Das LG Offenburg hat einem bekannten „Stuttgart 21“-Kritiker erlaubt, im Bezug auf einen Hersteller von Tunnelbohrmaschinen von „mafiösen Strukturen“ zu sprechen. Außerdem darf er ihn als Teil eines Geflechts aus Wirtschaft, Politik oder auch Justiz bezeichnen, die sich unkontrolliert gegenseitig Geschäfte zuschieben würden.