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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


8. April 2010

Zensurbehörde

Nach meiner Kritik an SPIEGEL online wegen deren seltsamer Selektion und Gewichtung von Themen etc. möchte ich auf diesen lesenswerten SPON-Beitrag über die israelische Zensurbehörde aufmerksam machen.

Mediendiskussion zum Wikileaks-Video

Die FAZ hat einen lesenswerten Beitrag über das Verhältnis der konventionellen Medien zu WikiLeaks.

ZAPP (NDR) hat sich bei einem Beitrag über die zögerliche Medienresonanz letztlich dann leider doch unter sein ansonsten geschätztes Niveau begeben. So wird kritisiert, dass WikiLeaks selbst kommentiert und Kontext gesetzt habe. Wenig überzeugend, denn die haben auch das unbearbeitete Rohmaterial veröffentlicht.

In dem ZAPP-Beitrag lamentiert der SPON-Häuptling unwidersprochen, man habe doch erst einmal prüfen müssen, ob das Video echt sei. Lächerlich. WikiLeaks ist in drei Jahren noch kein einziger Fake durchgegangen. Einen Film aus sich bewegender Helikopter-Perspektive in einem solchen Setting zu produzieren – ungeschnitten – wäre eine sehr kostspielige Angelegenheit. (Da hätte man die Mondlandung bedeutend billiger fälschen können!) Da die Namen der REUTERS-Mitarbeiter genannt wurden sowie andere Details, etwa zur militär-juristischen (Nicht-)Aufarbeitung des konkreten Falles, wäre eine Fälschung binnen Stunden aufgefallen. Niemand, der einen solchen Film produzieren könnte, wäre ein so hohes Risiko einer Blamage eingegangen.
Wenn ich mir das Ausmaß an durchgereichter PR, Fehlgewichtung von Themen und Desinformation der konventionellen Medien ansehe, hätte man sich diese „Kritik“ an WikiLeaks getrost sparen können.

Was haben die Recherchekünstler von SPON nach ca. 24 Stunden Neues rausgekriegt: Nix.

Manche Medien werden offenbar nervös, wenn man ihnen Deutungshoheit und Gatekeeper-Status streitig macht. Herrschaften, gewöhnt euch mal langsam dran … (Und SPON: Bitte keine afghanischen Amazonen mehr …)

UPDATE: TAZ.

7. April 2010

Bundesverfassungsgericht erlaubt wörtliche Wiedergabe einer E-Mail aus der Sozialsphäre

Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!

Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.

Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.

Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:

„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“

Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …

… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.

UPDATE: Beitrag des siegreichen Beschwerdeführers.

6. April 2010

Netzpolitik.org weist auf eine eigenartige Jugendschutzpraxis der ARD hin. Der auch in diesem Blog mehrfach thematisierte Scientology-Spielfilm des SWR wird im Internet aus Gründen des Jugendschutz nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr angeboten, weil es sich um “entwicklungsbeeinträchtigende Angebote” handele.

Da hätte ich jetzt mal ein paar Fragen:

  1. Müsste die ARD dann nicht konsequenterweise SÄMTLICHE Informationsangebote mit religiösem Inhalt ins Nachtprogramm verlagern (“entwicklungsbeeinträchtigende Angebote”)?
  2. Wie verhält es sich mit deutschsprachigen Kindern im Ausland, die sich in anderen Zeitzonen befinden? Die armen Kindlein sind schutzlos den ARD-Informationen ausgeliefert!
  3. Sollten die Kindlein denn nicht auch von der Berichterstattung über die Summe an Einzelfällen über Missbrauch in der Katholischen Kirche ferngehalten werden?
  4. Wie sieht es den GEZ-mäßig aus, wenn das Qualitätsprogramm nur zu ca. einem Drittel des Tages (eher wohl der Nacht) zum Abruf bereit steht? Muss ich dann für meinen internetfähige/n/s Computer/Handy/Registrierkasse nur ein Drittel GEZ-Gebühr zahlen?
  5. Kann man denn auch von der Scientology-Church verlangen, dass deren operierende Thetane tagsüber ebenfalls Ruhe geben und wie Vampire erst nachtaktiv werden?

Aus aktuellem Anlass: Pflichtlektüre für politische Journalisten

Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich verfügen, dass dieses Buch des australisch-britischen Journalisten Phillip Knightley

  1. auf Deutsch herauskommt,
  2. im Geschichtsunterricht einmal durchgearbeitet wird.
  3. jeder Journalist nachweislich gelesen haben muss, der irgendwas zu Kriegen kommentieren will.

Im diesem mehrfach aktualisierten Werk hat Knightley, ein profunder Kenner und Kritiker außenpolitischen Falschspiels, allerhand über Kriege und ihre manipulierte Rezeption in den Medien zusammengetragen. Wer glaubt, die Leute würden durch die Medien auch nur annähernd zuverlässig über tatsächliche Kriegsgründe, -Verläufe und und saubere Kriege informiert, weiß nicht, wovon er spricht.

Am besten hat mir die Stelle mit dem Patriot-System im ersten US-Golf-Krieg gefallen: Da hatte Feldherr Schwartzkopf vollmundig behauptet, es sei ja allgemein bekannt, dass die Patriot-Abfangraketen eine Leistungskraft von 100 % hätten. Nach dem Golfkrieg kam eine Militärkommission zu dem Ergebnis, dass nicht ein einziger Abfangtreffer nachgewiesen wurde. Im Gegenteil hatte in dem Army-Hospital eine Patriotrakete sogar die schlimmsten Schäden verursacht. Und die angeblich „intelligenten Bomben“ hatten in Wirklichkeit eine Fehlerrate, die jenseits von Gut und Böse lag. Ach ja, Kriegsgrund für diesen ersten Golf-Krieg war ja die Humanität gewesen, wegen der Brutkästen und so …

Montag, 9.00 Uhr. Die deutschen Medien haben das Video noch immer nicht

Wir können gerade wunderschön beobachten, wie unsere politische Medienlandschaft (nicht) funktioniert. Noch immer haben SPIEGEL online und die  anderen selbsternannten Leitmedien keinen Hinweis auf das WikiLeaks-Video. Will man die Story beerdigen, oder was ist da los? Beim Tod von Michael Jackson ging es irgendwie flotter.

Politische Journalisten der Leitmedien warten bei der Bewertung solcher Themen häufig die Reaktion der ca. 20 deutschen „Edelfedern“ ab, welche die Interpretation und Lesart vorgeben, um dann ins Wolfsgeheul einzusteigen. Noch bequemer ist es, zu warten, bis die Nachrichtenagenturen die mundfertige Nachricht ausspucken, die man per drag&drop übernehmen kann. Selber denken oder wenigstens berichten ist nicht. Früher nannte man so etwas „Gleichschaltung“.

Wozu leisten wir uns eigentlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unser auf Vielfalt angelegtes Mediensystem? Gerade machen es ausgerechnet die US-Medien vor.

Es berichten derzeit laut Google-News große Medien in Österreich und Schweiz (beides keine NATO-Länder) sowie das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau. Ausgerechnet die Süddeutsche bringt anscheinend lieber Frontberichterstattung.

@SZ-online: Ich gebe euch genau bis 15.00 Uhr Zeit, endlich die Story zu bringen. Ansonsten bestelle ich mein Papier-Abo ab. Ich bezahle doch nicht für Propaganda.

UPDATE: Na also, geht doch.

5. April 2010

Wo bleibt das Bagdad-Video in den Nachrichten?

Dieses Video hier wurde nach wochenlanger Ankündigung ca. 15.00 Uhr von Wikileaks.org freigegeben. Es zeigt ein an Willkür schwer zu überbietendes Kriegsverbrechen unseres hierzulande häufig stationierten NATO-Partners in Bagdad, bei dem im Jahr 2007 GIs hemmungslos irgendwelche Menschen aus einem Helikopter heraus wie im Videospiel abballern und dumme Kommentare dazu ablassen.

Wenn man sich ansieht, welcher belanglose Mumpitz heute in den elektronischen Leitmedien ventiliert wird, müsste das eigentlich eine ungleich zentralere Bedeutung erfahren. Ironischerweise „konkurriert“ die Meldung mit einem anderen Kriegsverbrechen der USA, das man vertuschen wollte.

Führt man sich mal vor Augen, welch gigantische Medienpräsenz der Sniper von 2002 bekam, der 10 bis 13 Menschen in den USA tötete, und hier im Prinzip auch nichts anderes passiert, dann ist das publizistisch schon seltsam, zumal zwei Presseleute bei dem Bagdad-Massaker getötet wurden.

Zum Sniper-Fall von 2002 gäbe es aber auch eine andere juristische Parallele: Dort gab es auch eine Zivilklage gegen den Hersteller der Waffen, da dieser nicht sichergestellt hatte, dass sie nicht Vollidioten wie der Sniper (übrigens ein Golfkriegs-Veteran) in die Hand bekommen. Vielleicht sollte man den Ansatz doch mal auf militärisch-politischer Ebene fruchtbar machen – denn strafrechtlich ist den Schützen im obigen Video nichts passiert.

Unsere Justiz hat übrigens diese Woche auch ihren Senf zu WikiLeaks gegeben: Das Bundesverfassungsgericht fand offenbar nichts dabei, dass man mit Hausdurchsuchungen zu rechnen hat, wenn man auf WikiLeaks verlinkt.

WikiLeaks-Video kommt heute!

Heute erwarten die politischen Journalisten gespannt das von WikiLeaks angekündigte Video, das einen neuen Skandal der US-Army aufdecken soll. Bis es soweit ist, kann man sich die Zeit mit dieser halbwegs aktuellen Doku von 3sat betreiben.

4. April 2010

LG Köln: Markenname in Fan-Domain zulässig

DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?

Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)

UPDATE:

Kommentar im bei Dr. Bahr

3. April 2010

BJM Leutheusser-Schnarrenberger will investigativen Journalismus stärken

Nach dem Willen der Bundesjustizministerin, der offenbar insoweit im Koalitonsvertrag abgesichert ist, soll § 353b StGB geändert werden. Wie bei SPIEGEL online zu lesen ist, sollen die Rechte der Journalisten gegenüber der Staatsanwaltschaft gestärkt werden. Auch die Strafbarkeit bzgl. Geheimnisverrat soll „liberalisiert“ werden, wobei es sich offensichtlich um eine Reaktion auf die CICERO-Entscheidung des BVerfG handelt.

Ein Großteil dieser überfälligen Nachbesserungen wurde bereits durch die IT-Realität obsolet gemacht, etwa durch Projekte wie Cryptome oder WikiLeaks. Hier ein aktueller Ausschniutt aus der politischen Talk Show von Brian Lehrer diesbezüglich.

Wikileaks and Whistle-blowers from Brian Lehrer Live on Vimeo.