Nachdem Kachelmann offenbar seinem Medienanwalt Ralf Höcker nun wieder etwas Luft lässt, widmet er sich in Köln zwischenzeitlich appetitlicheren Themen … ;)
UPDATE: Hier das Urteil des OLG Köln.
Passend dazu eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart zu den Anforderung bei Werbung mit Testergebnissen.