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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


16. Dezember 2010

Was wäre, wenn es heute schon ein Zugangserschwerungsgesetz gäbe?

Dass die „wegen Kinderpornographie“ angeblich sinnvollen Internetsperren für die Unterdrückung politischer Informationen eingesetzt werden würden, galt vielen als paranoide Verschwörungstheorie. So etwas wäre in China oder Südkorea denkbar.

Nunmehr hat das US-Militär „antiamerikanistische“ Websites wie SPIEGEL ONLINE für sein Personal gesperrt. Wer die Seiten aufzurufen versucht, wird automatisch gemeldet. McCarthy meets Orwell. Das gilt logischerweise auch für US-Soldaten, die hier in Deutschland stationiert sind. In Ihrer Nachbarschaft. Die Berliner Zeitung, die TAZ, Frankfurter Rundschau und der Tagesspiegel haben einen gemeinsamen Appell formuliert. Wo bleiben die FAZ, SZ, usw. …?

Wenn schon ein Land mit traditionell ungleich weiterreichendem Verständnis von Meinungsfreiheit wie die USA den Rubikon überschreiten, und ihr Volk nicht mehr durch Propaganda und Lügen dumm halten, sondern durch Zensur, was soll man dann von Deutschland erwarten? Dass unsere Politiker viel zu verbergen haben, sollte sich langsam herumgesprochen haben.

SPIEGEL ONLINE schreibt:

Genau diese Art von Befürchtung war es, die die Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes im vergangenen Jahr so auf die Barrikaden brachte. Dass selbst das Land, dessen erster Verfassungszusatz „Redefreiheit und Pressefreiheit“ garantiert, unter bestimmten Umständen bereit ist, solche Rechte mancherorts vorübergehend für zweitrangig zu erklären, gibt all jenen Recht, die vor der Einrichtung einer zensurtauglichen Infrastruktur gewarnt haben.

Einen Vorgeschmack haben wir jetzt schon: Viele politische Dokumentationen, die auf Youtube als vorhanden angezeigt werden, bescheren die Anzeige

„Dieses Video enthält Content von XY. Es ist in deinem Land nicht verfügbar.“

UPDATE:

Jedermann kann unterzeichnen: Appell gegen Kriminalisierung von WikiLeaks unterzeichnen:
http://bewegung.taz.de/aktionen/4wikileaks/beschreibung

Weitere Medienpartner sind DerFreitag und Telepolis

15. Dezember 2010

Frank Rieger (CCC) kommentiert den Fall WikiLeaks

Frank Rieger vom Chaos Computer Club, dessen Umfeld das Biotop für WikiLeaks bildete, kommentiert kenntnisreich in der FAZ. Speziell zum Umgang der Medien greife ich hier die wichtigsten Passagen aus „Das Zeitalter der Geheimnisse ist vorbei“ heraus:

Das Exklusivitätsdenken der Medien ist zu stark verankert, als dass dieses Modell Durchschlagskraft entwickeln könnte. Wenn das Rohmaterial für eine Story allen zur Verfügung steht, fasst es kaum eine Zeitung an. Der Aufwand zu recherchieren wird nur für exklusive Geschichten getrieben. Auf die Kritik hin, dass Wikileaks keine Medienorganisation sei und daher nicht den gleichen Schutz wie etablierte Zeitungen genießen könne, änderte die Plattform ihre Strategie. Sie entwickelte die Geschichte um das „Collateral Murder“-Video selbst, inklusive eigener Recherchen vor Ort, Aufbereitung und Interpretation.Die dagegen aufbrandende Kritik richtete sich gegen den vorgeblichen Mangel an Neutralität. Obwohl die Plattform ihr Ursprungsmaterial vollständig publizierte – was kein Fernsehsender tut –, wurde ihr die wertende Aufmachung des Materials angekreidet. Die nächste Runde der Evolution der Leaking-Plattform, die Afghanistan- und Irak-Reports des amerikanischen Militärs, erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Medienpartnern, die das Material eigenständig auswerteten und daraus Stories generierten, während Wikileaks das Rohmaterial bereitstellte.

Auf die Kritik hin, dass das Material nur unzureichend von Namensinformationen bereinigt sei, wurde bei „Cablegate“ ein wiederum weiterentwickeltes Modell gewählt: An Stelle der unmittelbaren Veröffentlichung des gesamten Datensatzes werden die Depeschen häppchenweise publiziert. Es erfolgen – in der Diskussion oft übersehen – umfangreiche Löschungen von Namen und identifizierenden Details von Kontaktpersonen der Botschaften, um diese zu schützen. Es scheint, als würden die Depeschen in dem Tempo veröffentlicht, in dem die Freiwilligen von Wikileaks sie redigieren und die Medienpartner ihre Geschichten daraus ableiten können. Wikileaks bemüht sich also um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten. Ob das ausreicht, wird sich noch zeigen.

Die Diskussionen der Geschehnisse um den letzten Coup von Wikileaks in den deutschen Medien sind streckenweise von bizarrer Kurzsichtigkeit und kognitiver Dissonanz geprägt. Von beleidigter Aufgeregtheit ehemals investigativer Journalisten, die nicht exklusiv an den Daten-Trog durften – aber sich dann zu fein sind, die publizierten Daten eigenständig auszuwerten –, bis zu faktenarmer Meinungsmache reicht das Spektrum. Die Kritik greift zu kurz, sie attackiert oft ein Wikileaks, das es gar nicht mehr gibt. Dabei gäbe es durchaus einiges, was zu kritisieren wäre, nicht zuletzt der mittlerweile groteske Personenkult um Julian Assange. Auch fehlt eine Erklärung für die Reihenfolge der Veröffentlichungen und der Kriterien, nach denen sie redigiert werden.

In diesem Punkt hat sich auch der Wikileaks-Medienpartner „Der Spiegel“ nicht mit Ruhm bekleckert. Außer ein paar unscharfen Andeutungen war wenig zu erfahren. Auch die eher zähe Aufbereitung des Materials und der mangelnde Mut zur eigenen Publikation der Originalquellen zeugen von den Schwierigkeiten, der eigenen Rolle und der Situation gerecht zu werden. Bisher hat nur der britische „Guardian“ die Chance zum Aufbau einer neuen Legitimität der Medien enthusiastisch ergriffen und neue Wege bei Aufbereitung, Analyse, Kooperation mit den Lesern und Nachrecherche entwickelt. Die Frage nach Wikileaks ist auch die Frage nach der Zukunft der etablierten Medien, nach ihrem Geschäftsmodell und den Grundlagen ihrer Arbeit – finanziell, ideell, ethisch und gesellschaftlich.

Und:

Je härter und illegaler aber nun gegen Wikileaks vorgegangen wird, desto radikaler und rücksichtsloser werden die Nachfolger agieren. Die Technologie, eine virtualisierte, anonyme Leaking-Organisation zu bauen, ist vorhanden.

Jetzt aber bitte den ganzen Beitrag lesen!

Recht am eigenen Bild: Einwilligungserklärung widerruflich?

Wer fotografiert oder gefilmt wird, der muss vor Veröffentlichung um seine Einwilligungserklärung ersucht werden, § 22 KunstUrhG.

Zwar kann es wie bei sonstigen Willenserklärungen sein, dass diese aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit, Irrtums oder arglistiger Täuschung etc. unwirksam bzw. anfechtbar sind, oder Sittenwidrigkeit etc. vorliegt. Aber grundsätzlich kann man sich auf eine einmal gegebene Einwilligungserklärung verlassen. Eine Widerruf oder ein „Rücktritt“ sind nicht vorgesehen. Pacta sunt servanda. Andernfalls könnten Verlage und Medien einpacken, da bei jedem Bild eine willkürlich angestrengte Unterlassungsklage zu erwarten wäre.

Im Schrifttum wird zwar in Analogie zum im Urheberrecht bekannten Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung diskutiert, ob man nicht auch etwas ähnliches beim Recht am eigenen Bild ermöglichen sollte. Klassisches Beispiel sind nachträglich als Jugendsünde empfundene Aktaufnahmen oder Mitwirkungen an Filmkunst zur Erwachsenenbildung. Urteile diesbezüglich sind bislang nicht bekannt geworden. In der Praxis streitet man sich jedoch häufig über den Umfang der Einwilligung.

Nun hat das Landgericht Köln einem Mann einen Unterlassungsanspruch zuerkannt, der ein Interview über seine bei der Loveparade 2010 verstorbene Enkelin gegeben hatte, nachträglich jedoch seine Meinung hierzu änderte. Er hatte das Interview ursprünglich als Trauerarbeit bewertet, nachträglich jedoch wollte er nicht mehr auf Kosten der Verstorbenen Publicity.

Grundsätzlich sind Motive, warum jemand zu etwas einwilligt, irrelevant. Sofern kein Irrtum oder eine Täuschung etc. vorliegen, muss man sich bei § 22 KunstUrhG an seiner Erklärung festhalten lassen.

Eine Begründung für dieses neue Urteil ist noch nicht bekannt. Das Anliegen des Opas kann man menschlich nachvollziehen, eine juristische Begründung aber dürfte jedoch anspruchsvoll ausfallen. Sollte tatsächlich die Analogie zu § 42 UrhG gewählt worden sein, dann müsste konsequenterweise auch dessen Abs. 3 herangezogen werden, der demjenigen, der auf die Einwilligung vertraut hatte, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung bietet. Das könnte teuer werden. Wahrscheinlicher ist, dass man auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht rekurrierte. Warten wir mal ab, wie die Vorsitzende Richterin das Problem gelöst hat.

Schlagwörter:
14. Dezember 2010

WikiLeaks in den Medien

In dem obigen Video diskutiert jemand mit Fachleuten über die Hürden, die WikiLeaks durch US-Unternehmen und die Schweizer Postfinance gelegt wurden.

Letztere scheint nur Leuten in der Schweiz als Konto dienen zu dürfen, was Assange ja nun einmal unter keinem Gesichtspunkt ist. Allerdings läuft gerade eine Untersuchung, ob die Postfinance nicht ein bisschen zu freigiebig mit Informationen an die Presse war.

Assange bringt nun seine Geheimwaffe ins Spiel: Seine Mutter.

Die Süddeutsche reduziert die Parteinahme für WikiLeaks auf ein Jugendphänomen. Ich weiß nicht, wie lange ich es noch schaffe, die SZ im Abo zu halten. Der Westen blamiert sich gerade mit seinem unbrauchbaren Pseudo-Whistleblower-Portal.

TV wie die Frontberichterstattung des Regierungssprechers in spe J.B. Kerner, der den Feldherrn zu Guttenberg und seine internetphobe Prinzessin hochleben lässt, ist wohl auch keine Alternative. Hier ein älteres Werk der „Kernerwaffe“, wie er inzwischen genannt wird:

Jugendmedienstaatsvertrag wird beschlossen – Internet wird grundrechtsfreier Raum

Da Politiker nicht etwa ihrem Gewissen, der Verfassung oder der Vernunft unterworfen sind, sondern ihren Fraktionen bzw. den sie fütternden Lobbyisten, besteht nicht der geringste Anlass zu Zweifeln, dass auch in NRW die rückgratlosen Herschaften den sogenannten Jugendmedienstaatsvertrag durchwinken werden.

Zu den handwerklichen, juristischen und politischen Fehlleistungen ist alles gesagt worden. Vor einem halben Jahr hatte ich der NRW-Wissenschaftsministerin nach einem gemeinsamen Bierchen persönlich angeboten, ihr jeglichen Sachverständigen zu vermitteln, um sie in der Thematik seriös zu informieren. Aber in der Politik geht es nun einmal nicht um Sachfragen, sondern um Interessenvertretung. Interessen nicht von Bürgern, sondern von Minderheiten, die ihre Lobby gut organisiert haben. Da muss denn auch eine Wissenschaftsministerin nicht mehr gebildet werden.

Da der hirnrissige Staatsvertrag aber nun einmal juristisch gequirlte S****** ist, wird er auf der Praxisebene vermutlich kaum Anwendung finden. Die Justiz muss wieder richten, wofür unsere Politiker schlicht zu dumm sind. Auch das Netz wird seine Antworten finden. Tja, liebe Netzsperrenbefürworter und andere Zensuristen, für WikiLeaks ward ihr nicht schnell genug …

Liebe Politiker, macht doch in eurem Kindernet, was ihr wollt! Wir finden schon eine Lösung, eure weltfremden Zensurwünsche zu umgehen! ;)

13. Dezember 2010

Persönlichkeitsrecht ./. WikiLeaks

Der frühere malaysische Vize-Premierminister Anwar Ibrahim hat die Pappe auf, weil in den von WikiLeaks veröffentlichten Dokumenten behauptet wird, der Mann sei dem eigenen Geschlecht zugetan. In Malaysia stehen auf entsprechende Handlungen bis zu 20 Jahre Gefängnis (Frauenknast?). Derartiges ist allerdings nicht neu, denn der Politiker war bereits einschlägig vorbestraft. Angeblich soll er in eine Honigfalle getappt sein.

Nun will Ibrahim den nationalen Zeitungen die Berichterstattung untersagen lassen.

Deutlich erstaunlicher ist ein Cable, über das ausgerechnet die zensuranfällige deutschsprachige Wikipedia berichtet, das anscheinend von den konventionellen deutschen Medien ausgelassen wurde: Da haben sich nämlich Herschaften in Afghansitan zu einer „bacha bazi“-Party getroffen, bei der man kleine Jungs in bisweilen knapper Damenbekleidung tanzen lässt. Finanziert hatte den Spaß die DynCorp aus Texas. Der afghanische Präsident hatte freundlich gebeten, nicht darüber zu berichten.

LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby

Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. „Rufausbeutung“ befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.

Assanges Anwalt im Interview

David Frost, der seinerzeit das berühmte Interview mit Richard Nixon machte, hatte den Kollegen Mark Stephens in seiner Talkshow „Frost over the World“ zu Gast. Stephens vertritt Julian Assange, der in London aufgrund eines schwedischen Haftbefehls ohne schlüssige Vorwürfe festgehalten wird.

12. Dezember 2010

David Schraven macht den Assange

Pöbel-„Journalist“ David Schraven ist mir ja schon mehrfach dumm aufgefallen. Zuletzt, als er den ehemaligen deutschen Sprecher von WikiLeaks in Sippenhaft nahm, weil dessen Ehefrau für einen Konzern arbeitet, dessen Software Schraven vermutlich überfordert. WikiLeaks müsse mit dem Softwarekonzern irgendwie zusammenhängen, verschwörungstheorisierte der Ex-Ruhrbaron, der inzwischen für DER WESTEN Zeilen schindet.

Doch nun, ausgerechnet am Tag vor dem Going Public des WikiLeaks-Forks OpenLeaks, kommt der Enthüllungsjournalist ohne nennenswerte Enthüllungen nun mit einem eigenen Whistleblower-Portal um die Ecke.

Grundsätzlich begrüße ich es ja, dass der Leak-Gedanke angekommen ist. Es sollte so viele unabhängige Leak-Plattformen wie nur möglich geben. Und wenn es dem Schraven etwas gibt, „den ersten anonymen Datenupload einer Zeitung im deutschen Internet eingerichtet“ zu haben – von mir aus. Allerdings sollte man sich als Whistleblower schon ansehen, wer die IT-Sicherheitstechnik so beherrscht, dass nichts anbrennen kann. Ich verweise auf den Experten.

Verstößt SPONs Exklusivnutzung von WikiLeaks gegen den Pressekodex?

Eine interessante Beschwerde beim Deutschen Presserat ist seitens der Bloggerin Christiane Schulzki-Haddouti gegen SPIEGEL online erhoben worden. Diese verstoße nämlich gegen die

Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.

Faszinierend.