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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. November 2009

Strategisch unkluge Verfassungsbeschwerde gegen Verbot von Nennung des geänderten Namens

Das Landgericht Hamburg hatte der Frankfurter Rundschau verboten, über die geplante Namensänderung einer wegen Terrorismus verurteilten Person zu berichten. Bereits der Plan ohne Nennung des Namens ist der Hamburger Pressekammer zu viel der Pressefreiheit.

Die FR wendet sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Verbot. Und wie nicht anders zu erwarten springt ihr der Chefreaktionär der Springerpresse pflichtschuldig bei.

Mag das Verbot, über den Plan zur Namensänderung auch mal wieder überzogen sein, so stimme ich den Hamburger insoweit zu, als dass es keinen journalistisch seriösen Grund gibt, den neuen Namen rauszuposaunen. Zudem wäre das strategisch sehr ungeschickt: Zur Zeit klagen alle möglichen Knackis – meistens vertreten von einer ganz bestimmten Kanzlei – gegen Nennung ihres Namens, unter dem sie verurteilt wurden. Man will ja bei der Resozialisierung keinen schlechten Ruf durch die Tagespresse bekommen. Wenn diese in Hamburg erfolgreiche Rechtsprechung in den Instanzen hält, bedeutet dies, dass die ganzen Archive nachträglich anonymisiert werden müssten.

Nun könnte man aber Terroristen, Mördern und inhaftierten Rechtsanwälten, die Wert auf Diskretion legen, nahelegen, dann gefälligst ihren Namen zu ändern, anstatt den Chronisten das Leben schwer zu machen. Diese Leute sind es ja ohnehin häufig gewohnt, unter Tarnnamen zu leben. Eine obligatorische Namensänderung ist schon deshalb vernünftig, weil man im Zeitalter des internationalen Phänomens Internet keinen einmal bekannt gegebenen Namen wieder wirksam aus der Welt schaffen kann. Eine Umbenennung kann aber nur funktionieren, wenn die Presse usw. dann die Anonymität des neuen Namens respektiert.

Ich sehe auch kein ernsthaftes Bedürfnis, den Namen von entlassenen Straftätern preis zu geben. Die haben laut Gericht ihre Strafe abgesessen, sie stellen laut Sozialprognose keine Gefahr mehr dar und es ist nicht Aufgabe der Presse, solche Leute nach Jahrzehnten an den Pranger zu stellen. Strafe ist Sache des Staates. Man kann über diese Leute unter dem alten Namen berichten, das reicht für soliden Journalismus völlig aus.

Was der BILD-Kolumnist Nicolaus Fest jedoch schwadroniert, entbehrt jeden Kommentars und wäre ihm ein guter Anlass, sich selber einen neuen Namen zuzulegen.

Peinlicher Presserat

Es schmerzt, wenn man Kai Diekmann recht geben muss …

Aber der Deutsche Presserat scheint tatsächlich nicht ganz auf Zack zu sein.

Haider-Jörg ./. BILD

Während die deutschen Gerichte glauben, sie könnten ausländischen Zeitungen die Berichterstattung verbieten, klappt das wohl auch umgekehrt. So hat das Landgericht Graz der deutschen BILD-Zeitung Berichterstattung über Privat- und Intimsphäre eines Politikers verboten. Klägerin war die Witwe. Die Begründung ist kaum politically correct. No comment.

Grenzüberschreitende Prozesse mit „Kundschaft“ in Österreich machen nicht wirklich Spaß, da alleine die Zustellung einer einstweiligen Verfügungen etliche Monate dauert. Hat man eine eV an einem deutschen Gericht erstritten, muss man diese wieder dem Gericht zurücksenden mit dem Antrag, die eV an ein Österreicher Gericht zu senden, das dann irgendwann einmal zustellt. Kürzlich kam hier eine eV wieder (über den Umweg des deutschen Gerichts) zurück, die Anfang des Jahres erlassen worden war. Nun war der Empfänger in Österreich leider unbekannt verzogen. Nervt.

Kollege E. ./. BILD

Wie unser Blogger-Kollege Kai Diekmann vermeldet, gab es bereits wieder Post von Kollege E. Hier hat Rechtsanwalt E. dem guten Mann einen Satz verboten. Und nun patzt Diekmann gegen Kollege E. und wirft ihm wie ein peinlicher Wikipedant altklug seiner Vertipper vor. Wie arm ist das denn? Wenn ich eilig Schriftsätze raushaue, geht es um Zeit und Inhalt. Schriftsätze sind technische Werke, die Ansprüche durchsetzen sollen, keine Kunstwerke. Und das tun sie bei Kollege E. überdurchschnittlich erfolgreich.

Und wenn man eine Zeitung macht, die so viele inhaltliche Fehler produziert, dass sie seit Jahren Deutschlands bekanntestes Watchblog speist, dann sollte man bei solchen Lappalien, dann hat man es nun wirklich nicht nötig. Inzwischen gibt es übrigens von Seiten der TAZ ein Diekmann-Watchblog!

18. November 2009

Pressefreiheitsplastik

Inzwischen dokumentiert ein Hausblog der TAZ zur Frage des seltsamen BILDs nun weitere Ausschnitte der eindrucksvollen Plastik zur Pressefreiheit, welche mit nackten Tatsachen provoziert. Auch ein gewisser Herr Diekmann, der sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt professionell die Lufthoheit über die Diskussion sicherte, legte nach. Er bleibt bei seiner „Darstellung“, es handele sich bei dem abgebildeten Protagonisten um einen bekannten Berliner Anwalt – der ironischerweise nicht einmal im angezogenen Zustand abgebildet werden möchte. Die Branche wartet nun gespannt, ob, wie und wie elegant der Kollege auf diesen Affront reagieren wird.

Aus fachlicher Sicht sei noch nachgetragen, dass die in der Totalansicht zu erkennende Skulptur kopulierender Tiere juristisch nicht ganz ohne ist. So hatte es einmal entsprechende Schweinchen mit dem Gesicht von Franz-Joseph Strauß gegeben, die als Verstoß gegen die Menschenwürde verboten wurden.

Und weil es so schön passt: Auch ein anderer Berliner Anwalt, der sowohl zur BILD-Zeitung als auch zum oben genannten Anwalt ein sehr angespanntes Verhältnis pflegt, hatte kürzlich für einen Kollegen gegen einen bekannten Justiz-Blogger verloren. So waren bei der Gerichts-Berichterstattung des Hobby-Juristen über den vertretenen Rechtsanwalt aus unerklärlichen Gründen (bekleidete) Schweinchen auf der Homepage aufgetaucht, die offenbar als störend empfunden wurden. Eine gewisse optische Ähnlichkeit des als zweiten genannten Berliner Kollegen mit Herrn Diekmann (Frisur, Brille, Alter) kann man auch nicht ganz abstreiten. Ob der sich gegen die Plastik der TAZ wehren wird, falls er sich in dem Bildnis wiedererkennt? Hiermit distanziere ich mich vorsichtshalber von allen verlinkten Websites, Eindrücken und Assoziationen!

BGH weist absurde Hamburger Zurechnung von Interviewäußerungen zurück

Auf den sechsten Senat des Bundesgerichtshofs ist Verlass:

Der vom hanseatischen Oberlandesgericht bestätigten Rechtsauffassung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, die einer Zeitung Recherchepflichten für von Interviewpartnern teilweise irrtümlich gemachten Behauptungen aufstellt, wurde eine klare Absage erteilt.

Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage „Heute wird offen gelogen“ richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin „Focus“, für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.

Diese Ansage dürfte auch ein wichtiges Signal zur Zurechnung von Äußerungen in User Generated Content darstellen (Forenhaftung, Wikihaftung).

Hier mein Glosse zur damaligen kolossalen Hamburger Fehlentscheidung. Die scheint mir Richter Buske übrigens zuzurechnen. Er zieht es vor, nicht mehr mit mir zu sprechen. Das muss er aber auch gar nicht, wenn ich ihn interviewen will … ;-)

Update: Hier mein ausführlicherer Kommentar auf Telepolis.

Update: BILDblog mit einem Beispiel für die Angst vor der Interviewhaftung. (Via Telemedicus.)

16. November 2009

Seltsames BILD

Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.

Update: Ah, jetzt, ja!

Name eines TV-Moderatores darf nicht im Zusammenhang mit dessen Neffen genannt werden, wenn dieser eine schlechte Presse hat

Da ich seit etlichen Jahren auf den Konsum von TV verzichte, kann ich nicht einmal erraten, welcher angeblich prominente TV-Moderator jüngst das Landgericht Hamburg bemühte.

Der TV-Mann hatte nichts dagegen, dass sein Neffe sich in seinem Licht sonnte, als dieser wiederum für ein Kunstwerk gerühmt wurde. Nachdem sich das Kunstwerk als Plagiat herausgestellt hat, ist das nun schwarze Schaf der Familie in Ungnade gefallen. Und da hat man natürlich nichts Besseres zu tun, als zur Hamburger Pressekammer zu rennen und entsprechende identifizierende Berichterstattung zu verbieten. Sehr schön!

Erpressung via Presse?

Foto: Chris Kenner

Der Unbekannte rechts neben mir auf dem Bild ist zwar nicht mein Mandant, hat aber ab und zu mal Probleme mit der Presse, meistens dümmliche Gerüchte über sein Privatleben, die eher keiner Aufmerksamkeit bedürfen.

2007 hatte er eine junge Dame für ein paar Tage auf seine Privatinsel eingeladen, der er wohl mehr als ein paar Zaubertricks oder so zeigen wollte. Die gute Frau zeigte ihn hinterher wegen angeblicher Sittlichkeitsdelikte an. Zeugen gibt es keine, wie das bei einsamen Inseln nun mal so ist. Die Dame ging an die amerikanische Presse, die über den Gentleman mit gutem Ruf die ungeprüfte Geschichte verbreitete. Der Mann ließ sich nicht zu Schweigegeldern hinreißen und hält die Kampagne durch.

Die Frau hat wegen Sittendelikten und angeblicher Freiheitsberaubung, er könnte wegen versuchter Erpressung nachziehen. Er hätte die Angelegenheit locker aus seiner Portokasse bezahlen können, aber er hat den harten Weg gewählt. Im Juli hat die junge Dame Zivilklage auf Schadensersatz eingereicht.

Heute wurde berichtet, dass die Anhörung erst im März sein wird. Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der Mann öffentlich lebendige Frauen zu zersägen, vierteilen und köpfen pflegt.

Seine rechte Hand, Chris Kenner, der ihn bei allem berät und die komplette Kontrolle über die Show ausübt, hat mir mal erzählt, er (Kenner) wäre eigentlich am liebsten Rechtsanwalt geworden. Entsprechend talentiert und trickreich ist Kenner alle mal.

15. November 2009

Politiker möchten in Satiren nicht erkannt werden

Via Richter Ballmann habe ich dieses Kleinod journalistischer Satirekunst gefunden, das natürlich rein fiktiv ist, so fiktiv sogar, dass man es sicherheitshalber nachträglich anonymisierte …

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