Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:
Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.
Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.
Anträge auf Abdruck einer Gegendarstellung gehen in der Praxis häufig schief. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass selbst Berliner Anwälte prominenter Anspruchsteller immer wieder an Formalitäten scheitern. Ist es denn wirklich so schwer, einen Antrag auf Gegendarstellung vom Anspruchssteller persönlich unterzeichnet unverzüglich zuzusenden? Jüngst scheiterte eine Hamburger Fernsehmoderatorin und Buchautorin daran, dass ihr Antrag zwar vorab gefaxt wurde, das Original jedoch erst zwei Wochen später eintrudelte. Zu spät, meint das OLG Hamburg.
WikiLeaks lässt derzeit mit einigen Medienpartnern Informationen vorab zukommen, bevor diese allgemein veröffentlicht werden, damit zu diesem Zeitpunkt bereits fertig recherchierte Artikel bereit stehen. Nun ist THE NATION offenbar ein Missgeschick passiert wie einst dem SPIEGEL, der beim großen Leak damals schon in der Schweiz verkauft wurde und seinen Weg sofort ins Internet fand.Nun hat man offensichtlich versehentlich zu früh auf den „Publizieren-Button“ gedrückt. Das Löschen nutzte jedoch nichts mehr, das Ding ist nun in der Welt – also nicht DIE WELT von WikiLeaks-Partner Axel Springer, sondern u.a. in der SÜDDEUTSCHEN Welt.
Der Beitrag von The Nation behandelt die Geschäfte des US-Jeansherstellers Levis, der zu Dumpingpreisen in Haiti fertigen lässt und hierzu Einfluss auf Mindestlöhne genommen hat. Der lag bislang 29 mal niedriger als in den USA.
Wir hatten ja vor einiger Zeit den Trainer einer Frauschaft im Raum Dortmund, der in eine Duschgelflasche eine Kamera eingebaut hatte. Das war von der Tarnung her ja wenigstens durchdacht. Doch jetzt ist bei Hannover ein Fußballtrainer damit aufgefallen, der eine Kamera in einem Schuhkarton versteckt hatte, der da einfach auf einem Tisch stand.
Was für eine Pfeife … Schuhkarton! Jeder Mann mit einem Minimum an Lebenserfahrung muss doch wissen, dass sich Frauen nun einmal für wenig Dinge mehr als für Schuhe interessieren …
Nachdem Kachelmann offenbar seinem Medienanwalt Ralf Höcker nun wieder etwas Luft lässt, widmet er sich in Köln zwischenzeitlich appetitlicheren Themen … ;)
Whistleblower sind nach gegenwärtiger Rechtslage als Verlierer vorprogrammiert.
Guido Strack, selbst leidgeprüfter Whistleblower in Sachen EU, hatte vor einiger Zeit die Initiative ergriffen und das Whistleblower-Netzwerk gegründet. Um den gesellschaftlichen Nutzen des Whistleblowings nicht durch Gesetze zu blockieren, hat er ein Whistleblowerschutzgsetz entworfen, an dem ich zumindest Kommafehler korrigieren durfte … ;) In anderen Ländern gibt es bereits vergleichbare Whistleblower-Gesetze.
Der Kollege Torsten van Geest aus Essen befürchtet anlässlich der Frauenfußball-WM einen möglicherweise nuklearen Terroranschlag, der als False Flag-Angriff zu erwarten sei. Seine Erwartung wird durch ein konspirologisches Youtube-Video genährt, welches Hollywood-Filme numerologisch auswertet.
Der Kollege van Geest will nunmehr die Bundeskanzlerin sowie den Innenminister im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Aufbau einer von den konventionellen Geheimdiensten getrennten geheimen Einheit verpflichten sowie weiterer Maßnahmen, um uns dieses Ereignis zu ersparen. Sein immerhin 405 Seiten starker Antrag leidet allerdings an handwerklichen Schwächen, sodass wir uns besser vom Frauenfußball fernhalten sollten. Für letzteres gibt bessere Gründe … ;)
Doch anscheinend gibt es für wackere Anwälte, die in mündlichen Verfügungsverhandlungen mit Schriftsätzen der Gegenseite überfallen werden, nun in Hamburg einen neuen Trick, um Zeit zu gewinnen: Man kann sich eine Schriftsatzfrist gewähren lassen. Ja, Sie haben richtig gelesen. „Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren“. Diese unerwartete Wohltat erfährt man aber offenbar nur in der ZK 12, die ausgerechnet für Wettbewerbssachen zuständig ist – also dem Rechtsgebiet, wo eigentlich der Wind am rauesten weht.
Falls aber irgendwelche Hartz 4er in der ZK 25 wegen angeblichen Andeutungen angeblicher Tatsachenbehauptungen, die angeblich unwahr seien, dann wird ihnen der gesamte Dreck prozessrechtlicher Hürden und Härten des Verfügungsverfahrens zugemutet. Selbst dann, wenn der Antragsteller vier Monate Zeit hatte, darf er in der mündlichen Verhandlung mit einem Waschkorb an Schriftsätzen den Gegner überfallen, ohne dass man in Hamburg derartige Manöver als unredlich empfindet – außer der ZK 12.
Doch es gibt Genugtuung auf der Langstrecke: Derartige Methoden sprechen häufig für eine Querulanz des Antragstellers, der sich ein entsprechend schlechtes „Karma“ einfängt. Bei solchen Leuten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie über die eigenen Beine stolpern.
Auch Star-Journalist David Schraven, der inzwischen bei der WAZ den Leyendecker gibt, will wieder einen Scoop gelandet haben. Innenminister Ralf Jäger verstrickte sich in gewisse – sagen wir einmal – „Widersprüche“, die Schraven in DER WESTEN aufzeigte.
Der Enthüllungsjournalist scheint den Eiertanz, der Journalisten wie Bloggern bei Berichterstattung dieser Art zugemutet wird, nicht ganz ohne Blessuren gemeistert zu haben. Selbst für Kenner der fatalen Stolpe-Entscheidung ist die Logik, die der Jäger-Anwalt praktiziert, erstaunlich:
„Jägers Anwalt sagt, Treffen sind keine Kontakte.“
fasst Schraven zusammen. Jäger war gefragt worden, ob es außerhalb von Parteiveranstaltungen Treffen gegeben hatte, also „private Treffen“, was er verneinte. Später räumte er ein, es habe zwei Treffen in der Kanzlei gegeben. Das soll keine Korrektur gewesen sein. Der Fall bleibt spannend.
Weiteres Detail: Bei seiner Einlassung ließ Minister Jäger durchblicken, kostenfrei eine telefonische Erstberatung wegen Telefonoerens am Steuer erschl… erhalten zu haben. Auch das war kein Kontakt. Abgerechnet gehört die Erstberatung trotzdem … :-P
Es versteht sich von selbst, dass dieser kursorische Streifzug nur eine subjektive Auswahl darstellt.
Bei der TELEPOLIS-Party am Samstag in München erinnerte TAZ-Mitbegründer Matthias Bröckers daran, dass ihn die Mainstreampresse vor knapp einem Jahrzehnt mit dem Argument bashte, er nutze zum Recherchieren das Internet, ein damals pauschal als unseriös geltendes Medium. Sein Buchverleger hatte ihn seinerzeit aufgefordert, den Lesern zu erklären, was Google sei. Heute hingegen markiert das Internet die Minimal-Anforderung für einen Artikel. Mir gegenüber klagten Publizisten sogar, Journalisten würden heute keine Bücher mehr lesen – sie hätten doch Google …
Im Internet werden allerdings lieber Tweets als lange Texte konsumiert. Wie ich auf der Party feststellen musste, haben selbst treue Leser meiner Beiträge meine Lemnitzer-Bio nicht gelesen, weil sie so lang sei. Tragisch, denn ich betrachte sie als meine bisher anspruchsvollste Arbeit für Telepolis.