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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. August 2015

Päckchen für den US-Botschafter

 

Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin

Ambassador John B. Emerson

Pariser Platz 2, 10117 Berlin

 

Dear John,

after I learned of this incident, I decided to write to you. Enclosed in this envelope you will find an opened tube of toothpaste with the elmex brand. I would kindly ask you to send them to the inmate Chelsea Manning, who is seated currently in your so-free country like 2% of his compatriots.

Please note that this tube elmex toothpaste is durable at least 30 months. The date of filling can be found in the number sequence on the embossed seam mark, it is in this case, „5063“, which means: Made in 2015, 6th calendar week, Wednesday. To avoid that the expiration date is exceeded by negligence, I have specially sent you an opened, only half-full tube. I will then send in a few weeks once a tube for Mrs Manning and so on.

I put increased emphasis that Mrs Manning has in the 33 years still have good teeth, because I intend to organize a big party for Mrs Manning in 2048. I would like to host Mrs Manning with local specialties that require more healthy teeth, as that is the case in your McDonald’s restaurants.

I am grateful for your support in advance. If you are anywhere near, please feel free to drop by.

Sincerely Yours

Markus

11. August 2015

Der Mann, der die Welt rettete

Am Wochenende hat arte anlässlich des 70. Jahrestags des Atombombenabwurfs auf Hiroshima die Doku „The Man Who Saved the World“ über Stanislaw Petrow gezeigt, die aktuell noch in der Mediathek zu sehen ist. 1983 hatte er im Raketenkontrollzentrum in Serpukow die Nerven bewahrt, als die Satellitenüberwachung fünf anfliegende Nuklearrakten meldete. Die Beinahe-Katastrophe ereignete sich auf dem absoluten Tiefpunkt der Beziehung zwischen den Supermächten und wird selbst von konservativen westlichen Militärhistorikern als gefährlicher als die Kuba-Krise eingeschätzt, denn 1983 musste die Entscheidung zum – möglicherweise versehentlichen – Gegenschlag in wenigen Minuten getroffen werden.

Einige Zeit darauf hatten übrigens die Sowjets ihr Doomsday-Device fertig, das für den Fall, dass einen Erstschlag kein russischer Kommandant überleben würde, automatisch die Vergeltung gestartet hätte. Dann hätte auch ein Stanislaw Petrow den nuklearen Wahnsinn nicht aufhalten können.

Vor sechs Jahren schloss ich auf ungewöhnliche Weise persönliche Freundschaft mit Stanislaw Petrow. Ich hatte zuvor über ihn berichtet und spielte unter der Regie des Theater-Kollektiv Rimini Protokoll für das Landesschauspielhaus Düsseldorf und das Berliner Hebbel-Theater mit ihm politisches Theater. Der gelernte Ingenieur hatte übrigens großen Spaß an meinen Zaubetricks und assistierte sogar, als ich unsere isländische Kollegin schweben ließ. Die Aufzeichnung kann man noch heute ansehen. Ironischerweise begriffen viele Zuschauer in gar nicht, dass wir uns selbst spielten. :)

Ich habe ihm in jeder Vorstellung aufs neue die gläserne Weltkugel überreicht, die ihm ein Verein der Weltbürger einmal als Preis verliehen hatte. Wir fanden damals auch Zeit, ausführlich über die Vorfälle des September 1983 zu sprechen. Damals in den 1980ern hatten wir beide Schiss vor einem Dritten Weltkrieg. Was gibt es schöneres, als wenn aus Feinden Freunde werden?

2. August 2015

Katalogstraftaten nach § 100a StPO öffnen die elektronische Waffenkammer

Geheimdienste sind keine Strafverfolgungsbehörden, sondern sammeln Informationen. Der Verfassungsschutz ist allerdings in seinem Auftrag nach § 3 VerfassungsschutzG beschränkt und darf nicht nach Belieben rumspionieren. Gegen jemand, der pro forma des Landesverrats verdächtig ist, sieht das schon anders aus. Landesverrat (§ 94 StGB) gehört nämlich zu den Katalogstraftaten des § 100a StPO. Und das eröffnet (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) etwa den kooperierenden Strafverfolgungsbehörden die elektronische Waffenkammer.

Wenn dann demnächst noch die Vorratsdatenspeicherung dazu kommt, haben wir den gläsernen Menschen. Was die SPD-Selbstlüge „VDS machen wir ja nur für schwerste Straftaten“ in der Praxis meint, dürfte nun klar sein. Gespeichert wird ohnehin verdachtsunabhängig über alle. Und wenn die Daten nun einmal da sind, werden sie auch benutzt, und sei es mit juristischen Taschenspielertricks.

31. Juli 2015

Geheimer Freundschaftsdienst

Zu den bekannten Witzen im Geheimdienstbereich gehört der Klassiker mit dem Agent, der seinem Kontaktmann mehrfach am Telefon über einen im Garten vergrabenen geheimen Gegenstand berichtet. Infolgedessen suchen diverse Geheimdienste das Objekt, allerdings erfolglos. Dem Agent ging es jedoch in Wirklichkeit darum, dass jemand den Garten umgräbt.

Ähnlich könnte sich die Geschichte von netzpolitik.org abgespielt haben. Deren Spendenmodell hat nämlich bislang nicht so richtig funktioniert. Doch mit der Hilfe der Spitzenagenten aus Köln-Chorweiler dürfte das Projekt nunmehr seine Geldsorgen los geworden sein.

-> Neulandesverrat

22. Juli 2015

Arbeitsprobe des Piraten-BSG

Es besteht leider Anlass, die Arbeit des Piraten-Bundesschiedsgerichts etwas detaillierter zu würdigen. Es geht um die Frage, ob juristisch vertretbar gearbeitet wird. Ich gebe eine Arbeitsprobe des BSG, die für sich selbst spricht. Ich beschränke mich dabei auf einen Fall, nämlich ein faktisch seit 2013 (!) andauerndes Parteiausschlussverfahren. Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden.

(more…)

Geistiges Eigentum an Parteiprogrammen?

Die AfD bezichtigt die Abspaltung ALFA des Plagiats ihres Parteiprogramms. Laut BILD jammerte AfD-Sprecher Christian Lüth, es sei „erstaunlich, wie viele Programmpunkte schlichtweg von unserem Programm kopiert wurden“. Daher würden „rechtliche Schritte wegen Diebstahls geistigen Eigentums“ geprüft. Lucke verwies auf Anteile, die von seiner Kollegin Ulrike Schütt stammten, die auch am ALFA-PRogramm mitgebastelt habe.

Rein inhaltlich sind Parteiprogramme nicht schutzfähig. So viel politische Freiheit darf sein.

Schützen könnte man allenfalls die konkrete Formulierung oder Anordnung, wie das ausmahmsweise etwa bei allgemeinen Geschäftsbedingungn möglich ist. Etwa ein besonders gelungener Wortlaut könnte theoretisch den Charakter eines Sprachwerks nach § 2 UrhG annehmen. (Um dies beurteilen zu können, müsste ich mir das AfD-Programm durchlesen, was ich allerdings nur für viel Geld machen würde …)

Unterstellen wir einmal brillante Formulierungen, dann stellt sich die nächste Frage: Wer sollte denn Träger eines Urheberrechts sein? Die Partei schon einmal nicht, sondern allenfalls die Urheber der einzelnen Passagen. Liegen Miturheber nach § 8 UrhG vor mit der Rechtsfolge einer Gesamthandsgemeinschaft? Dann müssten mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen haben, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen. Soweit man bei Übernahme in ein neues Programm überhaupt von „Verwertung“ sprechen möchte, dann scheint eine gesonderte Übernahme vorliegend möglich zu sein.

Es ist nicht davon auszugehen, dass Frau Schütt der AfD an ihren Formulierungen ein exklusives Nutzungsrecht einräumen wollte. Daher steht es ihr frei, ihren Müll einer Resteverwertung durch ALFA zuzuführen.

Für die AfD bedeutet dies, dass ihr Programm „verschütt“ gegangen ist … ;-P

19. Juli 2015

Sarrazin möchte Oberbürgermeister werden

Der Kandidat der PARTEI für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Münster dürfte ein breites Wählerspektrum ansprechen:

Viel Sympathien bei konservativen Wählern wird der Nachname von Jörg Sarrazin erzeugen. WählerInnen von Grünen und Linke werden sich von seinem Jesus- und Che Guevara-artigen Antlitz ansprechen lassen. Mit 2.02 m Länge weiß er sich auch durchzusetzen, allerdings nicht womit, denn er ist nur dauernd am Lachen.

Leider hat Jörg die benötigten wohl 300 Unterstützerunterschriften erst zu einem Drittel zusammen, was sich in der kommenden Woche hoffentlich ändert. Wer Jörg unterstützen will, kann im Stadthaus das Wahlamt aufsuchen und dort eine Unterstützerunterschrift leisten. Dann wäre der junge Mann endlich von der Straße.

Gestern traf ich ihn auf dem LandesPARTEItag in Köln, wo wir Sozialpunkte sammelten. Dort berichtete vor allem der Büroleiter von Martin Sonneborn übder die Erfolge der politischen Arbeit, welche die PARTEI im Europaparlament leistet.

 

Piraten: Parteigerichtsbarkeit oder Peergroup-Tentakel?

Während ihres Bundesparteitags in Würzburg am 25./26.07. wählen die Piraten neben dem Vorstand auch ihr neues Bundesschiedsgericht. Für die acht Sitze kandidieren bislang nur neun Piraten, darunter vier nicht durchgehend überzeugende Amtsinhaber und ein weiterer Pirat, den man in einer solchen Position eher nicht sehen möchte. (more…)

10. Juli 2015

BGH: Kein Eigentumserwerb bei VerKOHLen von Tonbändern – aber Anspruch auf Eigentumsübertragung aus Auftrag

Das Konzept der Kölschen Richter, Altkanzler Kohl habe durch Besprechen fremder Tonbänder diese „verarbeitet“ und dadurch sachenrechtlich Eigentum an diesen erworben, fand ich sehr charmant, aber juristisch revolutionär. Der BGH mochte dieser Konstruktion nicht folgen, sondern löste das Problem zugunsten Kohls vertragsrechtlich:

Der Kläger ist zwar nicht – wie das Oberlandesgericht meint – durch „Verarbeitung“ (§ 950 Abs. 1 Satz 1 BGB) Eigentümer der Tonbänder geworden. Ein Tonband wird allein durch das Aufnehmen von Tondokumenten nicht zu einer neuen Sache; dass die Tondokumente historisch wertvoll und einmalig sind, ändert daran nichts.

Die Tonbänder sind aber aufgrund eines zwischen den Parteien bestehenden Auftragsverhältnisses herauszugeben. Die Parteien haben in Ausführung der Verlagsverträge miteinander konkludent eine rechtlich verbindliche Vereinbarung über das von dem Kläger zur Verfügung zu stellende Material getroffen. Diese Vereinbarung stellt rechtlich ein auftragsähnliches Rechtsverhältnis dar, wobei der Kläger als Auftraggeber anzusehen ist. Denn allein dieser hatte nach den Verlagsverträgen über den Inhalt der Memoiren zu entscheiden. Nachdem der Kläger die Zusammenarbeit beendet und damit den Auftrag widerrufen hat, ist der Beklagte nach § 667 BGB verpflichtet, ihm alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat. Hiervon erfasst sind nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die dem Beklagten mitgeteilten und von ihm aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken des Klägers. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen die Lebenserinnerungen des Klägers aufgezeichnet sind, kommt es nicht an. Wer fremde Geschäfte besorgt und damit auf die Interessen eines anderen zu achten hat, soll aus der Ausführung des Auftrags keine Vorteile haben, die letztlich dem Auftraggeber gebühren. Setzt der Beauftragte zur Erfüllung des Auftrags untergeordnete Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Tonband, ein, muss er deshalb auch das Eigentum daran an den Auftraggeber übertragen, wenn das Erlangte anders nicht herausgegeben werden kann.

LG Köln – Urteil vom 12. Dezember 2013 – 14 O 612/12

OLG Köln – Urteil vom 1. August 2014 – 6 U 20/14

Karlsruhe, den 10. Juli 2015

23. Juni 2015

Sachverständiger Zeuge für Trickdiebstahl

Amtsgericht Münster, 22.06.2015, 14.00 Uhr

„Zeuge K. bitte eintreten!“

Die beiden entgegen kommenden anderen Zeugen, zwei Kaufhausdetektive, dürfen vorzeitig gehen. Der Angeklagte hat die von ihnen bezeugten Taten gestanden.

Zeugenbelehrung über Wahrheitspflicht usw..

Amtsrichterin: „Fangen wir an mit den Angaben zur Person. Alter?“

Zeuge K.: „Noch 42.“

Amtsrichterin: „Was machen Sie beruflich?“

Zeuge K.: „Ich bin Rechtsanwalt. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Und politischer Journalist.“

Amtsrichterin: „Es geht um die Vorgänge am 24./25.05.2014. Erzählen Sie mal aus Ihrer Sicht!“

Zeuge K.: „Ich war gegen 0.00 Uhr von Dortmund im Nahverkehrszug nach Münster unterwegs. Ich hatte eine Veranstaltung der Martin-Sonneborn-Partei besucht, wo wir den Wahlsieg der Europawahl vorgefeiert hatten. War ein guter Abend. Ich habe mich leicht angeschickert in den überwiegend leeren Nahverkehrszug gesetzt und das Jacket mit meinem Portemonnaie in der linken Innentasche an den Haken gehängt. Normalerweise habe ich immer Körperkontakt mit meiner Brieftasche, aber in dem Fall hatte ich es riskiert. Etwas weiter hinter mir hat eine Gruppe, die offensichtlich erfolgreicher dem Alkohol zugesprochen hatte, ziemlich Lärm gemacht. Gegen Ende der Fahrt war ich wohl leicht eingenickt. Im Hauptbahnhof in Münster stellte ich fest, dass die Brieftasche weg war. Ich habe mit jemandem vom Servicepersonal den Zug durchsucht. Da, wo die Gesellschaft gesessen hatte, war inzwischen eine Kotzlache. Ich nehme an, dass jemand während meines Nickerchens von der hinter mir liegenden Sitzgruppe aus in die Tasche gelangt hat. Ich habe das eher als schlechten Scherz übermütiger, betrunkener Jugendlicher interpretiert. Nachdem ich das Delikt angezeigt hatte, durfte ich – ohne Fahrkarte, Geld oder Kreditkarte – nach Hause laufen. Dort hat mich dann der Anrufbeantworter empfangen, auf dem mir die Polizei mitteilte, dass die Brieftasche gefunden wurde. Ich war froh, dass die Brieftasche mit allen Ausweisen wieder da war, wobei das Bargeld fehlte. Das ist sie.“

Amtsrichterin: „Sind Sie sich sicher, dass die Brieftasche noch da war, als Sie sich hingesetzt haben? Könnte es sein, dass diese Ihnen bereits vorher entwendet wurde?“

Zeuge K.: „Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich bin nebenberuflicher Zauberkünstler und mit professionellen Bühnentaschendieben befreundet. Ich trete jeden dritten Donnerstag im Monat im Café Arte mit meinem Bühnenpartner auf, der einer der besten Armbanduhrendiebe ist, die ich kenne. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, aber für sehr unwahrscheinlich, dass man mir etwas klauen könnte, ohne dass ich das merke.“

Verteidiger: „Ist Ihre Brieftasche innen heller als außen?“

Zeuge K.: „Nein.“

Die Beteiligten nehmen mehrfach ein Video in Augenschein, das von einer Sicherheitskamera im Zug stammt. Man sieht dort, wie der Angeklagte den Zeugen passiert, während dieser sich im Gang mit der Jacke über dem Arm für den Sitzplatz entscheidet. Anschließend sieht man den Zeugen, wie diese ab-, jedoch der Kamera zugewandt offenbar konspirativ mit einer Brieftasche hantiert. Der Angeklagte lässt vortragen, es sei seine eigene Brieftasche, die er heute leider nicht mehr besitze. Zeuge K.: „Also, wenn der Angeklagte es tatsächlich geschafft hat, in dieser Aktion mit dem ‚Scherengriff‘ die Brieftasche zu stibitzen, dann hat er meinen fachlichen Respekt. Ich würde dem sogar 50,- € für die Vorstellung bezahlen!“

Der Angeklagte lächelt – möglicherweise stolz. Wahrscheinlich aber, weil er es besser weiß.

Die Beteiligten haben nämlich Zweifel, ob es sich tatsächlich um seine Brieftasche handelt, da die auf dem Video offenbar innen heller ist. Die Brieftasche des Zeugen K. wurde später in der Toilette gefunden. Es scheint so, als habe der Angeklagte bereits jemand anderes erleichtert. Der Diebstahl zum Nachteil des Zeugen K. dürfte erst später erfolgt sein. Die Auswertung des Videos scheint von der Polizei voreilig abgebrochen worden zu sein.“

Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger erkundigen sich noch mal, wann die monatliche Vorstellung sei. Jeden dritten Dienstag im Monat, 20 Uhr, Café Arte (100 m neben dem Oberverwaltungsgericht NRW).

Zeuge K.: „Wir sehen uns dann!“

Der Angeklagte wird vermutlich nicht kommen, obwohl er dort für seine berufliche Zukunft einiges lernen könnte, denn Diebstahl und Falschspiel wird dort als Kunst gepflegt.

Auf der Zeugenentschädigungsstelle erkundigt sich die Kostenbeamtin nach meinem Verkehrsmittel.

„Fahrrad.“

„Sehr löblich!“

Tja, so ist das halt in Münster! Der frühere wie legendäre Gerichtspäsident war damals auch immer mit einem klapprigen Rad zwischen Uni und Gericht gependelt.

Auf der Gerichtskasse wird mir ein Zeugengeld ausgezahlt, das wohl in etwa der Summe des entwendeten Geldes entspricht. Damit kann ich leben. Der Angeklagte, der offenbar seinen Drogenkonsum finanziert hat, dürfte auch so genug gestraft sein. Ein Taschendieb ist mir sympathischer als Gewalttäter. Und wer nicht auf seine Geldbörse ausreichend aufpasst, der muss halt Lehrgeld zahlen.