Der Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland gab der Neuen Osnabrücker Zeitung ein lesenswertes Interview zur Wikipedia-Debatte. Offenbar hat man inzwischen erkannt, dass die Wikipedia nicht nur Autoren hat, sondern auch Leser. Und dass diese Leser eine eigene Vorstellung davon haben, was sie in einer interaktiven Online-Enzyklopädie lesen wollen, sich inzwischen massiv zu Wort melden. Soweit scheint die Botschaft angekommen zu sein.
Beim eigentlich spannenden Punkt, nämlich dem Zensurvorwurf, schwächeln die Erkenntniskräfte:
„Und dann gibt es aber noch eine zweite Sperre, das ist die sogenannte Vollsperre. Hier kann auch ein angemeldeter Benutzer nicht mehr in dem Artikel editieren, das heißt der Artikel ist komplett für Bearbeitungen gesperrt. Hintergrund: Wenn es massive Meinungsverschiedenheiten um einen Inhalt gibt und beide Seiten probieren, ihre Meinung durchzusetzen, dann kann der Artikel kurzfristig gesperrt werden, bis das Thema durch Diskussion geklärt wurde.“
„Kurzfristig“? Was meint er wohl damit? Sicherlich nicht die permanente Sperrung des Artikels zum Kennedy-Mord, wo unser oberster Attentats-Deuter Phi seine Macht des kleinen Mannes auslebt, wo der weise Verkünder Atomiccocktail („Denn sie wissen nicht, was Wikipedia ist“) seine schlechte Kinderstube ausbreitet und wo die Admins Pjacobi und Mogelzahn Richter spielen, wobei sie verschweigen, dass die von ihnen regelmäßig begünstigte Partei Phi dem gemeinsamen Hamburger Wikipedia-Stammtisch angehört. (Mogelzahn hatte ich übrigens gestern zufällig enttarnt! Klickt man beim Foto des Landgerichts Hamburg auf den Namen des Fotografen Claus-Joachim Dickow, so gelangt man zum Hamburger Wikipedia-Stammtischbruder Mogelzahn … Tja, mogeln will gelernt sein!)
Das Wort „Zensur“ mag er nicht gelten lassen:
„Der Begriff Zensur geht aus meiner Sicht schon am Thema vorbei, weil es keine zentrale Institution gibt, die zensieren könnte. Hier handelt es sich in allen Fällen um die Entscheidung der Community und das Ergebnis von Diskussionen.“
Im genannten Beispiel „Kennedy-Mord“ heißt dies Community „Phi“. Das Ergebnis von Diskussion ist, das diese ignoriert und widerlegte Falschbehauptungen trotzig aufrecht erhalten werden, etwa die Wahnvorstellung Phis, der Mehrheit der Autoren zum Attentat folge „dezidiert der Alleintäterthese“ und andere Meinung hätten als „randständig“ zu gelten, weshalb sie aufgrund irgendeiner Wiki-Regel nicht im Artikel zu erwähnen seien. Enzyklopädischer Totalschaden!
Auf die Kritik der Interviewerin „Derjenige, der diese Diskussion als Administrator zusammenfasst und auswertet, der interpretiert ja auch.“ antwortet der Wikimedia-Mann:
„Es geht hier ausschließlich um das Löschen von Artikeln.“
Huch? Hat er noch immer nicht begriffen, dass die Lösch-Debatte nur eine Facette des weitaus fundamentaleren Community-Problem der Wikipedia ausmacht?
Angesprochen auf das Problem der PR-Manipulationen relativiert er und beschwört die Selbstreinigungskräfte der Wikipedia.
„Sie brauchen gar kein trojanisches Pferd, um reinzukommen.“
Was der gute Mann jedoch verschweigt, ist die inzwischen gut belegte Tatsache, dass Leute aus dem Wikipedia-Umfeld solche PR-Dienstleistungen sogar anbieten. (Auch hier stoßen wir wieder auf den Namen eines geschätzten Hamburger Wikipedia-Stammtischbruders …)
Politiker kommen im Allgemeinen damit durch, Probleme zu marginalisieren und auszusitzen, bis die Presse keinen Spaß mehr am Thema hat. Ob solche Ignoranz in einer interaktiven Community auch funktioniert, bleibt abzuwarten.
Da entrüstet sich ein Journalist, ein Verdacht gegen – nennen wir ihn mal: „Graf Koks“ – sei „absurd“ – und schon klagt der feine Herr dagegen, dass er das überhaupt gebracht hätte. Er bekam auf fürstliche Weise recht:
„Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei.“
Dieser Vorwurf war vollkommen haltlos und auf eine Verwechslung zurückzuführen. Der Kläger hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Er fühlte sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung.
Hier fragt sich der geneigte Journalist, wie denn eine Distanzierung nach Hamburger Bräuchen zu gestaltet sei, wenn nicht einmal die Bewertung eines Verdachts als „absurd“ ausreichend sein soll und eine eindeutige Quellenkritik geboten wird. Offenbar war selbst die Schilderung des definitiv entkräfteten Verdachts (über den anderweit schlimmen Finger) nicht ausreichend, um namentlich berichten zu dürfen.
Über die Verhandlung lesen wir beim inoffiziellen Gerichtsschreiber, dass sich Graf Koks nicht zu den Personen der Zeitgeschichte zählt, obwohl er anscheinend selbst im Gerichtssaal Autogramme zu geben pflegt und in seinem Revier geruht, Rentner zu verkloppen, was nun einmal feudaler Tradition entspricht. Der Adlige scheint jedoch diesmal Opfer einer Verwechslung mit einem anderen Standesprivilegierten gewesen zu sein. Einen schlechten Ruf erwerben sich Durchlaucht jedoch vorzugsweise selber. Adel verpflichtet.
Während die „vons“ und „zus“ und „auf und davons“ in der Hamburger Pressekammer unter Artenschutz zu stehen scheinen, ist etwa die Hamburger Bürgerschaft sogar stolz, sich des Adels beizeiten entledigt zu haben. Besuchen gekrönte Häupter etwa den Bürgermeister, so ist es diesem aus Tradition verwehrt, irgendwelche Monarchen am Portal zu empfangen und auf diese Weise Unterwürfigkeit zu demonstrieren, vielmehr haben diese sich die Treppe hinauf zu begeben, um sich nicht als etwas Besseres als die anderen Bittsteller auch zu fühlen.
So hatte man mir es vor drei Jahren auf einer Stadtrundfahrt erklärt, die ich direkt nach meinem ersten Besuch bei Richter Buske unternommen hatte.
Der Film zeigt u.a. Kuverts und Koffer, die zwischendurch wie von Geisterhand den Platz wechseln, und analysiert Anruferstimmen mit dem Ergebnis, dass offenbar immer wieder die selben Personen, allerdings mit unterschiedlichen Namen, anrufen. Die für die Sendungen verantwortliche Firma hatte bereits seit Anfang Dezember durch zahlreiche Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen gegen diverse Portale und Einzelpersonen alles unternommen, um den Film aus dem Netz zu bekommen.
UND NUN DIE GROSSE- 100.000,- EURO PREISFRAGE!!!
WELCHES LANDGERICHT WIRD WOHL DIE UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG AUSGESPROCHEN HABEN?
WAR ES
A: Das Langericht Hamburg?
B: Eine Pressekammer in Hamburg?
C: Ein Hamburger Gericht am Sievekingplatz 1?
D: Alle zusammen?
Der Gewinner erhält einen Reisegutschein für zwei Personen nach Hamburg!
So etwas kommt dabei heraus, wenn Medien Monopole und Oligopole bilden. Hier in NRW ist eine Zunahme dieses Phänomens zu erwarten, da das neue Landesmediengesetz Zeitungsverlagen die 100%ige Kontrolle an TV-Sendern gestattet. Da hat sich aber die WAZ gefreut!
Wie unverhohlen Medienkonzentration stattfindet, konnte man dieses Jahr in Berlin verfolgen, als dpa bekanntgab, ins Axel Springer-Haus zu ziehen. Der Tagesspiegel zog aus der auf Kantinenebene zu erwartenden Fusion der größten deutschen Presseagentur mit der Springer-Presse die angemessene Reaktion: Er kündigte sein dpa-Abo.
Wie schlimm die Oligopolisierung Berliner Medienmacher im Extremfall werden kann, zeigt dieses pseudosatirische Treffen, in dem in achteinhalb Minuten kein einziger Gag zündete.
Geheimdienste und Demokratie vertragen sich nicht. Daher sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die wissen wollen, was ihnen die Regierenden verheimlichen wollen, für Geheimdienste ein ungleich bedeutenderer Gegner als die auszuspionierenden Länder. Im Gegenteil sind feindliche Geheimdienste sogar nützlich, da sie dem eigenen Geheimdienst eine Daseinsberechtigung liefern, während die Parlamentarier lästig und existenzbedrohend sind. In den Niederlanden etwa hatte die Politik erkannt, dass man keine Geheimdienste braucht und selbige abgeschafft.
Daher fürchten Geheimdienste nichts so sehr wie Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse wurden behandelt wie Pilze: Man hielt sie im Dunkeln und fütterte sie mit Dung. Insbesondere achtete man bei der personellen Besetzung auf eine gewisse „Loyalität“, damit nicht zu lästige Fragen gestellt würden. So konnte denn auch unser Auslandsgeheimdienst BND bis in die 70er Jahre alles, danach immerhin noch nahezu alles machen, was er wollte.
Bislang hatte es vor allem zwei bemerkenswerte Menschen in den Geheimdienstuntersuchungsausschüssen gegeben, die ihren Job ernst genommen hatten, einer davon BGH-Richter Wolfgang Nešković. Dieser hatte sich für seine Tätigkeit als Geheimdienstprüfer extra freistellen lassen und übte seine Aufgabe so gewissenhaft aus, dass er seinerzeit sogar beim BND ein Praktikum machte, um die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde kennen zu lernen. Nešković, der anscheinend das Grundgesetz sowie strafrechtliche Verbote von Angriffskriegen ernst nimmt und als exzellenter Jurist gilt, hatte sowohl die SPD, als auch die Grünen verlassen und war trotz damaliger Parteilosigkeit 2005 von der heutigen Linkspartei in den Untersuchungsausschuss entsendet worden. Während andernorts oftmals Dinge zu Journalisten durchsickern, stand Nešković auch hier im Ruf, seine Schweigepflichten zu ehren. Nach Beitritt zur Linkspartei wurde er in den aktuellen Bundestag gewählt.
„Das gezielte Töten von afghanischen Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Es verstößt gegen unser nationales Verfassungsrecht und gegen das Völkerrecht.“, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zu den heute berichteten Erkenntnissen aus dem geheimen NATO-Bericht über den Luftschlag von Kundus. Nešković weiter:
„Das ISAF-Mandat lässt das Töten nur in einer Notwehr- oder Nothilfesituation zu. Das gezielte Töten von Aufständischen abseits solcher Situationen stellt damit nach dem Völkerrecht und unserem nationalem Verfassungsrecht einen ungeheuren Tabubruch dar. In Afghanistan wurde somit die Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren verhängt. Nach unserer Verfassung ist die Todesstrafe jedoch ausdrücklich abgeschafft.
Oberst Klein hat sich an der Logik des Krieges orientiert und nicht an der Logik unserer Verfassung. Der Bundesregierung ist dies offensichtlich bewusst. So erklären sich ihre anhaltenden Versuche, die Aufklärung der Vorgänge zu verzögern und zu vertuschen.“
Die sebsternannten Tierschützer von „Aktion Tier“ (Achtung! Es scheint scheint mehrere „Aktion Tiers“ zu geben!), die offenbar genug Geld für Anwälte aufbringen können, hatten neulich dem Landgericht Hamburg im Wege einer einstweiligen Verfügung befohlen, einen kritischen Artikel des SPIEGEL verbieten zu lassen. So weit, so schlecht, denn diese Leute scheinen unter Tierschützern tatsächlich ein bisschen umstritten zu sein.
Nun haben die Tier-Aktionisten nichts besseres zu tun, als durchs Internet zu latschern und ihren Anwalt jeden anraunzen zu lassen, der den SPIEGEL-Artikel verbreitet, etwa in Internetforen. Anders als bei konventionellen Abmahnungen will man weder eine Unterlassungserklärung, noch stellt man Kostenforderungen, sondern begehrt lediglich konkrete Löschung des Artikels.
Dabei schreibt der Anwalt wörtlich, die Verbreitung und Zugänglichmachung des SPIEGEL-Beitrags sei durch die Verfügung verboten.
Langsam, liebe Tier-Aktionisten.
Nur zwei Behauptungen sind dem SPIEGEL verboten worden, nicht aber der gesamte Artikel,
Es geht um die Behauptung, in den Jahren 2006 bis 2008 nur etwa 20% der Einnahmen in Gnadenhöfe, Heime oder andere sogenannte Kooperationspartner geflossen seien,
sowie um die Behauptung, Mitarbeiter der Aktion Tier zeigten sich mitunter eisern, wenn klamme Rentner usw. in den Geschäftsstellen anrufen und um Senkung der am Stand vereinbarten Monatsbeiträge bitten.
Dieses Verbot ist wohl noch nicht rechtskräftig und wurde lediglich in Form einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen, in der Sache also noch keinerlei Beweis erhoben. Der Gegner wurde nicht einmal angehört.
Dieses Verbot gilt nur gegenüber dem Verlag des SPIEGEL. Es ist kein objektives Verbot. Ein gegen Dritte gerichtetes Verfahren kann nach ggf. aktualisiertem Informationsstand usw. ganz anders ausgehen.
Die Entscheidung kommt von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, muss also nur bedingt ernst genommen werden.
Soweit ich hörte, haben alle Empfänger der „kostenlosen Rechtsberatung“ den SPIEGEL-Artikel komplett vom Netz genommen. Es hätte gereicht, die beiden Passagen zu schwärzen oder sich im Begleittext davon zu distanzieren. Eine solche Distanzierung bzw. Richtigstellung sollte jedoch unbedingt vor Eintreffen einer kostenpflichtigen Abmahnung erfolgen.
Neulich bloggte der Diekmann Kai stolz, wie er als erster die Story vom tatsächlichen Wissen der Regierung zum Kunduz-Massaker gehabt hätte. Auch, wenn die Freude über die Erstvermarktung angesichts eines solchen Ereignisses reichlich obszön ist, konnte man für einen kurzen Moment kindlicher Naivität annehmen, Diekmann sei einer von uns – einer der die Herrschenden kritisiert und öffentlich der Lüge zeiht.
Doch der unvermeidliche Blick beim Bäcker auf den Titel der heutigen BILD-Zeitung belehrt eines Besseren. Da klagt ein Soldat, der todesmutige Einsatz in Afghanistan werde nicht genug anerkannt. Eine blonde Soldatin huldigt sogar hündisch ihrem Verteidigungsminister. Man möchte noch mehr Rechte zur Menschenjagd. Sicherheitshalber überprüfte ich sofort den Jahrgang der BILD, ob da nicht vielleicht „1939“ oder so stand. War von heute. Was hat Diekmanns Berliner Partykumpel zu Guttenberg denen wohl für eine Gegenleistung für diesen journalistisch absolut unveranlassten Beitrag versprochen? In Diekmanns (Video-)Blog kann der Pöbel sich die Kungelei wenigstens direkt ansehen, ohne dass man das als „linke Parolen“ abtun könnte.
Gleich daneben befindet sich ein pseudokritischer Artikel über die schlechte Beratungsleistung von Banken. Unwahrscheinlich, dass man einen solchen Beitrag auch über die großen Finanzvertriebe lesen würde, denn DVAG-Chef Pohl ist ein guter Freund des Hauses. Neulich beim Nachtreffen zum 20. Jahrestag des Mauerfalls saß Pohl mit seinem „Angestellten“ Kohl, dessen Kumpel Diekmann sowie Bush sen. an einem Tisch. Dass die DVAG in der Finanzberatung einen so schlechten Ruf genießt, dass sogar die anderen Finanzvertriebe verächtlich mit dem Finger auf diese Drückerbude weisen, wird wohl nie ein BILD-Thema sein.
Der Blogger-Clown, der sich gerne auf Berliner Partys rumtreibt, will jetzt „Medienmann des Jahres“ werden. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu argwöhnen, dass diese „Ehrung“ längst eine abgesprochene Sache ist, die alberne „Kampagne“ eine Schimäre. Solange er das Ding „Kampa“ nennt, und nicht etwa „Kompa“, werde ich es wohl ertragen müssen …
Soviel zur oberen Hälfte der heutigen BILD, der Rest war glücklicherweise umgefaltet, so dass ich mich ohne weiteren Appetitverlust dem Brötchenkauf widmen konnte. Hier noch eine aktuelle Gegendarstellungs-Sache in Sachen BILD vom echten BILD-Blog.
Heute wurde die Meinung der berühmt-berüchtigten 24. Zivilkammer, Presse- und Rundfunkunternehmen müssten die Namen von Mördern nachträglich in ihren Archiven anonymisieren, als Quatsch enttarnt:
Im Streitfall hat das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.
Wer tötet, muss damit leben – zumindest in den Archiven. Der Fall hat eine Besonderheit:
Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.
Der BGH setzt definitiv ein Signal Richtung Hamburg:
Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.
Da der BGH Medienkompetenz hat, bietet er ab sofort einen RSS-Feeder. In Hamburg muss man erst warten, bis Herr Schälike die interessanten Sachen in seinem Blog hat.
Wie der Kölner Stadtanzeiger meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Zeugnisverweigerungsrecht britischer Journalisten gestärkt. Diese hatten über ein Übernahmeangebot betreffend einer Brauerei berichtet, was den Aktienkurs verzwanzigfachte. Daraufhin wollte man gerichtlich die Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zwingen.
Der Menschenrechtsgerichtshof gab nun den Medien Recht. Würden die Quellen preisgegeben, könnte das eine abschreckende Wirkung auf künftige Informanten haben, so die Richter. Mögliche Schadenersatzforderungen an den Informanten seien geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse am Schutz der journalistischen Quellen. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach den Medien 160.000 Euro Auslagenersatz zu.
In Deutschland werden Journalisten umfassend durch Zeugnisverweigerungsrechte geschützt.
Übrigens: Hierzulande sollten sich Journalisten – auch Blogger! – besser § 13, § 14 und §§ 20a Wertpapierhandelsgesetz ansehen, bevor sie Nachrichten mit solcher Sprengkraft ventilieren. Denn etwa bei illegalen Insiderinformationen und vermeidbaren Falschmeldung helfen auch keine Zeugnisverweigerungsrechte.
„VS“ heißt natürlich „Verschlusssache“, so dass wir uns im Bereich der §§ 94 ff StGB befinden – bei den Staatsgeheimnissen.
Mit Wikileaks fetzte sich letztes Jahr jemand, der sich als BND-Chef Ernst Uhrlau ausgab und den untauglichen Versuch unternahm, die Veröffentlichung eines geheimen Dokuments betreffend das Kosovo zu beenden.
Wie aber verhält es sich mit der Linkhaftung auf so eine Website? Macht man sich bei Verlinkung möglicherweise ebenfalls strafbar? Man denkt unwillkürlich an das seltsame Urteil des Landgerichts Humbug von 1998.
Hm. Naja … Wenn etwas bei Wikileaks eingstellt wurde, ist es dort für jedermann auffindbar. Soweit bekannt, hat diese international agierende Organisation – „Geheimdienst des Volkes“ – noch nie ein Dokument wieder gelöscht.
Der Kollege Jens Ferner kommentiert meinen Beitrag auf seiner Website und verweist auf den Fall mit der Hausdurchsuchung. Beim Betreffenden handelte es sich allerdings nicht um einen „Webmaster“, sondern um einen Förderer, der die deutsche Domain auf seinen Namen angemeldet hatte.
Recht hat er allerdings, nicht zu unbekümmert zu verlinken. Wie besonders die Leser meines Blogs wissen, macht man sich ja ggf. verlinkte Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu eigen, wenn man sich aus Sicht des Landgericht Hamburgs nicht schnell genug distanziert.