Dieses Video hier wurde nach wochenlanger Ankündigung ca. 15.00 Uhr von Wikileaks.org freigegeben. Es zeigt ein an Willkür schwer zu überbietendes Kriegsverbrechen unseres hierzulande häufig stationierten NATO-Partners in Bagdad, bei dem im Jahr 2007 GIs hemmungslos irgendwelche Menschen aus einem Helikopter heraus wie im Videospiel abballern und dumme Kommentare dazu ablassen.
Wenn man sich ansieht, welcher belanglose Mumpitz heute in den elektronischen Leitmedien ventiliert wird, müsste das eigentlich eine ungleich zentralere Bedeutung erfahren. Ironischerweise „konkurriert“ die Meldung mit einem anderen Kriegsverbrechen der USA, das man vertuschen wollte.
Führt man sich mal vor Augen, welch gigantische Medienpräsenz der Sniper von 2002 bekam, der 10 bis 13 Menschen in den USA tötete, und hier im Prinzip auch nichts anderes passiert, dann ist das publizistisch schon seltsam, zumal zwei Presseleute bei dem Bagdad-Massaker getötet wurden.
Zum Sniper-Fall von 2002 gäbe es aber auch eine andere juristische Parallele: Dort gab es auch eine Zivilklage gegen den Hersteller der Waffen, da dieser nicht sichergestellt hatte, dass sie nicht Vollidioten wie der Sniper (übrigens ein Golfkriegs-Veteran) in die Hand bekommen. Vielleicht sollte man den Ansatz doch mal auf militärisch-politischer Ebene fruchtbar machen – denn strafrechtlich ist den Schützen im obigen Video nichts passiert.
Unsere Justiz hat übrigens diese Woche auch ihren Senf zu WikiLeaks gegeben: Das Bundesverfassungsgericht fand offenbar nichts dabei, dass man mit Hausdurchsuchungen zu rechnen hat, wenn man auf WikiLeaks verlinkt.
Heute erwarten die politischen Journalisten gespannt das von WikiLeaks angekündigte Video, das einen neuen Skandal der US-Army aufdecken soll. Bis es soweit ist, kann man sich die Zeit mit dieser halbwegs aktuellen Doku von 3sat betreiben.
DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?
Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)
Nach dem Willen der Bundesjustizministerin, der offenbar insoweit im Koalitonsvertrag abgesichert ist, soll § 353b StGB geändert werden. Wie bei SPIEGEL online zu lesen ist, sollen die Rechte der Journalisten gegenüber der Staatsanwaltschaft gestärkt werden. Auch die Strafbarkeit bzgl. Geheimnisverrat soll „liberalisiert“ werden, wobei es sich offensichtlich um eine Reaktion auf die CICERO-Entscheidung des BVerfG handelt.
Ein Großteil dieser überfälligen Nachbesserungen wurde bereits durch die IT-Realität obsolet gemacht, etwa durch Projekte wie Cryptome oder WikiLeaks. Hier ein aktueller Ausschniutt aus der politischen Talk Show von Brian Lehrer diesbezüglich.
Die Katholische Kirche gedenkt heute dem Martyrium des Religionsgründers, anstatt sich dem der Religionsopfer zuzuwenden. Die geohrfeigte Glaubensfirma möchte nicht die andere Backe hinhalten, sondern reagiert mal wieder äußerst empfindlich, wenn es ums Geschäft geht. So möchte in Biberach ein Gottesmann gegen ein Plakat vorgehen, das unter Hinweis auf die aktuellen Skandale für Kirchenaustritte wirbt.
Nicht nur ein Anwalt soll eine einstweilige Verfügung erwirken, auch andere weltliche Verbündete hat der Geistliche gefunden: das Ordnungsamt wünscht das Plakat ebenfalls zur Hölle, das jedoch steht auf dem Gelände der Bahn.
„Das Problem ist, dass bei diesem Fall zwei Rechte aufeinander treffen: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Schutz der Religion“, sagt Tönnis. „Es ist schwer zu sagen, welches Recht man höher gewichtet.“
„Recht auf Schutz der Religion“? Ja, tatsächlich wird in Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“, die ggf. mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müsste. Die Religionsausübung allerdings wird in dem Plakat in keiner Weise tangiert. Es enthält plausible Tatsachenbehauptungen und die Wertung, dass man das Bodenpersonal zur Religionsausübung und wohl auch sonst nicht braucht. Sollen die ruhig ihre Religion ausüben. Verächtlich machen die ihre Personal schon ganz alleine. Im Bistum Trier stehen gerade 20 heilige Männer unter Verdacht. Dass sich hier das Ordnungsamt auf die Seite der Zensoren stellt, ist schon ein starkes Stück (Mittelalter).
Selbst möchten die Kirchenfürsten nicht die andere Backe hinhalten, stattdessen halten sie gelegentlich Bäckchen, an den man eigentlich nicht herumzufingern hat.
Ein paar Katholen sind entsetzt darüber, dass die Presse in letzter Zeit so hässliche Dinge schreibt. Auch die katholischen Leser der Satire-Zeitschrift Titanic sind empfindlich, wenn diese die aktuellen (Schwere-)Nöte bei der wohl zu nahen Nächstenliebe und den Nächstenhieben aufgreift. So hatte Titanic mit einer Karikatur getitelt, die, hm, ja, zweideutig ist.
Ein Gläubiger namens Dominik L. beschwerte sich beim Presserat. Die Titanic verteidigt sich in gegenüber tutsi.de gewohnt lässig:
“…es handelt sich bei dieser künstlerischen Darstellung eindeutig um einen Priester, der demütig den Lendenschurz des Heillands zurecht zieht, um somit symbolisch auf die aktuellen Missstände innerhalb der katholischen Kirche hinzuweisen. Der aktuelle Titel der Titanic ist als Unterstützung und moralischer Beistand zu verstehen und die Redaktion der Titanic ist jederzeit bereit, die katholische Kirche an die Hand zu nehmen, da untenrum etwas geschehen muss…”
Die Regierungsparteien haben – sicherlich ohne Interessenkonflikt – eine Live-Übertragung der Befragung von zu Guttenberg zum Kundus-Massaker verhindert. Sicherlich hat das auch nichts mit der NRW-Wahl zu tun.
Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.
Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.
Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.