Der Kollege Prof. Schweizer hat die aktuellen Urteile aus Frankreich und Deutschland (Bild, Text), mit denen die Monegassen gegen die BUNTE unterlegen sind, im Volltext eingstellt.
Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einzelne Äußerungen in dem beanstandeten, Artikel den Bereich der Privatsphäre der Klägerin tangieren, ist zu berücksichtigen, dass sich auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen kann, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die – aus welchem Grund auch immer – erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss.
So isses. Prinzessinnen sind nun einmal dazu da, dass über sie in Klatschblättern berichtet wird. Eine andere Funktion haben sie (zum Glück) nicht.
Auch, wenn Sie die Monegassen genauso wenig interessieren sollten, wie mich, so sollte man wissen, was die Berliner Gerichte alles zu Unrecht verboten hatten. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten:
„Party-Prinzessin Charlotte“;
„Sie war wie eine neue Sonne, um die alle anderen Gäste kreisten… „;
„Charlotte ist die neue Party-Sonne“;
„Adieu – stille, kleine Charlotte, ihr mediterranes Temperament bricht offenbar durch:…“
„Mit wehendem Haar erinnert sie auf dem Dancefloor an Mama Caroline in deren besten Zeiten in den Nachtklubs ‚Jimmi’z‘, ‚Maxim’s‘, ‚Regine‘ und ‚Club 56‘. Damals hatte Caroline – ob mit Philippe Junot oder Guillermo Vilas – die Ausgehszene zwischen Monte Carlo, Paris und New York geprägt.“;
“ … die ‚Prinzessin außer Rand und Band‘.“;
„Charlotte ist in ihrer Clique die Sonne, um die sich alle anderen drehen.“;
„Genau ein Jahr ist es her, dass die Literaturstudentin Charlotte beim Rosenball ihr Debüt gab.“;
„Die Welt war damals schon entzückt: Sie gab das Bild eines schüchternen, bescheidenen jungen Mädchens ab. Mit einem charmant hochgesteckten Pferdeschwanz sagte sie ihrer Kindheit Adieu. Hatte sogar diesen schüchternen Lady Di-Blick. Den Kopf bescheiden gesenkt, die Augen weit offen, (…)“;
„Dagegen jetzt, zwölf Monate später, was für ein Kontrast! So viel ist passiert in diesem Jahr. Charlotte ist eingeschert in die High Society. Sie scheint dem Kokon ihrer Kindheit entschlüpft zu sein, ein strahlender Schmetterling hat sich entpuppt. Sie ist hineingewachsen in eine Gesellschaft, in der einerseits strenge Regeln gelten, andererseits einige wenige in ihren Kreisen sich das Recht nehmen, über diesen Regeln zu stehen.“;
„Heute spielt Charlotte wie selbstverständlich ihre neue Rolle als strahlender Gesellschaftsmittelpunkt. Wie selbstverständlich trägt sie die großen Roben von Chanel und plaudert mit ihrer Freundin Eugenie über den neusten Klatsch aus der jungen Society.“;
„Charlotte verkörpert mit ihrer unglaublichen Grazie den ‚Pedigree‘, den Adel, der nicht mal einen Titel braucht, um edel zu sein. ( … ) Aber mal ehrlich: Wer ist mehr Prinzessin vom Anblick her – die Windsor-Girls, die gern auf Pferden sitzen, oder Charlotte, die auf dem Rosenball tanzt?“;
„Es muss die Grimaldi-DNA sein, die ihr Blut erhitzt. Charlotte lernt nach einer behüteten Kindheit gerade was Neues: „die Leichtigkeit des Seins“. Und damit sie nicht wie im Roman von Milan Kundera „unerträglich leicht“ wird, kann sich Charlotte auf ihre kluge Mutter verlassen. Die hatte schon Pierre und Andrea Blei in die Partyschuhe gekippt, indem sie die Söhne auf strapaziöse Charityreisen nach Asien und Afrika schickte. Caroline weiss, dass sich auch die schönsten Schmetterlinge die Flügel verbrennen können! Charlotte wird das nicht passieren.“
Als ich am Montag mit Hans Leyendecker diskutierte, hielt der mit seinem Futterneid Ärger nicht hinterm Berg. Leyendecker und Prof. Greiner, der ebenfalls im SZ-Verlag veröffentlicht, redeten auf mich ein, das Veröffentlichen der Rohdaten wäre nutzlos, das müsse erst journalistisch gefiltert manipuliertzensiertverfälscht interpretiert und relativiertzerredetals Antiamerikanismus gelabelt kommentiert werden. Heute nun beklagt ausgerechnet die Süddeutsche, der SPIEGEL habe das Originalmaterial nicht korrekt wiedergegeben…
Ja, wie denn nun? Ich, für meinen Teil, ziehe es vor, Zugriff auf die Originale zu haben und mir meine Meinung höchstselbst zu bilden. Oder mir qualifizierte Kommentatoren anzuhören wie etwa Todenhöfer bei Markus Lanz (auf „Aus eigenen Fehlern lernen“ klicken).
Heute Abend dürfte es bei sternTV interessant werden, wo Ex-WikiLeaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg bei Jauch eingeladen ist. (Dessen Kritik am Projekt WikiLeaks teile ich, siehe obiges Video.)
UPDATE: Weitere Ungenauigkeiten. Ich glaube, dass es einen guten Grund dafür gibt, warum Gerichte Beweise unmittelbar erheben wollen …
Das LG Offenburg hat einem bekannten „Stuttgart 21“-Kritiker erlaubt, im Bezug auf einen Hersteller von Tunnelbohrmaschinen von „mafiösen Strukturen“ zu sprechen. Außerdem darf er ihn als Teil eines Geflechts aus Wirtschaft, Politik oder auch Justiz bezeichnen, die sich unkontrolliert gegenseitig Geschäfte zuschieben würden.
Der Kollege Schweitzer weist auf eine interessante Entscheidung der Hamburger Pressekammer hin. Hat sich jemand missverständlich geäußert, so kann er durch einen Zusatz die richtige Deutung für die Zukunft klarstellen. Bislang musste man stur eine Unterlassungserklärung abgeben bzw. sich zur Unterlassung verurteilen lassen.
Die ist insbesondere für die Frage interessant, inwiefern Abmahnungen, die auf Unterlassung abzielen, erstattungsfähig sind. Das dürfte einigen Kollegen in Hamburg und Berlin den Tag versauen …
Ich komme gerade von einer Radio-Talkshow, bei der ich mich mit dem bekannten Enthüllungs-Autor Hans Leyendecker über WikiLeaks gefetzt habe. Ich war heute kurzfristig aufgrund meines Kommentars bei Telepolis eingeladen worden.
Wenn sich ein US-Diplomat in Berlin von einem deutschen Politiker aus den Koalitionsverhandlungen erzählen lässt, betreibt er keine Spionage. Sich umzuhören ist seine Kernaufgabe.
Öhm, nö. Diplomaten müssen den Dienstweg ein- und Augen und Ohren bzgl. öffentlicher Quellen offen halten, nicht aber haben sie zu spionieren. Wenn ich mir als Diplomat von einem Informanten etwas erzählen lasse, das der Vertraulichkeit von dessen Dienstherrn unterfällt, dann ist das Spionage durch Anwerben bzw. Führen eines Agenten. Mit den Geheiminfos kann ja sonstwas passieren, sie können etwa als Kompromat zur Erpressung genutzt werden. Die juristische Bewertung ist irrelevant, die Herren Volksvertreter sind uns verpflichtet, nicht den Amis.
Am Landgerichd Schduaged schdreided si oi ehrenwerdr Undernehmr mid oim S21-Gegnr, dr nedd in „mafiöse Schdrukdure verschdriggd“ soi will. Zumindesch will r nedd, dess man des so sagd.
Vergleiche mid „organisierdr Kriminalidäd“ und d Bezeichnung „kriminell“ odr „Bedrug“ werde je no Einzelfall endschiede. Sogar im schöne Hamburg werde solche Ausdrügge im gischdige Moiungskambf manchmol erlaubd.
Mal sehe, was d Schduagedr mache. Die vom Äußernde gsehene „Verflechdunge zwische Bahn, Landesregierung, Banke und Bauwirdschafd“ würd sichr jede überrasche, weiß doch jedr, wie wirdschafdlich „Schduaged 21“ soi wird. 20 Minuade frühr vo Ulm no Schduaged! Noi, isch des gil, hajo, so isch des!
Wusschdet Sie, dess d Säle vom Oberlandesgerichds Schduaged zum Teil diefergelegd sind, gell?
Herr Silbereisen, der gerne Volksmusiker ansagt, hatte gegen einen Internetdienst eine Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der über das schwarze Schaf aus Silbereisens Mischpoke berichtet hatte. Weil der Maulkorbempfänger über diese Zensur in seinem Blog berichtete, versuchte der prinzlich vertretene TV-Star, nachzutreten und Ordnungsgelder zu erwirken.
Mit der Eigenberichterstattung über Verbote ist das so eine Sache, bei der einige Feinheiten zu beachten sind. Hatte er auch beachtet, was selbst das Landgericht Hamburg und das hanseatische Oberste so sahen.
Dann aber hatte der Mann auch Berichterstattung anderer Medien über seinen Fall zitiert, was offenbar als Verstoß gegen den Tenor bewertet wurde. Nun wartet der Delinquent auf die Vollstreckung. Statt der üblicherweise angedrohten 250.000,- Euro wurden nur 350,- festgesetzt. Ein Schnäppchenpreis, für 350,- Euro darf man einmal Bushido illegal downloaden … Also mir wäre das Ausleben meiner Meinungsfreiheit über die Beschneidung derselben locker 350,- Euro wert. Anderen auch, deshalb gehen bei dem Blogger gerade Spenden ein. Silbereisen-Fans könnten die locker finanzieren: In dem sie Produkte solcher Zensurgeister im Kaufregal verschimmeln lassen. Ob das schwer fällt? Nun ja:
Über den Kollegen Rechtsanwalt und Notar Dr. Uwe Barschel, seinerzeit Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, gäbe es viel Unangenehmes zu sagen – doch aus dem Amt gekickt hatte ihn ausgerechnet eine SPIEGEL-Story, die auf Desinformation beruhte. Als das Doppelspiel Pfeiffers ruchbar wurde, war die Glaubwürdigkeit des Leitmediums schwer beschädigt worden. Auch beim SPIEGEL kochte man nur mit Wasser. Der Deutsche Presserat fand es nicht so tragisch.
Der STERN war es dann, der weitere Presserechtsgeschichte schrieb, als zwei seiner Leute in Barschels Hotelzimmer eindrangen und die Leiche fotografierten. Der erste Abdruck des Fotos wurde vom Deutschen Presserat als journalistisch legitim angesehen, nicht jedoch ein erneuter, wofür es eine Rüge gab.
Publizistisch interessant ist das kollektive Schweigen der deutschen Medien, die sich erstaunlich schnell auf die absurde Sprachregelung „Selbstmord“ einigten, was weder mit den Spuren in Einklang zu bringen ist, noch in der vorliegenden Weise psychologisch auch nur ansatzweise nachvollzogen werden kann: Ein so eitler, auf sein Bild in der Öffentlichkeit so sehr bedachter Politiker wie Barschel, der militärische Riten ehrte, hätte sich für einen Freitod zweifellos einen angemesseneren Rahmen gewählt als die bizarre Badewannenszene. Doch die Selbstmord-Version wurde allen Interessen am besten gerecht.
Als das Satire-Magazin TITANIC mit einer Fotomontage mit Barschels politischem Gegner Björn Engholm in der Badewanne titelte, waren 40.000,- DM Schadensersatz fällig. Der Spaß kostete an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten weitere 190.000,- DM. Der PR-Wert war unschätzbar.
Nachdem sich die Medien kürzlich für ein „Medium“ interessierten, nämlich eines, das Barschels Geist zu beschwören vorgab, hat sich ein seinerzeit mit der Materie befasster Toxikologe zu Wort gemeldet, der mit wissenschaftlichen Argumenten die selbst von prominenten Journalisten vertretene Selbstmordthese ins Reich der Fabeln verweist. Da dem betäubten Barschel offenbar rektal eine Substanz zugeführt wurde, dürfte auch der Notnagel „Sterbehilfe“ kaum zu halten sein, denn solch eine Methode wird schlicht und ergreifend nicht praktiziert. Der Putz im Blätterwald bröckelt langsam.
Gestern habe ich auf Telepolis den Stand der Forschung zusammengefasst.