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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bundesagentur für Arbeit möchte keine Kommentare an PR-Texten

Das Text- und Presse-Büro Roland Bösker macht darauf aufmerksam, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihren AGB bei Übernahme ihrer PR-Texte usw. keine Änderungen und keine Kommentare wünscht. Während sinnerhaltende Kürzung bei Pressetexten allerdings üblich ist, diese professionellerweise sogar so geschrieben werden, dass man diese von hinten her durch Streichung von Sätzen kürzen kann, ist das Verbot von Kommentierungen schon ein bisschen dreist.

Update:

Kollege Udo Vetter kommentiert.

« Namensnennung eines verurteilten Straftäters im Internet: BGH gibt an den europäischen Gerichtshof ab – Marion bekocht den BGH: Haftung für User Generated Content bestätigt »

Autor:
admin
Datum:
13. November 2009 um 15:52
Category:
Allgemein,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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