Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:
Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.
In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.
Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …
Bereits mit einer einstweiligen Verfügung war das Enthüllungsbuch eines Ex-Polizisten im Fall Maggie bedacht worden. Sein Verdacht, dass es nie eine Entführung gegeben hat, steht nun in Lissabon vor Gericht. Man will ihn wegen Verleumdung strafrechtlich belangen sowie Schadensersatz. Der Autor hatte immerhin ganz gut verdient, da will man was von ab.
In der TAZ wurde gerade an ein unrühmliches Kapitel erinnert: Die wohl erfolgreichste Desinformationskampagne östlicher Dienste, welche den Amerikanern die Urheberschaft des AIDS-Virus andichtete. In Teilen Afrikas wird das heute noch geglaubt.
Nach dem Kalten Krieg stellte sich heraus, dass sowohl die Stasi als auch der Verfassungsschutz die Redaktion der TAZ unterwandert hatten. Die TAZ war seinerzeit gegründet wurde, als auffiel, dass die etablierten Medien bestimmte Themen nicht oder verfälscht darstellten, weil es halt mit der Unabhängigkeit der Medien nicht ganz so weit her ist, als man es uns denn Glauben machen will. Die Geheimdienste beider Länder waren sich offenbar einig, dass durch einen unkontrollierten Informationskanal ihre Interessen gefährdet würden – entsprechend „glücklich“ sind sie heute über das Internet. (more…)
Bernd Höcker, Betreiber einer QuerulantenseiteGEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.
Gab es überhaupt eine Straftat?
Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber: (more…)
Ich habe dieses Jahr noch gar nicht über das Landgericht Hamburg gelacht. Bevor sich meine Blogleser Sorgen machen müssen, sei hier ein lustiger Fall nachgereicht:
Die Zeugen Jehovas sind für Sanftmut bekannt, weniger jedoch deren Anwälte. So hatten sie Herrn Buske gebeten, einem Sekten-Kritiker die Äußerung verbieten lassen, ein bestimmter Herrn aus München habe ein „geistliches Amt“ bekleidet, ein sogenannter „Ältester“. Ehrensache, dass der Beklagte ebenso wenig wie der Bayer in Hamburg wohnte.
Einige Zeit später bekam der Sekten-Kritiker eine Einladung an ein bayrisches Amtsgericht. Hier erachtete es der besagte Bayer für sinnvoll, an Eides statt zu behaupten:
„Ich war auch Ältester (leitendes Mitglied) der Zeugen Jehovas.“
Oups! Demnächst wird der Sekten-Kritiker vom Staatsanwalt vernommen – als Zeuge der wohl zu erwartenden Anklage. Den Zeugen Jehovas sei jedoch ins Gewissen geredet:
Das Landgericht Hamburg hat sein Problem, Meinungsäußerungen als Tatsachenbehauptungen zu bewerten, trotz jüngster Hilfestellung vom BGH noch immer nicht überwunden.
Die „Aktion Tier“ rennt mit einer einstweiligen Verfügung gegen SPIEGEL ONLINE durchs Dorf und berühmt sich ausdrücklich, man sei nicht gegen Meinungsäußerungen, sondern gegen Tatsachenbehauptungen vorgegangen. Ersteres geht per Definitionem normalerweise nicht, ob letzteres vorliegt, darf unterschiedlich gesehen werden.
So dürfen die beiden Antragsgegner z.B. nicht mehr behaupten, der Verein verwende lediglich 20% seiner Einnahmen für den aktiven Tierschutz. Auch dürfen unsere Kooperationspartner, d.h. die von uns geförderten Tierschutzvereine, nicht mehr als „dubios“ bezeichnet und die absurde Behauptung aufgestellt werden, es gebe Hinweise auf „Verschleierungsabsichten“ innerhalb dieser Vereine.
Das wird SPON vermutlich kaum auf sich sitzen lassen. Bei einer einstweiligen Verfügung wird der Gegner normalerweise nicht gehört, so dass die Pressekammer gar nicht wissen kann, ob es vielleicht doch solche Hinweise gibt. Klärungsbedürftig erscheint denn auch, was unter „aktivem Tierschutz“ genau verstanden werden darf.
„Dubios“ scheint mir dann doch eine stark meinungsgeprägte Wertung zu sein. Zwar ist dieses Prädikat nicht schmeichelhaft, aber m.E. doch eher etwas für die öffentliche Auseinandersetzung als für eine einstweilige Verfügung. In Hamburg jedoch fordert man für solche Wertungen so genannte „Anlasstatsachen“. Man darf also nur nach bestimmten Regeln meinen. Steht zwar so nicht in Art. 5 GG, aber in Hamburg laufen die Dinge nun einmal anders. Ich hingegen meine, Anlass zu haben, das Landgericht Hamburg für dubios zu halten. Ich kann mich aber auch irren.
Das Landgericht Hamburg hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, wem die Kosten für eine sofort anerkannte (weil definitiv berechtigte) einstweilige Verfügung aufzuerlegen waren.
Der anerkennende Sünder bestritt nämlich den Zugang der Abmahnungs-Email und erzählte etwas von Firewall usw.
Doch da kannte er die Hamburger Hardliner nicht. Die Email, die auch als CC an den Versender abgeschickt und von diesem auch korrekt empfangen worden war, sei nun einmal wohl im Risiko-Bereich des Empfängers gelandet. Jedenfalls trage der abgemahnte Sünder das Verlustrisiko, denn eine Abmahnung sei ja eine „Wohltat“ am Abgemahnten. Sehr schön!
Die eigentlich spannende Frage ist jedoch: Kann eine bloße Email ohne Lesebestätigungsfunktion wirklich ein taugliches Medium einer Abmahnung sein? Wohl jede Kanzlei ist per Fax zu erreichen. Angesichts des abgemahnten Verstoßes, der nicht ernsthaft eilbedürftig gewesen ist, hätte man auch ein Einschreiben abwarten können.
Inzwischen ist Wikileaks dazu übergegangen, spektakuläre Leaks in konventionellen Medien anzukündigen. Morgen wird der geheimnisvolle Toll-Collect-Vertrag größtenteils veröffentlicht.
Indem Medien auf die international agierenden, praktisch unzensierbaren Wikileaker verweisen, können sie sich dezent aus der Schusslinie halten. Harte Zeiten für gewisse Industrie-Anwälte, deren Job es faktisch ist, die Öffentlichkeit dumm zu halten.
Ende 2006 hatte Freddy‘ Hühnerhof am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen „Die Tierfreunde e.V.“ erwirkt, welche unschöne Bilder über die wenig idyllischen Zustände bei Freddy sogar im Wege des Hausfriedensbruchs erlangt hatten. Die Tierfreunde ließen sich nicht einschüchtern und ließen es auf ein Hauptverfahren ankommen. Nach drei Jahren und der Befragung von Zeugen, was in der Pressekammer Seltenheitswert hat, wurde Freddys Unterlassungsansprüchen am 28.08.2009 eine Absage erteilt. Dass man für die Freiheit der Bilder in einer einzigen Instanz über mehrere Jahre hinweg verhandeln musste, während das Verbieten derselben per einstweiliger Verfügung praktisch durchgerutscht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die siegreichen Tierfreunde vermieden es jedoch, in die nächste Falle zu tappen, denn selbst Gerichtsurteile darf man nicht ohne weiteres 1:1 veröffentlichen. Gegenwärtig wird ja bekanntlich der „Hausjournalist“ der Hamburger Pressekammer von Berliner Anwälten mit einer Klagewelle überzogen, die ihm die Gerichtsberichterstattung aus den seltsamsten Gründen verbieten lassen wollen.
Den Luxus einer eigenen Veröffentlichung in Reichweite deutscher Gerichte wollten sich die Tierfreunde dann doch nicht leisten. Seit ein paar Tagen ist das Originalurteil bei Wikileaks zu finden, die außerhalb deutscher oder sonstiger Gerichtsbarkeit operieren und daher unzensierbar sind. Künftig bleibt es also dem Finderspitzengefühl der Leute bei Wikileaks (oder Nachahmern) überlassen, ob Urteile anonymisiert werden, ob zu unterlassene Äußerungen unzensierbar und in Medienöffentlichkeit wieder auftauchen.
Die Rechtsanwälte aus Berlin wären sehr gut beraten, ihre Aktivitäten entsprechend zu überdenken, denn der Trend kontroverser Websites, den deutschen Rechtskreis nach Erfahrung mit gewissen Pressekammern zu verlassen, ist so neu und ungewöhnlich ja nicht. Und wenn künftig jedes Urteil bei Wikileaks abgegeben wird, genügt insoweit die Absendung einer Email.
Sicherheitshalber distanziert sich der Autor von der Verbreitung des ungeschwärzten Urteils auf Wikileaks, nicht aber von dem schönen Urteil. Das obige Video mit Michael Moores Crime Fighting Chicken hat mit dem Fall selber nichts zu tun und soll auch keinen entsprechenden Eindruck erwecken.
Gouverneur Schwarzenegger versandte einen Brief, bei dem die Anfangsbuchstaben der ersten Zeile eine unhöfliche, jedoch in den USA zum täglichen Sprachgebrauch gehörende Redewendung ergab. Angeblich sei dies ein Zufall gewesen.
Der Vorfall erinnert an eine Intrige des berühmten Hellsehers Erik Jan Hanussen, der 1932 der Zeitung „Berliner Tribüne“ einen gefälschten Enthüllungsartikel („Hanussen endgültig entlarvt!“ gegen sich zugespielt hatte. Am Abend des Drucktages gab er in einer öffentlichen Veranstaltung preis, dass er den Brief selbst geschrieben hatte und bewies dies, in dem er die jeweils ersten Worte einer jeden Zeile aneinanderreihte:
„Die Redaktion der Berliner Tribüne besteht aus lauter denkfaulen Idioten, die auf jeden Dreck hereinfallen. Hoffentlich wird diese Blamage genügen, ihnen das Maul zu stopfen und endlich mal vorsichtiger zu sein.“
Zitiert nach Kugel, Wilfried: „Hanussen. Die wahre Geschichte des Hermann Steinschneider“
Hanussen kaufte die Auflage teilweise auf und vertickte sie als Trophäe in seinem Büro am Kurfürstendamm.
Übrigens verfügte Hanussen über einen überaus trickreichen Presseanwalt …