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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. April 2010

BILDblog unter Beschuss von Springer

Nach Jahren des distanzierten Beschnupperns und nach Blogger Kais Fernduell scheint die Springerpresse nun zum bewaffneten Kampf überzugehen und schwingt wegen Petitessen die Abmahnkeule. Die BILDblogger bitten schon um Spenden.

Parteien zur NRW-Wahl. Heute: CDU … m(

Die CDU hat uns ja schon mit etlichen peinlichen Videos beglückt. Das Ding hier aber macht aber einfach nur noch aggressiv … (Für Geräteschäden lehne ich jede Haftung ab.) vie el flojo

Und hier gibt es den Vorgänger von 1975, der irgendwie mehr zu Rüttgers passt …

Copperfield gewinnt Zivilklage gegen Model

Das Modell mit Rotlicht-Hintergrund zieht plötzlich seine Zivilklage gegen David Copperfield zurück, dem es Missbrauch und Freiheitsberaubung nachsagte und auf ein stattliches Sümmchen gehofft hatte. Die Strafsache hatte sich bereits vor Monaten erledigt, wie hier berichtet.

Copperfields Ex-Freundin Claudia Schiffer beschäftigte gestern das Landgericht Hamburg, weil ein Wiener Medium über eine angebliche Bevorzugung berichtet hatte, als sie neulich im Tunnel unter dem Ärmelkanal feststeckte. Copperfield, der auch Entfesslungskünstler ist, hätte sich selbst aus dem Zug befreit oder das Transport-Problem auf magische Weise gelöst …

Regensburger Kleriker setzt krichenkritisches Blog auf den heiligen Index

Pressemitteilung der Blogger.

Weiteres beim Kollegen Stadler.

Sedelmörder legen Verfassungsbeschwerde ein

Vor zwei Jahren musste ich mich mit den Herrschaften rumschlagen, die einen schlechten Ruf bekamen, weil man sie strafrechtlich als Mörder des Volksschauspielers Walter S. verurteilte. Nachdem diese Leute auf PKH-Basis allerhand Medienunternehmen im Namen des Persönlichkeitsrechts verulkt hatten, hatte der BGH ein Einsehen und beendete diese Farce. Nun versuchen es die Ex-Knackis beim Bundesverfassungsgericht.

19. April 2010

Österreicher Rechtspopulist fängt sich eV ein – wegen schlechter Englisch-Kenntnisse

Peinlich, peinlich: Da hat sich ein Österreicher Rechtspopulist mit dem schönen Namen „Rosenkranz“ eine einstweilige Unterlassungsverfügung eingefangen, weil der der gute Mann glaubte, die GRÜNEN hätten zum Mord an Nazis aufgerufen, wie er es auf einem T-Shirt gelesen haben wollte.

Doch der Grantler hatte tatsächlich folgendes gelesen: „Shut down Nazis“, was wörtlich übersetzt „Nazis herunterfahren“ heißt. Der rechte Tor hatte offenbar „shoot“ verstanden.

Meta-Meta-Blogger-Journalisten-Misskommunikation

In der SZ-Schaltzentrale geht es ja gerade richtig ab! :-)

Prinzessin Charlotte im Himmel der Liebe – ohne Text, aber mit Fotos!

Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.

Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.

Via telemedicus.

18. April 2010

Peter Alexander ist sauer auf seinen Promianwalt


Peter Alexander – Ich zähle täglich meine Sorgen – MyVideo

Was müssen wir heute auf SPIEGEL online für häßliche Dinge lesen? Peter Alexander, der sich der Dienste des wohl prominentesten deutschen Medienanwalts Prof. P. bediente, scheint über die erzielten Ergebnisse nicht glücklich zu sein.

Mit dem Verhältnis zwischen Anwalt zu Ex-Mandanten ist das so eine Sache. Der Ex-Mandant darf kräftig austeilen, während der Anwalt gegen die Schweigepflicht verstoßen könnte, wenn er sich angemessen zu verteidigen versucht. „Der Mandant von heute ist der Feind von morgen“ wird jungen Anwälten eingebläut. Was die nach Ansicht von Peter Alexander „völlig unverhältnismäßig hoch angesetzten Gegenstandswerte“ betrifft, so hat sich Alexander ja auf Angreifersache mitgetragen, wollte sie seinem Gegner zumuten, letzteres in offenbar unsicherer Sache. Da es u.a. um Schmerzensgeld/Geldentschädigung im sechsstelligen Bereich ging, sage ich da nur eins: Gier frisst Hirn.

17. April 2010

Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.