlich.

Allerdings soll man die Telefonnummern usw. nicht veröffentlichen, auch wenn die nicht geheim sind.

22. Dezember 2009

Anonyme Mörder – Buske: „Seit Dienstag sind wir etwas zögerlich mit dieser Sache.“

Seit der jüngsten Klatsche des BGH für die Hamburger Pressekammer beginnt das Gericht zu verstehen. So zitiert der „Gerichtsschreiber“ den Vorsitzenden bei der letzten Sitzung wörtlich:

„Wir haben das so verstanden, dass der Kommunikationsprozess nicht eingeengt werden soll.“

Auf diese sensationelle „Erkenntnis“ erfolgte Gelächter eines Anwalts. Die Verhältnisse in der Hamburger Pressekammer sind für Freunde der Meinungsfreiheit nur mit Humor erträglich.

21. Dezember 2009

Graf Koks: Distanzierende Berichterstattung löst Unterlassungsanspruch aus

Bild: "Landgericht Hamburg", Claus-Joachim Dickow CC

Wie man es macht, isses verkehrt!

Da entrüstet sich ein Journalist, ein Verdacht gegen – nennen wir ihn mal: „Graf Koks“ – sei „absurd“ – und schon klagt der feine Herr dagegen, dass er das überhaupt gebracht hätte. Er bekam auf fürstliche Weise recht:

Der Kollege Dr. Bahr veröffentlicht heute:

In dem Artikel hieß es u.a.:

„Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei.“

Dieser Vorwurf war vollkommen haltlos und auf eine Verwechslung zurückzuführen. Der Kläger hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Er fühlte sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung.

Hier fragt sich der geneigte Journalist, wie denn eine Distanzierung nach Hamburger Bräuchen zu gestaltet sei, wenn nicht einmal die Bewertung eines Verdachts als „absurd“ ausreichend sein soll und eine eindeutige Quellenkritik geboten wird. Offenbar war selbst die Schilderung des definitiv entkräfteten Verdachts (über den anderweit schlimmen Finger) nicht ausreichend, um namentlich berichten zu dürfen.

Über die Verhandlung lesen wir beim inoffiziellen Gerichtsschreiber, dass sich Graf Koks nicht zu den Personen der Zeitgeschichte zählt, obwohl er anscheinend selbst im Gerichtssaal Autogramme zu geben pflegt und in seinem Revier geruht, Rentner zu verkloppen, was nun einmal feudaler Tradition entspricht. Der Adlige scheint jedoch diesmal Opfer einer Verwechslung mit einem anderen Standesprivilegierten gewesen zu sein. Einen schlechten Ruf erwerben sich Durchlaucht jedoch vorzugsweise selber. Adel verpflichtet.

Weiteres hierzu siehe 324 O 84/09.

Bild: "Hamburger Bürgerschaft" Daniel Ullrich, CC.

Während die „vons“ und „zus“ und „auf und davons“ in der Hamburger Pressekammer unter Artenschutz zu stehen scheinen, ist etwa die Hamburger Bürgerschaft sogar stolz, sich des Adels beizeiten entledigt zu haben. Besuchen gekrönte Häupter etwa den Bürgermeister, so ist es diesem aus Tradition verwehrt, irgendwelche Monarchen am Portal zu empfangen und auf diese Weise Unterwürfigkeit zu demonstrieren, vielmehr haben diese sich die Treppe hinauf zu begeben, um sich nicht als etwas Besseres als die anderen Bittsteller auch zu fühlen.

So hatte man mir es vor drei Jahren auf einer Stadtrundfahrt erklärt, die ich direkt nach meinem ersten Besuch bei Richter Buske unternommen hatte.

Trickreicher Call in-Show-Produzent lässt Server abschalten

„Anrufen und Verlieren“ lautete der Titel einer kritischen Doku über die Methoden von Call in-Shows.

„Faxen und Verbieten“ lautete offenbar das Motto eines Anwalts, der den Beitrag verbieten ließ.

In meiner Eigenschaft als Trickhistoriker interessiert mich natürlich besonders das hier:

Der Film zeigt u.a. Kuverts und Koffer, die zwischendurch wie von Geisterhand den Platz wechseln, und analysiert Anruferstimmen mit dem Ergebnis, dass offenbar immer wieder die selben Personen, allerdings mit unterschiedlichen Namen, anrufen. Die für die Sendungen verantwortliche Firma hatte bereits seit Anfang Dezember durch zahlreiche Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen gegen diverse Portale und Einzelpersonen alles unternommen, um den Film aus dem Netz zu bekommen.

UND NUN DIE GROSSE- 100.000,- EURO PREISFRAGE!!!

WELCHES LANDGERICHT WIRD WOHL DIE UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG AUSGESPROCHEN HABEN?

WAR ES

A: Das Langericht Hamburg?

B: Eine Pressekammer in Hamburg?

C: Ein Hamburger Gericht am Sievekingplatz 1?

D: Alle zusammen?

Der Gewinner erhält einen Reisegutschein für zwei Personen nach Hamburg!

20. Dezember 2009

Pressefreiheit, rund um die Welt

„Die als notorisch pressefeindlich gescholtenen Hamburger Spruchkammern hingegen gaben dem Resozialisierungsinteresse regelmäßig Vorrang.“

Verstehe gar nicht, wie DIE WELT darauf kommen, dass jemand die Hamburger Spruchkammern pressefeindlich nennt …

Zum Stand der Pressefreiheit in Dänemark.

In Afghanistan soll es besser für die Pressefreiheit zu laufen.

Am tollsten läuft es hier in NRW: Da dürfen ja inzwischen Zeitungsverlage auch private TV-Sender kontrollieren. Künftig sagt uns dann die WAZ sowohl per Dudelsender, als auch per Käseblatt, wie lokalpolitisch die Dinge so zu laufen haben. Dem Kai sein Blättchen jubelt ebenfalls.

19. Dezember 2009

Liebesgrüße aus Moskau – verliebt in ein Foto

Eine attraktive Russin klagt gerade gegen die russische Gerichtsvollzieher wegen Missbrauch eines Fotos von ihr. Sie staunte nämlich nicht schlecht, als sie im TV sah, was sich die Gerichtsvollzieher hatten einfallen lassen, wie man Schulden-Nomaden einfängt:

Die checken ihre Pappenheimer, die sich dem Zugriff entziehen, in sozialen Netzwerken durch und nehmen dann unter der Identität einer schönen Frau Kontakt auf. Die flirten so lange mit den säumigen Zahlern, bis diese von sich aus ein Date vorschlagen. Ziemlich ungeschickt ist es dann, mit einem fetten Auto protzen zu wollen, wenn man hoch verschuldet ist, denn zum Date erwartet den liebestollen Schuldner nicht die heiße Braut, sondern der kalt kalkulierende Gerichtsvollzieher.

Hierzulande wäre die Nutzung eines Fotos zur – wie es in Fachkreisen heißt – „Honigfalle“ ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Auch in Russland scheint es so was zu geben.

Die russischen Gerichtsvollzieher haben inzwischen angekündigt, künftig nur Fotos von Frauen zu verwenden, die eingewilligt haben.

Auch in Kanada scheinen Behörden soziale Netzwerke zu bemühen. Wer sich Stripshows ansieht, obwohl er wegen Depressionen krankgeschrieben ist, sollte damit eher diskret umgehen.

18. Dezember 2009

Diekmann fängt sich eine Gegendarstellung ein – und patzt!

„Medienmann und Blogger des Jahres“ Kai Diekmann wird nicht müde, mir Stoff für mein kleines Blog zu liefern. Jetzt musste er eine Gegendarstellung von Frank Berberich veröffentlichen. Die Druckqualität der Gegendarstellung entspricht allerdings nicht der Originalmeldung, vielleicht muss der gute Diekmann das nochmal bringen. Müsste sich doch eigentlich zur BILD-Zeitung herumgesprochen haben, dass die Gegendarstellung optisch nicht schlechter ausfallen darf als der Originaltext, also im Zweifel in der gleichen Schrift gesetzt werden muss. Diekmanns Anwalt – vermutlich mein lieber Kollege Dr. M. (Grüße!) – wird das zweifellos wissen. Ob Diekmann wieder provozieren möchte, um Berberich dann als kleinlich hinzustellen, wenn dieser Nachbesserung verlangt?

Bei dieser Gelegenheit sei noch etwas nachgetragen: Vor allem durch meine Pingbacks bin ich ja auch präsent in Diekmanns Kommentarforum. Neulich hatte ich einen für Diekmann besonders unschmeichelhaften Beitrag geschrieben, der zwar zunächst freigeschaltet wurde. Dann aber verschwand Diekmanns Ausgangsposting – samt der Kommentare!

Vielleicht war es ja nur thematisch veranlasst, denn das Ursprungsposting betraf seinen inzwischen ja abgezählten Countdown. Daher hier nochmal der Beitrag „Morgendliche Propaganda beim Bäcker“. Weil’s so schön war!

17. Dezember 2009

„Aktion Tier“ quält Menschen

Die sebsternannten Tierschützer von „Aktion Tier“ (Achtung! Es scheint scheint mehrere „Aktion Tiers“ zu geben!), die offenbar genug Geld für Anwälte aufbringen können, hatten neulich dem Landgericht Hamburg im Wege einer einstweiligen Verfügung befohlen, einen kritischen Artikel des SPIEGEL verbieten zu lassen. So weit, so schlecht, denn diese Leute scheinen unter Tierschützern tatsächlich ein bisschen umstritten zu sein.

Nun haben die Tier-Aktionisten nichts besseres zu tun, als durchs Internet zu latschern und ihren Anwalt jeden anraunzen zu lassen, der den SPIEGEL-Artikel verbreitet, etwa in Internetforen. Anders als bei konventionellen Abmahnungen will man weder eine Unterlassungserklärung, noch stellt man Kostenforderungen, sondern begehrt lediglich konkrete Löschung des Artikels.

Dabei schreibt der Anwalt wörtlich, die Verbreitung und Zugänglichmachung des SPIEGEL-Beitrags sei durch die Verfügung verboten.

Langsam, liebe Tier-Aktionisten.

  1. Nur zwei Behauptungen sind dem SPIEGEL verboten worden, nicht aber der gesamte Artikel,
    1. Es geht um die Behauptung, in den Jahren 2006 bis 2008 nur etwa 20% der Einnahmen in Gnadenhöfe, Heime oder andere sogenannte Kooperationspartner geflossen seien,
    2. sowie um die Behauptung, Mitarbeiter der Aktion Tier zeigten sich mitunter eisern, wenn klamme Rentner usw. in den Geschäftsstellen anrufen und um Senkung der am Stand vereinbarten Monatsbeiträge bitten.
  2. Dieses Verbot ist wohl noch nicht rechtskräftig und wurde lediglich in Form einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen, in der Sache also noch keinerlei Beweis erhoben. Der Gegner wurde nicht einmal angehört.
  3. Dieses Verbot gilt nur gegenüber dem Verlag des SPIEGEL. Es ist kein objektives Verbot. Ein gegen Dritte gerichtetes Verfahren kann nach ggf. aktualisiertem Informationsstand usw. ganz anders ausgehen.
  4. Die Entscheidung kommt von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, muss also nur bedingt ernst genommen werden.

Soweit ich hörte, haben alle Empfänger der „kostenlosen Rechtsberatung“ den SPIEGEL-Artikel komplett vom Netz genommen. Es hätte gereicht, die beiden Passagen zu schwärzen oder sich im Begleittext davon zu distanzieren. Eine solche Distanzierung bzw. Richtigstellung sollte jedoch unbedingt vor Eintreffen einer kostenpflichtigen Abmahnung erfolgen.

15. Dezember 2009

BGH: Mörder haben keine Macht über Archive

Die Serie an BGH-Entscheidungen, die den Hamburger Humbug des dortigen Landgerichts neutralisieren, reißt nicht ab:

Heute wurde die Meinung der berühmt-berüchtigten 24. Zivilkammer, Presse- und Rundfunkunternehmen müssten die Namen von Mördern nachträglich in ihren Archiven anonymisieren, als Quatsch enttarnt:

Im Streitfall hat das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.

Wer tötet, muss damit leben – zumindest in den Archiven. Der Fall hat eine Besonderheit:

Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.

Der BGH setzt definitiv ein Signal Richtung Hamburg:

Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.

Da der BGH Medienkompetenz hat, bietet er ab sofort einen RSS-Feeder. In Hamburg muss man erst warten, bis Herr Schälike die interessanten Sachen in seinem Blog hat.

Bild: StromBer