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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Uwe Barschel und das Presserecht

Über den Kollegen Rechtsanwalt und Notar Dr. Uwe Barschel, seinerzeit Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, gäbe es viel Unangenehmes zu sagen – doch aus dem Amt gekickt hatte ihn ausgerechnet eine SPIEGEL-Story, die auf Desinformation beruhte. Als das Doppelspiel Pfeiffers ruchbar wurde, war die Glaubwürdigkeit des Leitmediums schwer beschädigt worden. Auch beim SPIEGEL kochte man nur mit Wasser. Der Deutsche Presserat fand es nicht so tragisch.

Der STERN war es dann, der weitere Presserechtsgeschichte schrieb, als zwei seiner Leute in Barschels Hotelzimmer eindrangen und die Leiche fotografierten. Der erste Abdruck des Fotos wurde vom Deutschen Presserat als journalistisch legitim angesehen, nicht jedoch ein erneuter, wofür es eine Rüge gab.

Publizistisch interessant ist das kollektive Schweigen der deutschen Medien, die sich erstaunlich schnell auf die absurde Sprachregelung „Selbstmord“ einigten, was weder mit den Spuren in Einklang zu bringen ist, noch in der vorliegenden Weise psychologisch auch nur ansatzweise nachvollzogen werden kann: Ein so eitler, auf sein Bild in der Öffentlichkeit so sehr bedachter Politiker wie Barschel, der militärische Riten ehrte, hätte sich für einen Freitod zweifellos einen angemesseneren Rahmen gewählt als die bizarre Badewannenszene. Doch die Selbstmord-Version wurde allen Interessen am besten gerecht.

Als das Satire-Magazin TITANIC mit einer Fotomontage mit Barschels politischem Gegner Björn Engholm in der Badewanne titelte, waren 40.000,- DM Schadensersatz fällig. Der Spaß kostete an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten weitere 190.000,- DM. Der PR-Wert war unschätzbar.

Nachdem sich die Medien kürzlich für ein „Medium“ interessierten, nämlich eines, das Barschels Geist zu beschwören vorgab, hat sich ein seinerzeit mit der Materie befasster Toxikologe zu Wort gemeldet, der mit wissenschaftlichen Argumenten die selbst von prominenten Journalisten vertretene Selbstmordthese ins Reich der Fabeln verweist. Da dem betäubten Barschel offenbar rektal eine Substanz zugeführt wurde, dürfte auch der Notnagel „Sterbehilfe“ kaum zu halten sein, denn solch eine Methode wird schlicht und ergreifend nicht praktiziert. Der Putz im Blätterwald bröckelt langsam.

Gestern habe ich auf Telepolis den Stand der Forschung zusammengefasst.

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