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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Recht am eigenen Bild von Straftätern

Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:

Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.

Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.

UPDATE: Pressemitteilung des BGH.

Vor einiger Zeit hatte ich meedia aus anderem Anlass ein Interview zum Thema gegeben.

2. UPDATE: Verhandlungsbericht zur Zivilverhandlung 1. Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde.

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