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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fliegender Gerichtsstand mal wieder schizophren

Die Kollegin von Dr. Damm & Partner weist auf eine Klarstellung des (Überraschung!) Landgerichts Hamburg hin, der zufolge es keinen Rechtsmißbrauch darstelle, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Hauptsacheklage an unterschiedlichen Gerichten anhängig zu machen.

Das Problem gibt es freilich nur, wenn man überhaupt die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen hat. Das ist in Medienrecht häufig der Fall, weil etwa Internet überall ist bzw. Druckwerke nach Hamburg versandt werden können usw. Das Spiel nennt sich „fliegender Gerichtsstand“. Wer clever ist, sucht sich ein scharfes Gericht aus, wenn er kann. Und das spricht meistens Hamburger Platt.

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Autor:
admin
Datum:
11. November 2009 um 16:14
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,fliegender Gerichtsstand,Internet,Landgericht Hamburg,Medienmanipulation,Medienrecht
Tags:
 
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