Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


15. November 2009

Wer sich so alles um Filesharing schehrt …

Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!

Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(

Schlagwörter:
14. November 2009

Ministerium zensiert Museum

Eine ziemlich infame Einflussnahme der Regierung auf ein unabhängiges Museum berichtet dieser ZEIT-Artikel. Irgendwie beteiligt scheint ausgerechnet der Staatsminister für Kultur Bernd Neumann zu sein.

In knapp vier Jahren ist wieder Bundestagswahl – hoffentlich halten wir solange durch!

Unsichtbarer Anwalt ./. BILD

Wie Blogger-Kollege Kai Dieckmann sportlich zum Besten gibt, hat der Axel Springer-Verlag gegen den meines Erachtens besten Presseanwalt Deutschlands verloren. Dessen Bildnis darf nicht einfach so gezeigt werden.

„Die Antragsgegnerin treibt ihre Scherze auf Kosten des Antragstellers, indem sie ihn ohne überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer ihres Spotts ausgewählt hat.“

Dieckmann veröffentlichte bereits ein Steno-Protokoll.

Hier veröffentlicht sein Kontrahent eine Pressemeldung u.a. zur Abwehr einer pikanten Schmerzensgeldforderung Dieckmanns.

13. November 2009

Marion bekocht den BGH: Haftung für User Generated Content bestätigt

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Bundesagentur für Arbeit möchte keine Kommentare an PR-Texten

Das Text- und Presse-Büro Roland Bösker macht darauf aufmerksam, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihren AGB bei Übernahme ihrer PR-Texte usw. keine Änderungen und keine Kommentare wünscht. Während sinnerhaltende Kürzung bei Pressetexten allerdings üblich ist, diese professionellerweise sogar so geschrieben werden, dass man diese von hinten her durch Streichung von Sätzen kürzen kann, ist das Verbot von Kommentierungen schon ein bisschen dreist.

Update:

Kollege Udo Vetter kommentiert.

11. November 2009

Namensnennung eines verurteilten Straftäters im Internet: BGH gibt an den europäischen Gerichtshof ab

Wie der 6. Senat des BGH heute in einer Pressemeldung verlautbarte, will er im Wege einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern klären lassen.

Beim Kläger handelt es sich um einen seinerzeit medienbekannten Herrn, der als Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyer rechtskräftig verurteilt wurde und nun wieder auf freiem Fuße ist. Grundsätzlich ist Namensnennung nur bis ca. ein halbes Jahr nach Rechtskraft der Strafverurteilung zulässig. Sollten die Urteile der Vorinstanzen (selbstverständlich Hamburg …) halten, dann dürfte dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Archive haben, die dann geflöht werden müssten.

Wie man hört, soll der Kläger übrigens auch an meine Freunde von Wikipedia herangetreten sein, was natürlich die Solidarität mit der Electronic Frontier Foundation ausgelöst hat. Bevor mir noch ein übereifriger Linkhaft-Anwalt die Zeit stiehlt, verlinke ich den Beitrag der EFF nicht, denn da wird der böse Name des Mörders genannt. Googlen soll helfen … ;-)

Das eigentlich Seltsame ist: Wenn sich ein Straftäter, der übrigens aus dem Knast heraus ja gerade die Medien gesucht hatte, wieder in die Gesellschaft integrieren möchte, wäre der erste Schritt, seinen Namen zu ändern, denn der ist nun einmal im Weltgedächtnis. Stattdessen klagt man – übrigens mit Prozesskostenhilfe! – durch alle Instanzen und darüber hinaus.

BGH: Kochbuch ./. Chefkoch – Haftung für user generated content

Heute isses am BGH spannend: Marion versucht in dritter Instanz, aus Hamburger Urteilen wieder eine trübe Suppe zu kochen.

An dieser Stelle möchte ich auf meinen Artikel über das Verhältnis des 6. Senats des BGH zu den Hamburgern auf Telepolis hinweisen: Hamburg hört in Karlsruhe auf

Fliegender Gerichtsstand mal wieder schizophren

Die Kollegin von Dr. Damm & Partner weist auf eine Klarstellung des (Überraschung!) Landgerichts Hamburg hin, der zufolge es keinen Rechtsmißbrauch darstelle, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Hauptsacheklage an unterschiedlichen Gerichten anhängig zu machen.

Das Problem gibt es freilich nur, wenn man überhaupt die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen hat. Das ist in Medienrecht häufig der Fall, weil etwa Internet überall ist bzw. Druckwerke nach Hamburg versandt werden können usw. Das Spiel nennt sich „fliegender Gerichtsstand“. Wer clever ist, sucht sich ein scharfes Gericht aus, wenn er kann. Und das spricht meistens Hamburger Platt.

10. November 2009

TAZ selektiert kritische Blog-Kommentare

Ausgerechnet die TAZ, die für eine Gegenöffentlichkeit steht, fängt nun selbst mit dem Zensieren an.

Getroffen hat es unter anderem meinen Kollegen Thomas Stadler, der sowohl online als auch von Fachzeitschriften her kein Unbekannter ist.

Ich kenne den Kollegen übrigens nicht persönlich oder so, er ist aber gegenwärtig der einzige Jura-Blogger, der es vor ein paar Monaten aufgrund der Qualität seiner Beiträge in meine Blogroll geschafft hat.

Rechtsstreite mit Wikipedia: Wikimedia im Nicht-Dialog

Heute habe ich einen sachlich hervorragenden Beitrag über die Zustände bei Wikipedia und vor allem über die Arroganz bei Rechtsstreiten gefunden. Das medienrechtliche Problem ist, dass die Wikipedia-Beiträge in den USA gehostet werden, wo man von Deutschland aus nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten klagen kann. Um deutsches Recht schert man sich folglich nicht.

Auf der deutschen Seite von Wikipedia wird zwar die Möglichkeit angeboten, sich im Konfliktfall per eMail „auf informeller Basis auch an eine Gruppe von aktiven deutschsprachigen Benutzern zu wenden“, wie wir aber aus eigener Erfahrung bestätigen können, erfolgt von dort nicht einmal eine Antwort.

Ich kann diese Erfahrung leider aus eigener Erfahrung mit Wikimedia e.V. bestätigen. Zwar hatte ich anfangs wenigstens Antworten bekommen, die jedoch ziemlich laienhaft waren und ab Überforderung ausblieben. Diese Vereinsmenschen scheinen sich auch in der Realität für Admins zu halten, die nach Gutsherrenart auf Normalsterbliche mitleidig herabblicken. Sofern überhaupt eine Kommunikation erfolgte, war diese häufig unprofessionell, im Falle des bezahlten(!) Wikimedia-Geschäftsführers denkbar unsouverän.

Selbst der provinziellste Verein muss kommunizieren, solange sich der Gegner an den Kodex der Höflichkeit hält. Diese Kulturtechnik darf ich für meine anwaltlichen Schreiben beanspruchen. Was von Wikimedia kam und wie sie derzeit schweigen, kann man höflich nur noch als „dumpf“ bezeichnen.

In der Presse verlautbaren die Wikimedia-Leute, sie hätten auf Inhalte keinen Einfluss. Das ist jedoch allenfalls formal richtig, um das Wort „Heuchelei“ mal zu vermeiden. Mindestens einige der Wikimedia-Leute – wenn nicht sogar die meisten – sind nämlich zugleich auch Administratoren, haben also durchaus Kontrollmöglichkeiten, zumal ihr Wort in der Oligarchie-Clique der Wikipedia zwangsläufig Gewicht hätte.

Doch gerade das Ansehen von Admins, also Laien, die sich durch Edits (Löschen!) zu Wächtern emporgedient haben, tendiert immer mehr Richtung Nullpunkt, zumal als Arbeitston dort Gossensprache Usus ist. Mehr noch:

Auch ist bei Wikipedia seit längerem zu beobachten, dass gerade von „Administratoren“ Vandalismus an Artikeln in Form von Desinformation und der Verletzung von Marken- Urheber- und Persönlichkeitsrechten betrieben wird.

Welche Abgründe sich bei Wikipedia auftun, kann man sehr gut aufbereitet bei dem Benutzer „Brummfuß“ lesen, der sich Gedanken über das Mobbing im Wiki-Biotop macht. Es ist bezeichnend, dass dieser Benutzer inzwischen „indefinit gesperrt“ ist.

Wie resistent bzw. hysterisch man bei Wikipedia auf Kritik reagiert, zeigte ja mein „Besuch“ letzte Woche, wobei mich das karikaturhafte Gebaren eher amüsierte als betrübte.

Symptomatisch für die Wikipedia ist, dass man dort zwar 2007 ein „Schiedsgericht“ installierte, dieses sich jedoch kürzlich wegen Arbeitsunfähigkeit selbst aufgelöst hat. Die wussten nicht mal, was genau sie eigentlich sollten. Wikipedia ist Scheitern auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau und scheint auf Führungsebene für Personen entsprechender Mentalität attraktiv zu sein.

Bei der Quelle für die oben genannten Zitate handelt es sich um einen ausgesprochen sachlichen Beitrag, den vermutlich jedoch viele nicht lesen möchten, da er aus einer politischen Ecke kommt, die sich verhältnismäßig leicht verbrämen lässt. Toleranz ist ja gerade nicht die Stärke des gegenwärtigen Wiki-Adels. Man sollte den Artikel trotzdem sehr genau studieren.

Schlagwörter: