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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


16. November 2009

Seltsames BILD

Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.

Update: Ah, jetzt, ja!

Name eines TV-Moderatores darf nicht im Zusammenhang mit dessen Neffen genannt werden, wenn dieser eine schlechte Presse hat

Da ich seit etlichen Jahren auf den Konsum von TV verzichte, kann ich nicht einmal erraten, welcher angeblich prominente TV-Moderator jüngst das Landgericht Hamburg bemühte.

Der TV-Mann hatte nichts dagegen, dass sein Neffe sich in seinem Licht sonnte, als dieser wiederum für ein Kunstwerk gerühmt wurde. Nachdem sich das Kunstwerk als Plagiat herausgestellt hat, ist das nun schwarze Schaf der Familie in Ungnade gefallen. Und da hat man natürlich nichts Besseres zu tun, als zur Hamburger Pressekammer zu rennen und entsprechende identifizierende Berichterstattung zu verbieten. Sehr schön!

Erpressung via Presse?

Foto: Chris Kenner

Der Unbekannte rechts neben mir auf dem Bild ist zwar nicht mein Mandant, hat aber ab und zu mal Probleme mit der Presse, meistens dümmliche Gerüchte über sein Privatleben, die eher keiner Aufmerksamkeit bedürfen.

2007 hatte er eine junge Dame für ein paar Tage auf seine Privatinsel eingeladen, der er wohl mehr als ein paar Zaubertricks oder so zeigen wollte. Die gute Frau zeigte ihn hinterher wegen angeblicher Sittlichkeitsdelikte an. Zeugen gibt es keine, wie das bei einsamen Inseln nun mal so ist. Die Dame ging an die amerikanische Presse, die über den Gentleman mit gutem Ruf die ungeprüfte Geschichte verbreitete. Der Mann ließ sich nicht zu Schweigegeldern hinreißen und hält die Kampagne durch.

Die Frau hat wegen Sittendelikten und angeblicher Freiheitsberaubung, er könnte wegen versuchter Erpressung nachziehen. Er hätte die Angelegenheit locker aus seiner Portokasse bezahlen können, aber er hat den harten Weg gewählt. Im Juli hat die junge Dame Zivilklage auf Schadensersatz eingereicht.

Heute wurde berichtet, dass die Anhörung erst im März sein wird. Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der Mann öffentlich lebendige Frauen zu zersägen, vierteilen und köpfen pflegt.

Seine rechte Hand, Chris Kenner, der ihn bei allem berät und die komplette Kontrolle über die Show ausübt, hat mir mal erzählt, er (Kenner) wäre eigentlich am liebsten Rechtsanwalt geworden. Entsprechend talentiert und trickreich ist Kenner alle mal.

15. November 2009

Politiker möchten in Satiren nicht erkannt werden

Via Richter Ballmann habe ich dieses Kleinod journalistischer Satirekunst gefunden, das natürlich rein fiktiv ist, so fiktiv sogar, dass man es sicherheitshalber nachträglich anonymisierte …

Schlagwörter:

Wer sich so alles um Filesharing schehrt …

Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!

Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(

Schlagwörter:
14. November 2009

Ministerium zensiert Museum

Eine ziemlich infame Einflussnahme der Regierung auf ein unabhängiges Museum berichtet dieser ZEIT-Artikel. Irgendwie beteiligt scheint ausgerechnet der Staatsminister für Kultur Bernd Neumann zu sein.

In knapp vier Jahren ist wieder Bundestagswahl – hoffentlich halten wir solange durch!

Unsichtbarer Anwalt ./. BILD

Wie Blogger-Kollege Kai Dieckmann sportlich zum Besten gibt, hat der Axel Springer-Verlag gegen den meines Erachtens besten Presseanwalt Deutschlands verloren. Dessen Bildnis darf nicht einfach so gezeigt werden.

„Die Antragsgegnerin treibt ihre Scherze auf Kosten des Antragstellers, indem sie ihn ohne überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer ihres Spotts ausgewählt hat.“

Dieckmann veröffentlichte bereits ein Steno-Protokoll.

Hier veröffentlicht sein Kontrahent eine Pressemeldung u.a. zur Abwehr einer pikanten Schmerzensgeldforderung Dieckmanns.

13. November 2009

Marion bekocht den BGH: Haftung für User Generated Content bestätigt

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Bundesagentur für Arbeit möchte keine Kommentare an PR-Texten

Das Text- und Presse-Büro Roland Bösker macht darauf aufmerksam, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihren AGB bei Übernahme ihrer PR-Texte usw. keine Änderungen und keine Kommentare wünscht. Während sinnerhaltende Kürzung bei Pressetexten allerdings üblich ist, diese professionellerweise sogar so geschrieben werden, dass man diese von hinten her durch Streichung von Sätzen kürzen kann, ist das Verbot von Kommentierungen schon ein bisschen dreist.

Update:

Kollege Udo Vetter kommentiert.

11. November 2009

Namensnennung eines verurteilten Straftäters im Internet: BGH gibt an den europäischen Gerichtshof ab

Wie der 6. Senat des BGH heute in einer Pressemeldung verlautbarte, will er im Wege einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern klären lassen.

Beim Kläger handelt es sich um einen seinerzeit medienbekannten Herrn, der als Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyer rechtskräftig verurteilt wurde und nun wieder auf freiem Fuße ist. Grundsätzlich ist Namensnennung nur bis ca. ein halbes Jahr nach Rechtskraft der Strafverurteilung zulässig. Sollten die Urteile der Vorinstanzen (selbstverständlich Hamburg …) halten, dann dürfte dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Archive haben, die dann geflöht werden müssten.

Wie man hört, soll der Kläger übrigens auch an meine Freunde von Wikipedia herangetreten sein, was natürlich die Solidarität mit der Electronic Frontier Foundation ausgelöst hat. Bevor mir noch ein übereifriger Linkhaft-Anwalt die Zeit stiehlt, verlinke ich den Beitrag der EFF nicht, denn da wird der böse Name des Mörders genannt. Googlen soll helfen … ;-)

Das eigentlich Seltsame ist: Wenn sich ein Straftäter, der übrigens aus dem Knast heraus ja gerade die Medien gesucht hatte, wieder in die Gesellschaft integrieren möchte, wäre der erste Schritt, seinen Namen zu ändern, denn der ist nun einmal im Weltgedächtnis. Stattdessen klagt man – übrigens mit Prozesskostenhilfe! – durch alle Instanzen und darüber hinaus.