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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten

Hamburg verboten

Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. Eine einstweilige Verfügung gegen Burda (Offenburg bzw. München) mit dem Streitwert von 20.000,- Euro wurde am Dienstag bestätigt. Denn die Meinung sei eine Tatsachenbehauptung.

Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren. Bei der Googlesuche nach „Ballack“ und „Karriereende“ werden 236.000 Ergebnisse angezeigt – also viel zu tun für die Anwälte!

Was kommt als nächstes? Wird man die Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten will, als zu beweisende Tatsachenbehauptung einstufen und präventiv verbieten? Gegenwärtig hat das Landgericht Hamburg in einem anderen Fall eine unstreitig wahre Gerichtsberichterstattung verboten, weil jemand auf die (unstreitige) Existenz von Zeugenaussagen hingewiesen hatte, die eine Äußerung bestätigten, die (ohne Beweisaufnahme) einstweilig verboten worden war.

Wird demnächst dann auch die Einschätzung verboten, dass diese Entscheidung nicht in den oberen Instanzen bestätigt werden wird? Muss Kachelmann demnächst wieder einrücken, wenn er Prognosen über das Wetter macht?

Und was sind das für Fußballer, die nichts Besseres zu tun haben, als solch hirnverbrannte Prozesse zu führen? Die Anwaltskanzlei und der verbietende Richter waren die gleichen, welche die Meinungsäußerung verboten hatten, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, weil diese (nie durch Beweis widerlegte) Einschätzung eine Tatsachenbehauptung sei. Der Karriere Schröders hatte die Farce eher nichts genutzt. Ob es bei Ballack Karriere helfen wird, ist eine Prognose, die sich nur betuchte Verlage leisten sollten.

« Pech für die Kuh Elsa – Podolski ./. WDR: einstweilige Verfügung gegen „Lukas‘ WM-Tagebuch“ »

7 Comments

  1. Von Meinungsfreiheit und Ballack « stohl.de

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  2. Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten : gobbits

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  3. » Kaum komme ich mal ein paar Tage nicht so richti … Nachtwächter-Blah

    […] Kaum komme ich mal ein paar Tage nicht so richtig zur Online-Lektüre, schon muss ich mir den schönen Morgen damit verpesten lassen, dass die Hamburger Dunkelkammer (Achtung, da fließt eine Meinungsäußerung mit) mal wi…… […]

    #3 Pingback vom 12. August 2010 um 07:01

  4. “Ballack ist ein Schuft!” » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] und FOCUS gehören übrigens zum BURDA-Verlag, dem gerade Spekulationen zum beruflichen Karriereende von Ballack verboten worden waren. Daher ist man natürlich vorsichtig mit Spekulationen zu Ballacks Karriere in […]

    #4 Pingback vom 12. August 2010 um 09:43

  5. Glanzlichter 28 « … Kaffee bei mir?

    […] Kompa Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten Richter Buske hat wieder zugeschlagen. Das wäre witzig, wenn nicht die Methode dahinter so – […]

    #5 Pingback vom 13. August 2010 um 01:23

  6. Verwaltungs- und Gerichtsversagen in Niedersachsen – Nazidemo am 14.08.2010 in Bad Nenndorf erlaubt – Gegendemo des DGB gerichtlich durch Verwaltungsgericht Hannover unter VRVG Ingo Behrens untersagt – machen Sie so weiter! « drumm

    […] http://www.kanzleikompa.de/2010/08/10/landgericht-hamburg-prognose-uber-ballacks-karriere-verboten/ […]

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  7. CARTA

    Glanzlichter: Sachsensumpf, Bildungs-Chips und journalistische Alltagsabgründe…

    Die Glanzlichter sind eine Auswahl von neuen und älteren Texten, die ich lesenswert finde. Heute u.a. mit: “Die Erfindung des essbaren Internets”, “Die Geburt von derStandard.at” und “Bayrisch lernen” als Blog-G…

    #7 Trackback vom 13. August 2010 um 15:16

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