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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


8. Juli 2010

Dr. Schertz verliert in der Verlängerung!

Der Presse-Anwalt der Fußballnationalmannschaft muss neben der gestrigen Niederlage seiner Mandantschaft auch einen weiteren Rückschlag verkraften:

In den offenen Meisterschaften des Bloggergängelns holte sich Favorit Dr. Schertz im Rückspiel eine weitere Klatsche! Obwohl man in Mannschaftsstärke aufgelaufen war, um einem Blogger den angeblichen Vorrang des Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten vor der Meinungsfreiheit des Gerichtsbloggers gerichtlich beizubringen, erlitt man auf dem Feld beim Amtsgericht Charlottenburg eine herbe Niederlage.

Zwar hatte man sich Anfang 2007 eine einstweilige Verfügung und später in der Hauptsache ein Versäumnisurteil besorgt, doch als man nun den Hals nicht voll kriegte und Kosten für die Abmahnung und ein verlangtes Abschlussschreiben einforderte, ließ sich der Blogger aus der Reserve locken und Dr. Schertz vor die Wand laufen:

Allerdings standen die Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zedenten als Rechtsanwalt. Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Al.: 27 0 705/09; Urteil vom 21,01.2010,‘ Al.: 27 0 938/09). Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persaönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 0 300/09 m.w.N.). Eine Prangerwirkung geht von dem angegriffenen Bericht nicht aus. Der Beklagte hat darin eingeräumt, dass er auf die Abmahnungen des Zedenten Unterlas$ungserklärungen abgegeben hat. Die Tatsache, dass der Zedent den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen und Klage erhoben hat und hierfür auch Honorar forderte, liegt bei einem Rechtsanwalt nahe und ist nicht geeignet, diesen herabzuwürdigen. Soweit der Beklagte sich in dem Bericht eine „andere Arbeitsweise“ von einem „Profianwalt“, zu denen er auch den Zedenten zählt, wünscht und diesem „Mimosenhaftigkeit“ unterstellt, handelt es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen des Beklagten, die jedenfalls keine strafrechtsbewehrte Beleidigung darstellen. Die Feststellung des Beklagten in dem Bericht, ,Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung“ stellt ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dass diese Behauptung zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zedenten geführt hat, beispielsweise dadurch, dass (potentielle) Mandanten ihn nicht mehr beauftragt haben, weil sie befürchten mussten, nicht ordnungsgemäß vertreten zu werden, hat die Kläigerin nicht dargelegt.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2010, 239 C 281/09

Der Counter gewonnener Verfahren des Gerichtsbloggers gegen die Medienanwälte steht nun auf „42“.

7. Juli 2010

Weiß der gute Mann eigentlich, wovon er redet?

Ein Kollege hat einem Blogger ein Interview zur Meinungsfreiheit von Bloggern gegeben. Darin spielt er die juristischen Risiken in einer Weise herunter, die sich sich nicht mit meinen Erfahrungen deckt.

Hätte der Blogger mich interviewed, hätte ich ihm von der anhaltenden Ära der Stolpe-Rechtsprechung gekündet, die Diskrepanz zwischen Hamburg und Karlsruhe aufgezeigt und über die Unsitte berichtet, dass man sich einstweilige Verfügungen durch offensiven Einsatz falscher eidesstattlicher Versicherungen erschleicht.

Ein großes Problem ist, dass der Äußernde alles beweisen muss, was er sagt, insbesondere auch Spekulationen! Der Kläger mus nur „Lügner“ sagen und darf sich bequem zurücklehnen und dabei zusehen, wie der Blogger in Beweisnöte kommt. Es reicht bereits aus, eine falsche Andeutung gemacht zu haben, sogar unbewusst. Meinungen werden und Hamburg zu Tatsachenbehauptungen gemacht.

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine Firma wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt und das auch seit Jahren in der Zeitung steht, dürfen Sie nicht einmal die Vermutung bloggen, dass man die wohl Betrüger nennen dürfte, solange noch kein Urteil gesprochen wurde.

Alleine, wenn ich gerade die aktuell von mir vertretenen Fälle durchsehe, dann stehen einem die Haare zu berge, was findige Anwälte da von willfährigen Richtern verboten wissen wollen. Und dann gibt es da noch solchen Blödsinn.

6. Juli 2010

Fritz Teufel †

Wenn jeden Freitag in der Hamburger Pressekammer die drei Zeremonienmeister im Ornat einziehen und sich alles wie in der Kirche brav und ehrfürchtig erhebt, bleibt einer im Publikum immer sitzen. Konsequenzen hatte das nie.

Dies dürfte der Gerichtsblogger dem legendären Fritz Teufel verdanken, dem man einmal dieses Unterwerfungsritual abforderte, worauf Teufel die berühmten Worte äußerte:

„Wenn es der Wahrheitsfindung dient…“

Heute ist der zähe Justiz-Rebell Fritz Teufel gestorben. Möge ihm vor dem jüngsten Gericht mehr Gerechtigkeit widerfahren!

„Zensuranwälte“ in Podiumsdiskussionen

Gestern wurde bei netzpolitik.org der Schlagabtausch des Rechtsanwalts Prof. Mullis mit Wikileaks-Gründer Julian Assange in Brüssel aufgegriffen. Während sich Assange über den Libel-Tourismus nach London beschwerte, das gegenwärtig als das Hamburg Europas zum Verbieten der Meinungs- und Pressefreiheit gilt, hatte der wieselflinke Anwalt sogar das eigene Wort abgestritten, was Assange auf die Palme brachte. Fliegender Gerichtsstand XXL. Mich erinnerte die Mullis Gedächtnisschwund an einen Vorgang in der Kölner Pressekammer, als Mullis deutsches Pendant Dr. Christian Schertz abstritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.

Kommenden Freitag wird beim Kongress der Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ Dr. Schertz an einer Podiumsdiskussion teilnehmen – und genau das machen, was er an gleicher Stelle vor zwei Jahren tat: Er wird das Problem der durch die Justiz bedrohten Pressefreiheit marginalisieren und auf den Boulevard reduzieren. Damals im Publikum wurde ich Zeuge, wie die Journalisten das dem Mann widerspruchslos durchgehen ließen. Das wird diese Woche wohl nicht anders werden.

5. Juli 2010

Prof. Hoeren fordert mehr Medienkompetenz für Landgericht Hamburg

Laut netzpolitik.org hat Prof. „Internet“ Hoeren, selbst Richter am OLG Düsseldorf, bei der heutigen Anhörung der Enquette-Kommission mehr Internet-Kompetenz für das Landgericht Hamburg gefordert!

Wie stets in seiner Vorlesung forderte er:

“Geistiges Eigentum ist ein dummer Begriff, bitte verzichten Sie darauf”. Kampfbegriff der Preußen für dumme Politiker, damit die das irgendwie als Eigentum verstehen. Ist gefährlicher Begriff, gehen viele unreflektiert ran. Besser: Immaterialgüterrecht.

Außerdem sprach er sich insbesondere in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen den fliegenden Gerichtsstand aus (der die Bedeutung von Hamburg erst ermöglicht hat).

UPDATE: Siehe auch Telepolis.

„Zinsneutrales Geld“ im Politkrimi „Zero“

Leicht off topic:

Ich lese eigentlich ja eigentlich nur Sachbücher, denn Fiktion finde ich im Kino bequemer, zumal ich mich mehr für die Realität interessiere. Aber einmal im Jahr darf es dann auch mal ein Schlüsselroman oder ähnliches sein. Dieses Jahr fiel meine Wahl auf den Wirtschaftsthriller „Zero“, in dem es um einen Enthüllungsjournalisten geht, der einem Währungskomplott auf der Spur ist. U.a. 3sat hatte das Buch wärmstens empfohlen.

Hier mein Beitrag über  zinsneutrales Geld „Zero“.

4. Juli 2010

Bilder vom US-Strand verboten

Im Mutterland der Pressefreiheit herrschen talibane Verhältnisse. Fotografen begehen Straftaten, wenn sie dem Strand zu nahe kommen.

Die Russen greifen stattdessen aus der anderen Richtung an: Mit einem U-Boot wurden von BP Aufnahmen gemacht, denen zufolge laut den russischen Auswertern die Lage noch ungleich schlimmer ist, als man es uns derzeit vormacht.

Via fefe und fefe.

3. Juli 2010

Pressekammer reingelegt: Jan Ullrich hatte doch gedopt

Und wieder füllt sich das Archiv mit einer Lüge, der die Pressekammer zeitweise Glanz verlieh. Der Doping-Experte Prof. Werner Franke, der gelegentlich in der Hamburger Pressekammer seine Ehre zu verteidigen suchte, hat eine Sorge weniger.

Das Hamburger Abendblatt berichtet:

Franke hatte dem Tour-de-France-Sieger von 1997 in einem TV-Interview vorgeworfen, Ullrich habe dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes mindestens 35 000 Euro für den Kauf von Dopingmitteln gezahlt. Ullrich hatte das bestritten und ließ Franke die Behauptung, er habe Fuentes Geld für Doping überwiesen, per Einstweiliger Verfügung untersagen.

Nach etlichen Jahren darf der Professor seine zutreffende Meinung bald wieder sagen.

1. Juli 2010

Abseits im Schuhladen

Off topic:

Die Strafverteidigerin Kerstin Rüber aus Koblenz ist eine der erfolgreichsten juristischen Bloggerinnen. Die Themen der deutschen Antwort auf Ally McBeal sind dabei nicht durchgehend juristisch, sondern häufig textiler Natur. So ließ sie uns an ihrer Abneigung zu weißen Blusen, Perlenketten und Uniformen teilhaben, kündete von ihrer Wertschätzung für lässige Jeans, Anwaltsroben und fachmännisch ausgesuchte Schuhe und versteht sich auf die Finanzierung von „Fummeln“.

Nun aber aber hat die blonde Anwältin mit dem Hang zur Selbstironie ein didaktisch unschlagbares Konzept entwickelt, wie man an Fußball desinteressierten Frauen die Absatz-Regel näher bringen könnte: Konkurrenzkampf im Schuhladen! Respekt!

UPDATE: Den „Respekt“ muss ich nun wieder zurücknehmen. Die Strafverteidigerin hat geklaut! Ob sie demnächst wohl einen Medienrechtler braucht, der sie aus diesem sehr speziellen Fall des „Ladendiebstahls“ raushaut?

30. Juni 2010

Landgericht Hamburg macht Claudia Pechstein glücklich

Claudia Pechstein hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Pharmakologen Fritz Sörgel erwirkt, der künftig nicht mehr den Eindruck darf, die Eisschnellläuferin habe in ihrer Karriere Dopingmittel eingenommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt.

Aber: Hatte er das denn wirklich?

Dem Focus bekannte das bayerische Fan-Girl der Hamburger Pressekammer:

„Ich bin ganz offen: Über dieses Urteil des Landgerichtes Hamburg habe ich mich sehr gefreut. Denn es zeigt, dass Zivilgerichte sich nicht an die Sportgerichtsbarkeit gebunden fühlen und durchaus zu einer anderen Einschätzung von Sachverhalten kommen können“

Update: Laut Süddeutscher Zeitung soll der Mann im Bayerischen Rundfunk gesagt haben:

«Die Retikulozyten sind in erster Linie sozusagen Reporterzellen, die uns zeigen, hier ist am Blutbildungssystem manipuliert worden. Das steht fest. Aber was es war, das können wir im Moment nicht sagen.»