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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Verfahren gegen David Copperfield eingestellt

Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:

Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.

In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.

Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …

« „Die Wahrheit der Lüge“ soll verboten werden – Hamburger Bräuche: BGH stellt Gebührenschinden mit Schubladenverfügung ab! »

Ein Kommentar

  1. Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Das Modell mit Rotlicht-Hintergrund zieht plötzlich seine Zivilklage gegen David Copperfield zurück, dem es Missbrauch und Freiheitsberaubung nachsagte und auf ein stattliches Sümmchen gehofft hatte. Die Strafsache hatte sich bereits vor Monaten erledigt, wie hier berichtet. […]

    #1 Pingback vom 21. April 2010 um 12:25

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