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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


11. August 2010

Storch Heinar siegt gegen Thor Steinar

Die Parodisten bekamen vom Landgericht Nürnberg Recht. Ein (absehbarer) Sieg für Für die Satire- und Kunstfreiheit.

Siehe auch SPON.

Podolski ./. WDR: einstweilige Verfügung gegen „Lukas‘ WM-Tagebuch“

Und wieder ein sensibler Fußballer:

Lukas Podolski war bei der vormaligen WM mit seinen Attacken gegen die WDR-Radio-Comedy „Lukas‘ WM-Tagebuch“ am Landgericht München gescheitert. Nun wird vermeldet, dass sein Promianwalt Dr. S. mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine bestimmte Folge am Landgericht Köln erfolgreich war. Ganz großer Sport!

Auslöser war die sexistische Äußerung des Imitators, Podolski solle bei Löw auch mal hinten aushelfen.

Viel effizienter dürfte allerdings Poldis Liebesentzug gegenüber dem WDR sein, der er seit vier Jahren kein Interview mehr gibt.

PS: Gefährlich an der hier verlinkten Folge ist jedenfalls der Kommentar über Ballack am Schluss … ;-)

10. August 2010

Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten

Hamburg verboten

Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. Eine einstweilige Verfügung gegen Burda (Offenburg bzw. München) mit dem Streitwert von 20.000,- Euro wurde am Dienstag bestätigt. Denn die Meinung sei eine Tatsachenbehauptung.

Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren. Bei der Googlesuche nach „Ballack“ und „Karriereende“ werden 236.000 Ergebnisse angezeigt – also viel zu tun für die Anwälte!

Was kommt als nächstes? Wird man die Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten will, als zu beweisende Tatsachenbehauptung einstufen und präventiv verbieten? Gegenwärtig hat das Landgericht Hamburg in einem anderen Fall eine unstreitig wahre Gerichtsberichterstattung verboten, weil jemand auf die (unstreitige) Existenz von Zeugenaussagen hingewiesen hatte, die eine Äußerung bestätigten, die (ohne Beweisaufnahme) einstweilig verboten worden war.

Wird demnächst dann auch die Einschätzung verboten, dass diese Entscheidung nicht in den oberen Instanzen bestätigt werden wird? Muss Kachelmann demnächst wieder einrücken, wenn er Prognosen über das Wetter macht?

Und was sind das für Fußballer, die nichts Besseres zu tun haben, als solch hirnverbrannte Prozesse zu führen? Die Anwaltskanzlei und der verbietende Richter waren die gleichen, welche die Meinungsäußerung verboten hatten, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, weil diese (nie durch Beweis widerlegte) Einschätzung eine Tatsachenbehauptung sei. Der Karriere Schröders hatte die Farce eher nichts genutzt. Ob es bei Ballack Karriere helfen wird, ist eine Prognose, die sich nur betuchte Verlage leisten sollten.

Humanitäre Streubomben

Wie wir ja inzwischen wissen, wird der Afghanistan-Krieg ausschließlich aus humanitäre Gründen geführt.

Nunmehr tauchten in den WikiLeaks-Dokumenten für Fachleute erkennbare Hinweise auf den Einsatz von Streubomben auf. Für die USA nicht weiter ein juristisches Problem, denn man hatte als einer der wenigen das entsprechende völkerrechtliche Dokument gar nicht erst unterschrieben. Soll mal niemand sagen, God’s own country täte etwas ungesetzliches!

Al Libi entkam dem Angriff. Zurück blieben die Leichen von sieben Kindern – sogenannte „Noncombatants – Killed in Action“ und sechs Erwachsene, die die US-Streitkräfte in ihrem Bericht allesamt als feindliche Kämpfer bezeichneten.

8. August 2010

WikiLeaks hat kein Utgivningsbevis

Wie die TAZ berichtet, bestehen Zweifel, ob WikiLeaks in Schweden die Sonderrechte eines Medienunternehmens wahrnehmen kann.

7. August 2010

„Informationen aus dem Hinterland“ freigegeben

Der WDR hat den betagten Wallfraff-Film „Informationen aus dem Hinterland“ nun doch freigegeben. Na bitte, geht doch!

6. August 2010

Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten wird

Bislang galt eine Prognose als Musterbeispiel für eine Meinungsäußerung. Zwar beinhalten Prognosen Tatsachenbehauptungen, aber eben solche über die Zukunft, sind also spekulativ und damit von Elementen der Annahme und des Meinens geprägt. Meinungsäußerungen werden unmittelbar von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, was bei Tatsachenbehauptungen ein bisschen komplizierter ist.

Die Super-Illu hatte über den Fussballer Michael Ballack getitelt, dessen Karriere sei zu Ende, ersichtlich im Zusammenhang mit dessen Verletzung. Statt seine Karriere fortzusetzen, schickte Ballack seine Anwältin auf ein Auswärtsspiel zum Landgericht Hamburg. Dort stritt man sich darüber, wie es denn um die Karriere des Ex-Chelsea-Spielers bestellt und die Äußerungen der Super-Illu aufzufassen seien.

Der Vorsitzende mochte der Zeitschrift zwar folgen, die Äußerung sei als Prognose einzustufen – aber eine Prognose, dass im September eine Bäckerei geschlossen habe, jedoch nicht wirklich endgültig, sondern während der Bäcker in Urlaub sei, sei ja auch nicht gut fürs Geschäft. Aha.

Selbstverständlich kann Super-Illu nicht wissen, ob die Karriere des Herrn Ballack zu Ende ist oder nicht vielleicht doch noch einen Schwung nach oben macht – jedem außerhalb der Pressekammer Hamburg dürfte klar sein, dass dies eine subjektive Wertung sein muss. In der mündlichen Verhandlung heute ließ die Kammer wenig Zweifel daran, dass sie die Äußerungen verbieten wird. Das ist aber nur eine Prognose, denn was das Landgericht Hamburg machen wird, entzieht sich jeglicher Möglichkeit einer zuverlässigen Tatsachenbehauptung. Meine ich.

Die Prognose, dass eine andere Einordnung spätestens in Karlsruhe wieder kassiert würde, darf hingegen Tatsachencharakter beanspruchen.

5. August 2010

Filesharing: Drei Streiche auf einen!

Ein Mandant von mir erhielt nun zum dritten Mal Post von einem Abmahnanwalt. Stets ging es um den angeblichen Download eines bestimmten BRAVO-Albums am gleichen Tag. Allerdings wurden keine ganzen Alben angemahnt, sondern stets nur einzelne Titel. Da besagtes BRAVO-Album offenbar 43 Stücke bietet, darf sich der Mandant auf weitere 40 Abmahnungen gefasst machen …

Ein Frankfurter Abmahnmeier bat den Mandanten zur Kasse; ein Karlsruher Abmahnmann gab sich gleich zweimal die Ehre. Nähme man diese Abmahn-Farce ernst, dann dürfte der Mensch, der sich da ein Album runtergeladen haben soll, mit Kosten von 20.000,- Euro rechnen, wenn denn das anwaltliche Blutbad durchgezogen wird.

Waren mir bisher schon Abmahnungen zweier unterschiedlicher Kanzleien betreffend eines Downloads eines Albums untergekommen, so scheint sich nun ein neuer Trend herauszubilden.  Sind denn die Filesharing-Fälle inzwischen so selten geworden, dass  sich die Branche jetzt durch Mehrfachverwertung gesundstoßen muss? Oder mal anders gefragt: Wer hat hier eigentlich mehr Ähnlichkeit mit Piraten? Die Musikfreunde, oder nicht vielmehr die Leute, die unverhältnismäßig auf kleine Leute losgehen und mit aberwitzigen Forderungen konfrontieren?

UPDATE: Lässt jetzt auch Lena abmahnen? Wann folgt wohl Paul?

4. August 2010

KIK-Story heute in ARD

Heute, Mittwoch, 21.45 Uhr, zeigt die ARD die Doku: „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“.

Zum Rechtsstreit diesbezüglich wurde hier mehrfach berichtet. Auch SPIEGEL online berichtet heute.

Kollateralschaden bei missglückter Anonymisierung

SPIEGEL online hatte über einen Bundeswehrsoldaten berichtet, der eine Frau und zwei Kinder erschossen hat. Passiert ist das in Afghanistan, wo bekanntlich seit neun Jahren zurückgeschossen wird, der deutsche Hindukush verteidigt wird, deutsche Hindus kuschen, die deutsch-amerikanische Freundschaft verteidigt wird, die Verteidigungsbereitschaft rechtzeitig angezeigt wird, bedingte Abwehrbereitschaft demonstriert wird, der Terrorismus wirksam bekämpft wird.

Weil derartiges Verhalten nicht bei allen Leuten Anklang findet und der Bürger in Uniform vermutlich nicht mit seiner Tat hausieren gehen möchte, wurde der Name des Mannes durch ein Pseudonym ersetzt. Zufällig aber gab es einen anderen in Afghanistan eingesetzten Soldaten, der genauso wie das Pseudonym hieß und sich an der Heimatfront keinen Dolchstoß bieten lassen wollte. Die Gefechte wurden dahin verlegt, wo es wirklich gefährlich ist: in die Hamburger Pressekammer.

Die Kuriosität besteht darin, dass ja offen gelegt ist, dass der „Name von der Redaktion geändert“ wurde. Während alle anderen deutschen Afghanistansoldaten als Kandidaten für den betreffenden Soldaten infrage kommen, ist der Namenszwilling ja am ehesten vom Verdacht entlastet, der Mann zu sein. Er findet das aber trotzdem nicht so lustig, denn die Taliban könnten ja SPIEGEL online lesen, den Hinweis auf die Pseudonymisierung überlesen und ihn dann in seinem Camp aufsuchen und massakrieren. Als Lohn der Angst begehrte der Soldat neben der Unterlassung auch Geld.

Der große Vorsitzende der Pressekammer hatte so seine Zweifel und meinte, der Kläger würde ja nicht mit einem Namensschild rumlaufen. (Streng genommen tun Bundeswehruniformierte allerdings genau das…) Erörtert wurde auch, dass der berichtete Soldat ein schmales Gesicht hat, der Kläger jedoch (wie die meisten BW-Soldaten) korpulent ist (was sich natürlich ändern kann). Geld wollen die Hamburger definitiv nicht fließen lassen.

Da sich die Parteien vor dem Kadi nicht einigen konnten, wird am Freitag entschieden.

UPDATE: Die Kammer hat den Antrag abgewiesen.