Spiegel-online hat meiner Kandidatur zum Bundesschiedsgericht der Piraten (ungelegtes Ei …) Nachrichtenwert beigemessen und dabei auf meinen Spleen mit der Zauberkunst hingewiesen.
Also, wenn schon meine Zauberei im Zusammenhang mit Politik, dann erscheint es vielleicht der Erwähnung wert, dass ich 2009 einmal für das Düsseldorfer Schauspielhaus die gesamte ehemalige isländische Armee habe verschwinden lassen. Zugegeben, die bestand nur aus einer einzigen Frau, und sie ist dann auch wieder aufgetaucht. Anschließend ließ ich sie schweben, wobei mit kein geringerer als Stanislaw Petrow assistierte, der wohl sympathischste Rotarmist, dem wir 1983 eine Sternstunde der Menschheit verdankten. Regie führten die Theaterleute von Rimini Protokoll. Mit der Kunst der Manipulation befasse ich mich vielfältig – auch ein ehrlicher Spieler muss die Tricks der Konkurrenz kennen … :)
Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen presserechtskritische Berichterstattung des Betreibers der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf inzwischen als entschieden angesehen werden. 113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles Kriegsbeil schlagen.
Herr Schälike und ich hatten vor Monaten gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu werden. Der geschätzte Kollege macht sich um das Persönlichkeitsrecht von dubiosen Krebsärzten, schillernden Klinikunternehmern und ähnlichen Lichtgestalten verdient, die u.a. das Internet von unliebsamen Informationen befreien möchten – Schälike spricht von „Zensur“. Schälike vollzieht konsequent den Streisand-Effekt und konterkariert damit die Arbeit solch tüchtiger Anwälte wie Herrn Dr. Sven Krüger. Dem Kollegen scheint der Gerichtsblogger großen Kummer zu bereiten, denn Herr Dr. Krüger sah sich jüngst veranlasst, seinen Schmerz in der „Deutschen Richterzeitung“ in einem langen, langen Beitrag über Amateurgerichtsberichterstattung von der Anwaltsseele zu schreiben.
-> DRiZ, März 2012, S. 77ff.
In der Freitagssitzung der Hamburger Pressekammer, wo sich der hanseatische Anwalt und der lästige Blogger regelmäßig begegnen, lief es heute für einen bemerkenswert klagefreudigen Krüger-Mandanten, der auch gegen Schälike persönlich vorgeht, nicht sonderlich gut. Wie Schälike berichtete, verlor der Kollege Dr. Krüger offenbar nicht nur die Prozesse, sondern auch die Contenance und nannte Herrn Schälike „geisteskrank“. Auf die nächste Eskalationsstufe darf man gespannt sein.
Mein vormaliger Prozessgegner Dieter Bohlen verklagt gerade die Bundesrepublik Deutschland, weil sie seinen unverschämten Zensurwünschen nicht nachgekommen ist. Die beißende Ironie an dieser Aktion besteht darin, dass es sich um eine Image-Werbung einer Zigarettenmarke handelte, die das Thema „Zensur“ satirisch aufgriff – ein Problem, mit dem ausgerechnet Kolportage-Autor Bohlen konfrontiert wurde. Im Gegenteil also ergriff die Anzeige eigentlich sogar für ihn Partei.
Bohlen hatte nun nichts Besseres zu tun, als wegen angeblicher Verletzung von vermögenswerten Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der besonderen Persönlichkeitsrechte wie des Namens und des Rechts am eigenen Bild eine fiktive Lizenzgebühr einzuklagen. Der Ärmste werde zu Werbezwecken ausgebeutet. Bohlen verstieg sich sogar zu der abenteuerlichen Argumentation, es entstehen der Eindruck, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.
Meine Freunde von der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg und ihnen folgend das OLG Hamburg hatten Bohlen tatsächlich 35.000,- € zugesprochen. Bohlen ist in Saal B 335 einer der ganz großen Dauerkunden, denn nur dort gewinnt „der durchschnittliche Leser“ Eindrücke, die sich Hamburger Anwälte ausdenken.
Nachdem die Karlsruher Richter über die Post aus Hamburg halbtot gelacht hatten, gingen sie erst einmal eine rauchen, um höfliche Worte zu finden, und taten dann das, was sie praktisch immer tun, wenn etwas die Marke „Zivilkammer 24“ trägt: Sie wiesen die Klage ab. Gebetsmühlenartig erklärten sie die Hamburgern, dass die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf Meinungsfreiheit andererseits mal wieder misslungen war. Des Bohlens Persönlichleitsrechte hätten hinter der Satirefreiheit (ein Unterfall der Meinungsfreiheit) zurückzutreten. Eine Erörterung einer weiteren Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit war mithin entbehrlich.
Nun also folgt Bohlen der unverschämten Prinzessin Caroline nach und jammert vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rum, obwohl man sich dort um wichtigere Angelegenheiten als die Eitelkeit eines Subjekts kümmert, das selbst die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen nur suboptimal achtet.
Meines Erachtens ist das ganze eine PR-Operation, von der beide Seiten etwas haben. Hätten Bohlen oder der Tabakverkäufer für diese Aufmerksamkeit Anzeigen schalten müssen, wäre das weitaus teurer gewesen. Beide Parteien sind in Sachen Negativ-PR bekanntlich äußerst erfahren.
DIE ZEIT macht heute mit einem bemerkenswerten Feature über die Piratenpartei auf, das insbesondere mit gelungenen Pac-Man-Graphiken Laune macht. Besonderen Spaß macht mir natürlich Meta-Diskussion über die journalistische Herausforderung, mit den interaktiven Piraten klar zu kommen.
Doch auf S. 5 gelingt es einer Autorin Susanne Gaschke mühelos, den guten Eindruck von reflektiertem Journalismus wieder einzureißen. So schreibt sie unter der Überschrift „Totalitäre Transparenz“ allen Ernstes:
„Die Nonchalance, mit der führende Piraten über das Urheberrecht und die moralische Unangreifbarkeit reden, kann nur jemand an den Tag legen, der keine Vorstellung davon hat, wie viel Mühe es macht, ein Buch zu schreiben oder einen Film zu drehen, für die Menschen tatsächlich Geld bezahlen würden.“
Wo soll man bei so viel Naivität eigentlich mit der Kritik anfangen? Anscheinend gehört die Journalistin zu jenen genasführten Menschen aus der analogen Welt, die auf das unsinnige Gleichnis mit dem Ladendiebstahl hereingefallen sind, wo man tatsächlich einem anderen eine Sache wegnimmt, während es in der digitalen Welt allenfalls um Reduktion von Verwertungschancen geht.
Zu den Mühen der Autoren sollte man bei solchen Vergleichen wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz aller Bücher, die den Verlagen angeboten wird, auch wirklich gedruckt wird – im Regelfall sind es solche Werke, an denen der Verlag Geld verdient. Die meisten Mühen enden also bereits in diesem Stadium, waren also für die Katz. Es geht zudem bei der Urheberrechtsdebatte nicht um die Finanzierung von Kunstwerken, sondern um die Verwertung bereits geschaffener Werke.
Die Journalistin scheint fest davon überzeugt zu sein, dass der Download eine erhebliche Reduktion der Vermarktungschancen bedeutet und die Urheber wirtschaftlich schädigt. Diese These ist jedoch unbewiesen. Die wenigsten Werke, welche rechtswidrig heruntergeladen werden, wären von diesen Leuten legal erworben worden. Obwohl es seit über einem Jahrzehnt Filesharing gibt, geht es Hollywood blendend. Produktionskosten von über 200 Millionen Euro sind bei Actionfilme mit Blockbuster-Prognose inzwischen der Standard. Die 237 Millionen Euro, welche die Filmindustrie in „Avatar“ investierte, haben sich mehr als verzehnfacht – trotz der angeblich so schrecklichen „geistigen Diebstähle“. Und auch die TV-Auswertung von Kinofilmen unterscheidet sich technisch nicht wesentlich vom Streaming. Muss die Journalistin ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie im Privat-TV einen Kinofilm konsumiert, aber nicht die Werbespots ansieht?Etliche Filme werden nach der Kino- und TV-Auswertung verramscht, etwa auf DVDs in Zeitschriften als kostenloses Geschenk beigelegt. Genug dazu, die Argumente waren alle schon da …
Weiter schreibt sie zum „Pochen auf Anonymität“ und den Schitstorms
„Zu diesen Ausfällen kommt es nur, weil sie anonym stattfinden. Und eine reife Gesellschaft müsste dagegen eine neue Kultur der Namhaftigkeit setzen.“
Ob die behauptete Bestandsaufnahme von empirischen Befunden getragen wird, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls in Piratenkreisen werden Shitstorms meiner Beobachtung nach überwiegend mit offenem Visier ausgetragen. Umgekehrt kann ich in Systemen, in denen die Wahl zwischen Pseudonymen und Klarnamen angeboten wird, nur zu ersterem raten. Und welche Gefahren es mit sich bringt, wenn man sich unter Klarnamen sachlich zu Unternehmen und vermögenden Scharlatanen im Internet äußert, erlebe ich ständig in der Hamburger Pressekammer.
Auf den Unsinn zur suggerierten Forderungen einer Transparenz in Richtung Privatsphäre möchte ich lieber nicht eingehen. Der Beitrag gipfelt dann in der Aufforderung, die Piraten „als das zu behandeln“, was sie seien:
„ein Machtfaktor unter anderen Machfaktoren im deutschen Parteiensystem.“
Ob Frau Gaschke schon einmal an eine Karriere beim CICERO gedacht hat? Da Frau Gaschke nicht von Anonymität Gebrauch gemacht hat und ich mich nach den Beweggründen dieses schwach recherchierten Beitrags gefragt habe, habe ich jetzt auch mal nachgesehen, ob es Hinweise auf Interessenkonflikte gibt. Und wurde pompt fündig. Etwas mehr Transparenz hätte nicht geschadet.
Während letzten Freitag sich die Kamera-Teams für die – an sich belanglose – Verkündung des Yuotube-Urteils in Stellung brachten, verpassten sie den eigentlichen Wirtschaftskrimi, der sich in Raum B 335 ereignete, wo die Hamburger Pressekammer zu tagen pflegt. Während es bei GEMA ./. Youtube um jährliche Beträge von etwa 2009 unter 10 Millionen Euro geht, möchte eine Firma das ZDF gegenwärtig um bis zu 133 Millionen Euro erleichtern.
Das ZDF hatte über die Amitelo AG berichtet, deren tatsächliche Firmensubstanz dem ZDF spanisch vorkam. Nach dem ZDF-Bericht ging die Firma „den Bach runter“, wie sich deren Anwalt ausdrückte. Die stolze Klage wird vom Kollegen Waldenberger vertreten.
Da ich am Freitag in Hamburg ohnehin zu tun hatte, sah ich mir das bizarre Schauspiel an. Das ZDF ließ sich nicht lumpen und schickte u.a. Prof. Gernot Lehr ins Rennen, ein Mitbeklagter bot Prof. Hegemann auf. Insgesamt saßen den Richtern 8 Robenträger gegenüber, sowie ein Vertreter der klagenden Firma, der allerdings mit seiner Bolotie nicht sonderlich seriös wirkte.
Um die haftungsauslösende und die haftungsausfüllende Kausalität des ZDF-Berichts für die Schäden zu beweisen, hatte Amitelo kiloweise Papier angekarrt. Möglicherweise ist dieses Verfahren auch der Grund, warum man mir einen Gerichtstermin aus organisatorischen Gründen verlegte, denn die Hamburger Presserichter sind derzeit wohl mit diesem Verfahren gut beschäftigt. In der Sache allerdings stehen für Amitelo die Chancen wohl schlecht. Zu Recht bezeichnete Waldenberger die Klage als „Musterprozess“, und auch das ZDF gibt sich selbstbewußt. Viel passierte in diesem sogenannten „frühen ersten Termin“ noch nicht.
Sofern der Amitelo-Anwalt nach RVG abrechnet, stehen ihm 272.224,40 Euro Honorar zu. Hoffentlich hat er Vorkasse genommen …
Die Youtube-Verkündung habe mich mir nach der 133 Millionen Euro-Show dann aber auch angesehen und bei TELEPOLIS zwei Beiträge zum Thema eingestellt:
Freitag in einer Woche wird das Landgericht Hamburg sein Urteil darüber verkünden, ob ein Blogger bei Einbettung von Youtube-Videos für jegliche dort enthaltene (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung haftet. Kläger ist der sympathische Hautarzt Herr Dr. Klehr, der viel Geld mit der Behandlung Krebskranker verdient, über deren Wirksamkeit man geteilter Auffassung sein kann. Letztes Jahr hatte ich einen kritischen Beitrag von WISO (ZDF) eingebettet, was mir die Hamburger Pressekammer einstweilen verbieten ließ. Der Vorsitzende Richter Herr Buske, der schon ein oder zweimal durch seine wunderlichen Ansichten aufgefallen ist, vertritt offenbar die Meinung, ein Blogger müsse für ihm nicht erkennbare (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer professionell recherchierten Reportage handeln. Gegen das ZDF hatte die Pressekammer eine einstweilige Verfügung erlassen, wobei es sich wohl wieder um einen dieser Fälle handelt, die nur an einem einzigen Gericht im Universum Aussicht auf Erfolg haben: am Landgericht Hamburg. Dort ist man allen Ernstes der Auffassung, der Empfangstresen im Flur einer Arztpraxis sei ein grundsätzlich ein für verdeckte Filmaufnahmen verbotener Ort usw., obwohl die Aufnahmen belanglos und nur illustrierend waren.
Weil mir zum Fall die professionelle Distanz fehlt, habe ich mit der Wahrnehmung meiner Interessen einen Kollegen beauftragt, und zwar in Sachen Linkhaftung den wohl besten, den man kriegen kann. Und so musste sich der Kollege Thomas Stadler von Freising aus auf den Weg zum von Klehr (ebenfalls von Bayern aus) angeflogenen Gerichtsstand nach Hamburg machen, wo über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt der Freiheit im Internet gerungen wurde. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete mich als „intellektuellen Verbreiter“. Sehen wir das mal als ein Kompliment … ;)
Heute nun weist der Kollege Thomas Stadler auf eine – allerdings urheberrechtliche – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Framing hin, die darauf abstellt, ob ein Dritter einen Fremdinhalt als solchen identifizieren kann. Dies wäre bei einem Youtibe-Video selbstredend der Fall.
Vor allem in den letzten Tagen vollzogen Würdenträger der Piratenpartei in Berlin deren Pubertät, was den Umgang mit Rechtsauslegern im Spannungsverhältnis zum Bekenntnis zur Netzneutralität betrifft. Anders als bei herkömmlichen Parteien mochten sich viele Piraten zu den Rechtsauslegern nicht in der reflexhaften Weise äußern, welche die Medien von Politikern gewohnt sind. Für Irritationen sorgte jüngst Hartmut Semken, dessen Äußerungen nicht durchweg glücklich gerieten, der sich inzwischen aber deutlicher artikuliert hat.
Diese bisherige Zurückhaltung hat ihre Ursache allerdings keineswegs in einer Präferenz für rechtes Gedankenschlecht, der politische Piratenkompass gibt definitiv keinen Anlass zu Beunruhigung. Die Ursache liegt vielmehr in dem Bekenntnis zur Netzneutralität, die zu den traditionellen Kernforderungen der Partei gehört; dieses in besonderem Maße, als die Piraten von 2006 bis ca. 2009 keine 1.000 Mitglieder aufwiesen. Dem untauglichen Versuch der Urheberrechtsindustrie und Sicherheitshysteriker, unter verschiedensten Vorwänden wie Kinderpornographie, Bomenbauanleitungen und Hassprediger das Netz zu zensieren, setzte man entschieden ein politisches Zeichen entgegen und demonstrierte Haltung, die bisweilen fundamentalen Charakter hatte.
Doch aus der einstigen – nennen wir sie einmal provokant – „Ein-Themen-Partei“ oder der „besseren Bürgerrechtsvereinigung“ ist inzwischen eine breit aufgestellte Bewegung geworden, die ganz allgemein die Parteienkultur und Lobbykratie auf den Prüfstand stellt und sich nicht mit Farbänderungen in rot-gelb-grün-dunkelrot abspeisen lässt. Mit inzwischen über 27.000 Mitgliedern, die ganz überwiegend in den letzten drei Jahren hinzukamen, hat sie fast halb so viele Parteigänger wie jeweils die in Jahrzehnten gewachsenen Mitbewerber FDP, Grüne oder Linkspartei. Waren die Mitglieder der ersten Generation vor allem im IT-Bereich beheimatet, so sind die Piraten inzwischen deutlich breiter in der Gesellschaft verankert und haben die Identität der jungen Partei geändert und ihre Ausrichtung dramatisch erweitert. -> www.kein-programm.de
Zu den Pfeilern der von den Piraten hochgehaltenen Netzneutralität gehörte auch in gewisser Weise das nordamerikanische Verständnis von Meinungsfreiheit, das insbesondere politisch in den USA sehr weit geht. Dies führte etwa in den USA zu der Kuriosität, dass sich in der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU) ausgerechnet jüdische Anwälte dafür einsetzen, dass Nazis ihre Meinung sagen dürfen. Grund ist die fundamentale Wertentscheidung der ACLU für konsequente Meinungsfreiheit, die nur dann verwirklicht sei, wenn der Markt der Meinungen nicht durch irgendwelche Zensur verfälscht wird. Hierfür ist die eher links stehende ACLU bereit, gewisse Schmerzen zu ertragen. Das kann man als Bürgerrechtsbewegung und NGO machen.
Als politische Partei kann man das aber nicht, insbesondere nicht in Deutschland, wo wir nun einmal mit einem historischen Erbe umzugehen haben. So wenig es auch den eigentlich liberalen Piraten behagt, einander vorzuschreiben, was der andere zu glauben oder zu beschweigen hat, oder gar irgendwelche Gesinnungstests durchzuführen, so scheint sich langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Netzneutralität nicht 1:1 mit einer politischen Partei zu vereinbaren ist. Eine politische Partei muss das Spektrum ihrer Strömungen definieren, denn „Partei“ bedeutet, dass man sich auf einem gemeinsamen Nenner bewegt. Diese Definition ist meines Erachtens nunmehr faktisch geschehen. Wer Interesse am extremen Ausleben von Meinungsfreiheit hat, der mag dies tun, aber dann eben ohne Parteibuch der Piraten.
Soweit mir zu Ohren gekommen ist, kann man die Personen, die sich aktuell für rechtes Gedankenschlecht innerhalb der Piratenpartei Deutschland begeistern, an zwei Händen abzählen, was bei mehr als 27.000 Mitgliedern nicht so repräsentativ sein dürfte, wie es gerade verzweifelte Wahlkämpfer der Linkspartei in Lübeck zu suggerieren versuchen. Zu den irrwitzigen Entgleisungen des grünen Parteistrategen Volker Beck möchte ich lieber gar nichts mehr sagen. Befremdlich finde ich auch die schulmeisterliche Polemik der grünen Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke, die schamlos suggeriert, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte eine wertende Entscheidung getroffen, obwohl das PAV an einem Verfahrensfehler litt, den auch das grüne Schiedsgericht nicht hätte ignorieren können.
Nachdem die Medien anfangs das ihnen von den politischen Mitbewerbern schadenfroh servierte Thema dankbar aufgesogen haben, scheint das Strohfeuer mangels Substanz nicht mehr lange zu brennen. Jeglicher Versuch, insbesondere den Wahlkampf in NRW mit braunem Dreck zu kontaminieren, dürfte übrigens nach hinten losgehen. Nach meiner Kenntnis liegt die Anzahl brauner Piraten in NRW nämlich exakt bei Null.
Weitere Versionen als Hörbuch sowie als eBook werden in Kürze veröffentlicht.
Zu folgenden Themen haben sich die PIRATEN positioniert:
Bildung, Inneres und Justiz, Verbraucherschutz, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Whistleblowing, Drogenpolitik, Wirtschaft und Finanzen, Bürgerdatennetze, Rundfunk und Medien, Open Access, Open Data, Kultur, Bauen und Verkehr, Umwelt
Der Deutschlandfunk zählt definitiv zu den Qualitätsmedien und hat sich stets fair gegenüber der Piratenpartei verhalten. Auch der aktuelle Beitrag ist ambitioniert, erweckt jedoch gegen Ende den Eindruck, die Piraten forderten die uneingeschränkte Meinungsfreiheit und das Bundesschiedsgericht hätte das aktuell gescheiterte Parteiausschlussverfahren entsprechend bewertet, obwohl es tatsächlich auf einem Verfahrensfehler beruht (der am Anfang des Beitrags wenigstens angesprochen wird).
Es wäre allerdings journalistisch durchaus veranlasst gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Piraten damals 2008 bundesweit keine 1.000 Mitglieder hatten, während es derzeit 26.715 sind. Juristisch mag die damalige Partei mit der heutigen identisch sein, dennoch kann man die Situation einer einstigen Zwergpartei, die rasant zu einer Kraft gewachsen ist, die in Wahlumfragen als die drittstärkste gesehen wird, nicht wirklich vergleichen und die Neupiraten für die Fehlentscheidung von 2008 in Geiselhaft nehmen.
Vielleicht sollten sich die Journalisten und politischen Mitbewerber zur Orientierung mal ab und zu den politischen Piratenkompass ansehen:
Die Piraten werden ihre Probleme mit Rechtsauslegern schon noch in den Griff kriegen. Hoffentlich gerät das überzeugender, als das den Grünen gelungen ist, etwa bei Alfred Mechtersheimer, Jamal Karsli, Oswald Metzger, …
Godwin’s Law besagt, dass mit der Länge einer im Internet geführten Diskussion die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu einem Nazi-Vergleich kommt. Dass ausgerechnet Martin Delius, einer der am meisten respektierten Persönlichkeiten in der Piratenpartei dann auch noch selber auf die Idee kommt, die Piratenpartei und die NSDAP in einem Atemzug zu nennen, strapaziert dann doch ein bisschen meine Stirn, an der sich gerade ein * FACEPLAM * ereignete …
Dennoch frage ich mich langsam, wo denn so manche der verbal aktiveren Piraten waren, als etliche Personen des öffentlichen Lebens sich mit Nazi-Vergleichen, Assoziationen oder missverständlichen Äußerungen disqualifizierten. Helmut Kohl, Philipp Jenninger und etliche anderen Personen hatten sich durch Geschwätzigkeit ohne Not in ein fragwürdiges Licht gestellt – und mit ihnen die Parteikollegen.
Leute! Wisst ihr denn immer noch nicht, wie Medien, insbesondere Printmedien arbeiten? Man gibt ein langes Interview, lässt vielleicht eine despektierliche Äußerung fallen, die man für off the record hält, weil der Journalist so nett ist – und genau diese Äußerung pickt sich der Journalist heraus und macht daraus eine Schlagzeile. Und das muss er auch, denn nur Negatives hat Nachrichtenwert. Harmonie und PR langweilen. Für nichts ist die Presse dankbarerer als für Kontroverse und Provokation. Ein Journalist würde seinen Job nicht richtig machen, wenn er nicht in gebotene Angriffsflächen reinflankt. Und die Berufspolitiker der journalistischen Mitbewerber werden die Vorlage natürlich in ein Tor verwandeln wollen.
In dem oben verlinkten SPON-Artikel kommen noch zwei weitere Piraten zu Wort, die schon in den letzten Wochen durch ihre Äußerungsfreudigkeit die Kollegen in Verlegenheit gebracht haben. Während ich Delius den kommunikativen Missgriff zugestehe und keinen Zweifel daran habe, dass er die Lektion in Sachen Diplomatie und Presse gelernt hat, würde ich mich freuen, wenn insbesondere die beiden anderen Herren ab und zu eine Gelegenheit zum Schweigen wahrnehmen würden, wenn die Zunge schneller als das Gehirn arbeitet.
Es reicht völlig aus, wenn uns die Mitbewerber mit Dreck bewerfen. Für hausgemachte Gates hält sich mein Verständnis in überschaubaren Grenzen.