Der portugiesische Chefermittler Gonçalo Amaral, der im Fall „Maddie“ die Eltern des vermissten Mädchens verdächtigte und darauf hin von dem Fall abgezogen wurde, darf nun doch sein Buch veröffentlichen. Dies war ihm Anfang des Jahres verboten worden.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Pentagon bittet, die von Wikileaks angekündigten neuen geheimen Militärdokumente nicht zu bringen.
Dies ist militärstrategisch evident sinnlos, denn jedes Kind kann die Informationen aus dem Internet ziehen, insbesondere auch Talibankinder. Tatsächlich jedoch geht es gar nicht um den außenpolitischen Feind, sondern um die inländischen Kriegskritiker.
Die US-Medien, die im Mutterland der Pressefreiheit operieren, haben eine unrühmliche Tradition, „unpatriotische Nachrichten“ einfach zu unterdrücken. Dieses Ergebnis wird auf vielfache Weise erreicht. Chefs von CIA und NSA haben Jahrzehnte über Herausgeber großer Medienhäuser aufgesucht und an Verantwortung für die „nationale Sicherheit“ appelliert. Wer während des Kalten Kriegs die Sowjets nicht als Monster darstellte, machte sich verdächtig. Hinzukommt, dass die großen US-Medienhäuser durchweg mit Konzernen verbunden sind, die sich mit der Rüstungsindustrie überschneiden.
Ausgerechnet amerikanische Enthüllungsjournalisten hatten stets große Schwierigkeiten, unrühmliche Storys über amerikanisches Kriegsgebaren oder paramilitärische Aktionen der CIA zu platzieren. Selbst Michael Moore wollte den Skandal um Abu Ghuraib, als man ihm das Material anbot, nicht selbst bringen, um nicht als „unamerikanisch“ zu gelten. In gleicher Sache waren sogar Seymour Hersh zunächst die Hände gebunden. Während des Kalten Kriegs hielten die US-Medien sogar eine ganze Stadt geheim, weil sich dort die größte Munitionsfabrik befand. Nicht einmal auf Landkarten durfte das zu finden sein.
Wenn man um diese Zusammenhänge weiß, kann man sich einen Reim darauf machen, was wir noch so alles nicht erfahren.
Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.
Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.
Ein großer deutscher Finanzstrukturvertrieb, der seinen Mitmenschen durch Vermögensberatung behilflich ist, hatte Mitte der 90er Jahre versucht, das Enthüllungsbuch eines abtrünnigen Drückers zu unterdrücken. Die Revision des dreisten Zensurbegehrens, das auch beim OLG Frankfurt keine Freunde fand, wollte selbst der BGH nicht einmal zur Überprüfung annehmen. Der SPIEGEL hatte am 05.02.1996 aus dem Buch zitiert.
Nunmehr schießt das an Dreistigkeit schwerlich zu überbietende Unternehmen gegen Websites und Blogs, die das Urteil veröffentlichen, etwa mittels Abmahnungen am Fließband, Schubladenverfügungen usw. Man „argumentiert“, das Urteil sei doch 15 Jahre alt, da müsse die ehrenwerte Firma nun anonymisiert werden. Resozialisierung eines Finanzvertriebs?!?
Ich habe einige ehemalige Handelsvertreter dieser Firma kennen gelernt, manche vertreten, vom kleinen Strukki unten in der Nahrungskette bis hin zu einem Herrn, der es bis sehr weit oben in dieser Organisation gebracht hatte und bei den großen Jubelveranstaltungen immer mit besonderem Handschlag vom Big Boss geadelt wurde – bis er für die Firma nichts mehr wert war und geschnitten und verklagt wurde. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich in dem Laden nennenswert etwas geändert hätte.
Hier ist das Urteil, das ich jedes Mal mit Genuss lese (am besten zu den von mir fett hervorgehobenen Stellen springen): (more…)
Das FBI war an einigen Schlüsselfiguren des 11. September dran, durfte aber offenbar nicht, wie es wollte. Eine ehemalige Analystin des FBI ist der Ansicht, dass seinerzeit frustrierte FBI-Ermittler durch Whistleblowing öffentlichen Druck gegenüber ihren Vorgesetzten hätten aufbauen können.
Die Billigung von Straftaten wie etwa dem Bereiten eines Hindernisses beim Bahnverkehr ist strafbar, vgl. §§ 140, 138 in Verbidnung mit 315 StGB. Den „Schriften“ aus § 140 StGB stehen Datenspeicher gleich, vgl. § 11 Abs. 3 StGB, weshalb es keine wirklich clevere Idee ist, sich im Internet mit dem Vorhaben zu brüsten, man wolle Bahnstrecken sabotieren. Ggf. kann dadurch auch eine Anstiftung gesehen werden, was ebenfalls strafbar ist.
Die KriPo Rosenheim störte sich an einem Aufruf bzw. einer Ankündigung, Schotter unter Gleisen abtragen, um Castortransporte zu verhindern und bewirkte – offenbar durch gutes Zureden – beim Provider eine Sperrung, meldet Gulli.com. Ob das Zensur ist, oder eine nachvollziehbare Maßnahme zur Vermeidung von Straftaten, liegt im Auge des Betrachters.
Unstreitig hingegen dürfte sein, dass durch solches Vorgehen einmal mehr der Streisand-Effekt ausgelöst wurde – und dass wir langsam gewahr werden, dass der politische Wunsch nach Internetsperren nichts, aber auch gar nichts mit Kinderpornographie zu tun hat, sondern mit Kontrollbedürfnis. Gerne verweise ich immer wieder darauf, dass Frau von der Layen die Tochter des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht ist – der Mann, in dessen Ägide der Verfassungsschutz das Celler Loch in eine Mauer sprengte, um Terrorismus vorzutäuschen. Die Angst vor Terrorismus ist das politische Brecheisen, um einen Rechtsstaat in einen Polizeistaat zu verwandeln.
UPDATE: Ein Leser wies auf folgendes hin:
§140 verweist nur auf § 138 Abs. 1 Nr. 1-4, also so nicht zu § 315. Und die Kette §§ 140, 126 verweist nur auf §315 Abs. 3 der hier m.E. auch nicht einschlägig ist.
Der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank hielt sich offenbar einen privaten Geheimdienst, schreibt der SPIEGEL. Neben Schnüffelei gehörte wohl auch die Überwachung von Internetforen zum Job. Warum bin ich nicht überrascht …?
Aber wenn wir schon gerade bei „Bank-Geheimnissen“ sind: Die Bundesbank hatte auch ein James Bond-würdiges Objekt …
Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.
Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung „Sch…“ nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung „Klatsche“ für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung „Sch…“ gefallen lassen.
Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase „Ein Scher z zum Glück“ ging in die Wicken.
(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)
Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:
Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.
In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer „Drei-Jahres-Bilanz“ zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.
Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl „65“ aufstocken. ;-)
Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.
Dieses (erstaunlicherweise) offenbar wenig bekannte Foto zeigt den angeblich so bösen „Protestopa“ (BILD) Wagner, kurz bevor ihm der Wasserstrahl „die Augen öffnete“. Angeblich hätte sich der 66jährige Mann vor dem Strahl wegducken können – was allerdings etwas schwierig ist, wenn auf dem Wasserstrahl genug Druck drauf ist, um Augenlider zu zerfetzen und Gesichtsknochen zu frakturieren.
Wozu in dieser konkreten Situation die Distanzwaffe eingesetzt werden musste, obwohl die Stormtroopers dem isoliert stehenden Menschen ohne Probleme hätten abführen können, gehört zu den Rätseln, die uns etwa die treudoof labernde Politikerin Karin Maag zumutet:
Selbst, wenn der Mann mit Kastanien geworfen haben sollte: Die Herrschaften mit den Helmen (die Demonstranten quasi verboten sind) waren gut eingepackt. Die hätten das kaum anders wahrgenommen als die Kamellen am Rosenmontag. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. das Demonstrationsrecht verlangt im Deutschland des Jahres 2010 offenbar gewisse Opfer.