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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Arbeitsprobe des Piraten-BSG

Es besteht leider Anlass, die Arbeit des Piraten-Bundesschiedsgerichts etwas detaillierter zu würdigen. Es geht um die Frage, ob juristisch vertretbar gearbeitet wird. Ich gebe eine Arbeitsprobe des BSG, die für sich selbst spricht. Ich beschränke mich dabei auf einen Fall, nämlich ein faktisch seit 2013 (!) andauerndes Parteiausschlussverfahren. Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden.

Hessen liegt in Berlin

Das BSG hält es für möglich, dass der Landesverband Berlin über sein Landesschiedsgericht Berlin ein Mitglied des Landesverbandes Hessen aus der Piratenpartei Deutschland ausschließen kann. Jedem Rechtslaien müsste auffallen, dass weder der LV Berlin noch das LSG Berlin für Mitglieder in Hessen zuständig ist. Ein Blick in die Satzungen hätte auch geholfen:

Der LV Berlin kann laut seiner Satzung eigene Mitglieder (und nur solche) aus dem eigenen LV ausschließen. Dies soll nach der Konzeption der letztes Jahr geänderten Berliner Satzung auch den Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland zur Folge haben. Das würde aber voraussetzen, dass es eine Mitgliedschaft im LV Berlin gibt, die beendet werden könnte, und dass ein solches auch beantragt wäre. Ein Ausschluss aus dem LV Berlin haben die beiden beim LV Berlin angestellten Justiziare zu keinem Zeitpunkt beantragt. Hessischen Piraten hat der LV Berlin ohnehin nichts zu sagen.

Welches Gericht für hessische Piraten zuständig ist, folgt aus der Schiedsgerichtsordnung:

§ 6 (4) Schiedsgerichtsordnung

Für Parteiausschlussverfahren und Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen ist erstinstanzlich das Landesschiedsgericht des Landesverbandes zuständig, bei dem der Betroffene Mitglied ist.

Das wäre dann Hessen. An „Mitglied ist“ gibt es nichts zu deuteln. Präsens. Nur ein aktueller Zustand kann geändert werden. Ein Nichtmitglied kann man nicht ausschließen. Eine Nachhaftung für frühere Mitgliedschaften gibt es nicht.

Dennoch glaubt das BSG an eine geheimnisvolle Zuständigkeit von LV und LSG Berlin. Spätestens das Amtsgericht würde ein solches PAV mit Kopfschütteln kassieren, denn die Beachtung der Satzung ist im ordentlichen Rechtsweg voll überprüfbar.

Der Mann, der alles besser wusste

Dieses PAV hat eine skurrile Vorgeschichte.

Die Bundessatzung weist die Zuständigkeit für PAVs eigentlich nur dem BuVo zu. Erforderlich hierzu sind eine vorherige Anhörung des Piraten und ein PAV-Beschluss des BuVo. Ein Beschluss ist ein formalisiertes Verfahren und muss dem Mitglied vor dem PAV zugestellt werden. Wie später herauskam, wusste 2014 niemand im BuVo von diesem 2013 eingestielten PAV. Der LV Berlin hatte einen Piraten loswerden wollen und sich daher 2013 vom scheidenden BuVo-Talent Klaus Peukert eine so nun einmal in der Satzung nicht vorgesehene „Vollmacht“ geben lassen, um das PAV in Eigenregie zu betreiben.

Im Klartext: Weder der Neumünster-BuVo noch der nunmehr einzig zuständige Bremen-BuVo hatten ein PAV beschlossen. Eine Unterbevollmächtigung eines LV ist eine Umgehung der Satzung und ersetzt keinen BuVo-Beschluss. Das LSG Berlin prüfte nicht einmal die simpelsten Voraussetzungen eines PAV. Nach monatelangem Rumeiern entschied das BSG am 26.06.2014 – wenige Stunden vor dem aBPT/BPT 2014 -, dass das PAV mangels „formaler“ Voraussetzungen nicht satzungskonform war.

Wenige Minuten nach Verkündung der Entscheidung ging ein bereits Stunden zuvor vorbereiteter neuer Antrag des „kBuVo“ ein, in dem ein soeben gefertigter Beschluss des (für PAVs wohl unzuständigen) „kBuVo“ behauptet wurde. (Die dem Pirat beim aBPT überreichte Urkunde wies allerdings nur einen Teil der benötigten Unterschriften auf.) Woher der kBuVo-Justiziar sein Vorwissen hatte, ist eine interessante Frage.

Taktisches Ziel dieses neuen PAV war eine so ermöglichte Eilverfügung, mit welcher der Pirat an seiner Bewerbung für ein Parteiamt gehindert werden sollte. Eine sofortige Reaktion hierauf ignorierte das BSG. (Der juristische Dienst beim aBPT/BPT erteilte dieser rechtsmissbräuchlichen Intrige des „kBuVo“ eine Absage und ließ den Pirat antreten.)

Betretener Vertreter

Nachdem der „kBuVo“ beim aBPT in Halle 2014 durch einen demokratisch gewählten BuVo ersetzt wurde, führte der vorerst übernommene Justiziar des BuVo das PAV einfach weiter – ohne dem neuen BuVo hiervon Bericht zu erstatten. Als der BuVo von dieser Eigenmächtigkeit seines inzwischen ins Justiziariat des LV Berlin gewechselten Ex-Justiziars hörte, schrieb er dem LSG Berlin, dass der BuVo kein solches Verfahren führe, der Ex-Vertreter keine Vollmacht mehr habe und der Unsinn bitte beendet werden möge.

Die Berliner vertraten allerdings die spannenden Rechtsauffassung, dass der BuVo einen (ihm untergejubelten) Antrag nicht einfach so zurücknehmen könne. Der im Zivilrecht geltende Grundsatz der Dispositionsmaxime ist dem LSG Berlin unbekannt. Auch die fragwürdige Zuständigkeit einer kommissarischen Vertretung für PAVs, die nun einmal einzig dem BuVo zugewiesen sind, interessierte das LSG im Dezember 2014 nicht.

Inzwischen war am 31.08.2014 der LV Berlin dem PAV des kBuVo/BuVo vom 26.06.2014 (grob satzungswidrig) „beigetreten“ und beantragte gleichzeitig ein eigenes PAV. Eigene PAVs sind in der Berliner Satzung seit 2014 vorgesehen. Das LSG Berlin verband in Abwesenheit des Piraten diese Verfahren, obwohl die Berliner für PAVs kein Bundesrecht anwenden können und ein Antrag auf Ausschluss aus dem LV gar nicht gestellt war. Ein solcher wäre für die behaupteten Vorwürfe auch viel zu spät gestellt worden.

Das LSG Berlin schloss in mehrfacher Verkennung der Satzung den aus innerparteilichen Gründen bekämpften hessischen Piraten aus. Politische Säuberungen sind aber genau das, was Parteischiedsgerichte eigentlich verhindern sollten.

Vor dem BSG sind alle gleich. Manche sogar gleicher

In seiner Berufung nun beantragte der Pirat vorab die Trennung der offensichtlich satzungswidrig vermengten Verfahren. Dieser Antrag wurde über Monate hinweg praktisch in jedem Schriftsatz wiederholt, aber vom BSG tapfer ignoriert. Irgendwann meldete sich dann der neue BuVo-Jusitiziar, dem die Berliner vorsichtshalber das Urteil gar nicht erst zugestellt hatten. Der BuVo beantragte ebenfalls die Trennung, um die ihm untergeschobene Farce ohne Berliner Schnauze gesittet zu beenden, was insoweit auch geschah.

Das BSG gab dem Trennungsantrag sofort statt, unterschlug jedoch sowohl im Beschluss als auch später im Urteil, dass der Pirat diese Trennung monatelang vehement ebenfalls beantragt hatte. Gerichte können Prozessanträge ablehnen, ignorieren aber dürfen sie Anträge nicht – schon gar nicht, wenn sie den identischen Antrag einer andere Partei für begründet halten. Andernfalls steht fest, dass sie Parteien ungleich behandeln.

Berliner Weisheit mit Schuss

Die Berliner mussten nun „ihr“ PAV gegen den hessischen Piraten ohne den BuVo durchziehen. Gegen dieses PAV sprach eine Vielzahl von Gründen. Statt das PAV wegen fehlender Zuständigkeit für hessische Piraten zu beenden, wählte sich das BSG aus dem offerierten Bouqet ein juristisch anspruchsvolles Argument: Den Grundsatz des Verbots doppelter Rechtshängigkeit (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG). Solange der BuVo ein PAV führt, kann nicht einfach der LaVo wegen der gleichen Vorwürfe ein eigenes PAV beantragen.

Statt den Berliner Antrag aus diesem Grunde zu verwerfen, wollte das BSG offenbar sein Ansehen bei der Peergroup retten und verwies – nach fünfeinhalb Monaten Berufungsdauer – zurück an die erste Instanz. Allerdings nicht an das einzig zuständige LSG Hessen, sondern wieder an das LSG Berlin. Das LSG Berlin ließ die Parteien sinngemäß wissen, dass man sich an der Spree mit dem Verbot der doppelten Rechtshängigkeit intellektuell überfordert sehe bzw. das BSG müsse sich geirrt haben. Daher werde man das Verfahren (gegen den Hessen) fortführen, dieser möge sein jedem Delinquenten zu gewährendes letztes Wort vorbereiten.

Nur der Vollständigkeit halber: Etliche Befangenheitsgesuche wurden von LSG und BSG stur abgelehnt. Einer der Richter hatte sich zwar für befangen erklärt, schnüffelte dann aber nachweislich in den Dokumenten des Falles und wurde erstaunlicherweise später wieder offiziell mit dem Fall befasst. Die Tatsache, dass dieser Richter durch sein Zusammenspiel mit dem kBuVo/LV Berlin-Justiziar auffiel und mit kBuVo-Intrigantin Thürmer zusammenlebt, hat ein gewisses Geschmäckle.

Keiner der Richter machte zu irgendeinem Zeitpunkt von seinem Recht Gebrauch, eine abweichende Meinung zu erklären. Das BSG verhandelte in Abwesenheit des Piraten in Berlin, obwohl der Pirat Hesse ist, die Ladung an einem nicht satzungsgemäß heilbaren Formfehler litt und Berlin während des Bahnstreiks nicht zumutbar erreicht werden konnte.

Sensible Spackeria

Nun fragt sich der geneigte Leser, was denn eigentlich der Grund für das PAV sein soll. Denn erforderlich sind hierzu erhebliche Verstöße gegen Satzung und Ordnung der Partei, welche der Partei einen „schweren Schaden“ zufügen, vgl. § 10 Abs. 4 PartG. In der Sache ging es um folgendes:

Der Pirat wurde von meistens Berliner Twitterern zu temperamentvollen Reaktionen provoziert. Die Reaktionen wurden auf Twitter per Screenshot verbreitet und die Provokationen gelöscht, so dass der Provozierte als Hazardeur dastand. Der Informatiker wusste sich zu helfen und baute Anfang 2014 ein Programm, das sämtliche veröffentlichten Tweets der Trolleria automatisch screenshottet und transparent macht. Fortan konnte er nun beweisen, wer ihn provoziert hatte – erfolgreich, denn die seltsamen Berliner Spielchen hörten schlagartig auf.

Nun entdeckten auf einmal ausgerechnet die Protagonisten der datenschutzkritischen Spackeria den Datenschutz und fanden, dass man ihre veröffentlichten Tweets nicht weiterveröffentlichen sollte – so, wie sie es selber mit den Screenshots des Piraten taten. Und das wertet man im LV Berlin als „schweren Schaden“ für die Partei.

Ein schwerer Schaden liegt meines Erachtens nicht im Screenshotten von Tweets, sondern wohl eher im Missbrauch des Parteienordnungsrechts für innerparteiliche Ränkespiele und in politischer Gesinnungsjustiz.

Echte Piraten entkommen notfalls auch den Preußen …

 

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Autor:
admin
Datum:
22. Juli 2015 um 18:57
Category:
Allgemein,Politik
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