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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Name eines TV-Moderatores darf nicht im Zusammenhang mit dessen Neffen genannt werden, wenn dieser eine schlechte Presse hat

Da ich seit etlichen Jahren auf den Konsum von TV verzichte, kann ich nicht einmal erraten, welcher angeblich prominente TV-Moderator jüngst das Landgericht Hamburg bemühte.

Der TV-Mann hatte nichts dagegen, dass sein Neffe sich in seinem Licht sonnte, als dieser wiederum für ein Kunstwerk gerühmt wurde. Nachdem sich das Kunstwerk als Plagiat herausgestellt hat, ist das nun schwarze Schaf der Familie in Ungnade gefallen. Und da hat man natürlich nichts Besseres zu tun, als zur Hamburger Pressekammer zu rennen und entsprechende identifizierende Berichterstattung zu verbieten. Sehr schön!

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Ein Kommentar

  1. Das Lied vom Persönlichkeitsrecht eines Volksmusikmoderators » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] berichtet, fand es ein Moderator für TV-Shows mit volkstümlichen Barden nicht schön, dass sein Name im […]

    #1 Pingback vom 25. November 2010 um 11:01

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