Interessanter als das Motiv dieses mit einem historischen Falschfarbenfilm aufgenommenen Fotos, das einen spleenigen Medienanwalt abbildet, ist der Urheber: Es handelt sich um den Hacker Jake Appelbaum (u.a. beteiligt an TOR). Dieser Tage wurde Appelbaum auf dem Weg zur Hackerkonferenz DefCon bei der Einreise in die USA am Flughafen von einem Militär abgefangen und verhört. Auch der eigentlich den USA heilige Anruf beim Anwalt war dem Amerikaner zunächst verwehrt worden.
Appelbaum, zu dessen Talenten übrigens auch die deutsche Sprache gehört, hatte kürzlich auf der Hackerkonferenz HOPE den eigentlich angekündigten WikiLeaks-Gründer Julian Assange vertreten und diesen Vortrag über WikiLeaks gehalten:
Inzwischen ist unter den reaktionären Großmäulern in Amiland ein patriotischer Wettbewerb ausgebrochen, wer gegen die Macher von WikiLeaks am besten hetzen kann. Wir sollen gefälligst dumm bleiben. Irgendein militanter Spinner mit patriotisch vergiftetem Hirn wird sich schon eines Tages finden, um Assange zu beseitigen, notfalls macht man es nach alter Väter Sitte halt selbst. (Wenn sich die Schlapphüte allerdings so anstellen wie bei Castro, dann hat Assange noch ein langes Leben vor sich … ;-))
Anyway: WikiLeaks ist nach dem Need-To-Know-Prinzip organisiert und so dynamisch, dass bei Ausfall der wenigen bekannten Mitglieder der Betrieb reibungslos weiterläuft. Zudem beherrschen auch die WikiLeaker das alte Agentenspiel mit dem Kompromatkoffer!
Während Kachelmanns Advokat mit einem zweieinhalb Millionen schweren Säbel gegen Springer & Co. rasselt, backen die Kollegen gerade etwas kleinere Brötchen, die aber auch schon Geld sind. Während Gerichte bei Unterlassungsansprüchen nicht allzu lange fackeln, werden Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) nur im Ausnahmefall gewährt. Das ist natürlich insoweit eine Farce, weil es bei den regelmäßig teuren Pressesachen immer auch um Geld geht, wenn auch um das der Anwälte, welches allerdings die Parteien berappen müssen.
Aber bei Geldentschädigungen sind natürlich die Hamburger ganz vorne mit dabei, auch wenn die zum Teil aberwitzigen Summern in Karlsruhe häufig herunterkorrigiert werden. Geldentschädigung lassen sich vor allem dann durchsetzen, wenn es um Unterleibsthemen geht. Wird über die Intimsphäre berichtet, so kommt es auf den Wahrheitsgehalt eher weniger an, da hier ein Tabu verletzt wird.
Hier ein paar aktuelle Vergleichsfälle:
„Sedlmayr“
So hatte die Axel Springer AG gegenüber den wegen Mord an Sedlmayr verurteilten Herren, die keinen schlechten Ruf bekommen wollten, seinerzeit Feigheit vor dem Feind gezeigt und im Gegensatz zu anderen Medien Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Andere Medienhäuser mit mehr Rückgrat hatten sich die Zensur der Archive nicht bieten lassen und schließlich Recht bekommen. Da sich die Springers an die Unterlassungserklärungen offenbar nicht hielt, wurden Vertragsstrafen fällig. Das Landgericht Hamburg warf den beiden Herren 36.000,- Euro hinterher, mit denen sie ihren seelischen Schmerz nun lindern können.
Den SPRINGERs hätte wohl eine auflösende Vertragsklausel geholfen, welche die Gültigkeit des Unterlassungsvertrags an den Ausgang entsprechend anhängiger Parallelfälle gekoppelt hätte.
Thaiboy-Freier-Foto
Ein schon etwas reiferer Pädagoge, der in Pattaya bei der Knabenliebe erwischt wurde, klagte auf 120.000,- Euro Schadensersatz gegen Springer. Eine Boulevardzeitung hatte ein deftiges Foto der drei Nackerten veröffentlicht und sich unter Berufung auf einen Polizist über das niedrige Alter der Gespielen echauffiert. Letzteres blieb im Prozess unklar. Der Kläger bekam letztlich 30.000,- Euro zugesprochen.
Vom Ullstein-Verlag gab es in dieser Sache 40.000,- Euro. Ob die beiden jugendlichen Nakedeis an dem Geschäft wohl auch beteiligt werden?
Pseudo-Thaigirl-Freier
Weniger Glück hatte ein Herr, der von Unbekannten in Pattaya verprügelt wurde. Die BILD-Zeitung hatte Foto und Ort zum Anlass für eine neckische Reizwortgeschichte genommen und eine über eine boxende Thai-Hure „berichtet“. Von den beantragten 50.000,- Euro sah der Kläger nur 10.000,- Euro, wobei bei einem Streitwert von 80.000,- Euro für den Kläger nicht allzu viel übrig bleiben dürfte.
Das SPRINGER-Schmierblatt DIE WELT reiht sich mal wieder ein in die Front von waffentragenden Journalisten, die den Krieg hofieren und unerwünschte Informationen über die amerikanischen Freunde zu diskreditieren zu versuchen. Seit dem Kalten Krieg hat sich in der Mentalität, die Leser zu manipulieren, offensichtlich nichts geändert. Was sollte man auch erwarten von einer Zeitung, die von den Siegermächten gegründet wurde und die den ehemaligen Pressechef des NS-Außenministeriums für sich schreiben ließ?
So nennt denn der Schreiberling die Afghanistan-Dokumente „langweilig“. Der sinnlose Tod von Menschen ist für DIE WELT also nicht amüsant genug. Und er versucht natürlich, Assange am Zeug zu flicken – dem Mann, der ehrenamtlich den Job macht, den die professionelle Presse eigentlich zu machen hätte. Ist möglicherweise Neid das Motiv der SPRINGER-Schmierfinken? Da stellt sich doch die Frage, wann den Journalisten „von Welt“ denn mal ein Scoop gelungen ist.
Ach, WELT, wenn ihr schon manipulieren wollte, macht es doch wie eure amerikanischen Kollegen gleich „richtig“! Da wird eine abgeschnittene Nase höher gewichtet als Tausende Tote, die ihre Nase nie wieder benutzen werden.
Ausgerechnet die US-Krieger werfen Pazifist Assange vor, an dessen Händen klebe Blut – dreister kann ein Vorwurf eigentlich nicht sein.
Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.
Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.
Das Landgericht Hamburg hat dem NDR verboten, den Eindruck zu erwecken, Kik-Chef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort.
Zu kommentieren ist, dass für solche Tatsachenbehauptungen stets der Äußernde beweisbelastet ist. Es kann also durchaus sein, dass der Kik-Mann die busfahrenden Balltreter gesponsert hat. Das Erbärmlichste, was man im Medienrecht auffahren kann, ist das angebliche Erwecken eines Eindrucks.
Was an einem solchen Sponsoring rufschädigend sein könnte, gehört zu den letzten ungelösten Rätseln der Menschheit. Von mir darf jeder gerne wahrheitswidrig behaupten, ich hätte Fussballvereine gesponsert, solange mir niemand eine Förderung der Kantinenmanschaft des Landgerichts Hamburg andichtet.
Positiv ist zu vermelden, dass die ganzen anderen unverschämten Kik-Unterlassungswünsche selbst beim Landgericht Hamburg nicht durchgegangen sind. Der hatte einen ganzen Grabbeltisch an Unterlassungsanträgen aufgefahren:
Dass die Heizungen in einer Filiale sechs Winter lang defekt gewesen seien und der Discounter Billigsocken zu Markenware veredelt, vier im Film interviewte Näherinnen als Kik-Näherinnen bezeichnet werden.
Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger „Internet-Kammer“, welche die uns liebgewonnene „Pressekammer“ seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.
Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das „Sprachrohr Gottes“ hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend „Hamburger Brauch“ hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.
Was hatte ich nicht vor Monaten auf den unbeholfenen Umgang der Medien auf WikiLeaks geschimpft!
Nun schien es zunächst, als habe der SPIEGEL alles richtig gemacht und den aktuellen Afghanistan-Leak mit dem angemessenen Gewicht begleitet. Medienkritiker merkten zu Recht an, dass der SPIEGEL nur gefilterten Quasi-Printjournalismus betreibt und keine Primärquellen zugänglich macht, während der andere WikiLeaks-Medienpartner Guardian beweist, wie man im Internet publizieren kann.
Doch was machen die SPIEGEL-Leute nun? Sie transportieren den hirnverbrannten Spin, den die Kaffeesatzleser des rechtslastigen US-Senders FoxNews verbreiten, um dem Iran wieder etwas anzuhängen. Der Krieg muss ja schließlich weitergehen, und Journalisten sind nun einmal Soldaten in diesem Spiel.
Wann wird man endlich an den Journalisten-Schulen Phillip Knightleys Standard-Werk „The First Casualty“ über Kriegspropaganda zur Pflichtlektüre erheben?
Bei US-Volksvertretern scheint Medienkompetenz ebenfalls noch ausbaufähig zu sein. Statt die WikiLeaks-Dokumente zum Anlass zu nehmen, denn sinnlosen Krieg in Afghanistan zu beenden, weiten sie ihn jetzt auch noch aus. Was muss eigentlich noch passieren?
By the way: Ströbele hatte ich vorletzte Woche in Berlin getroffen, als er mit seinem Rad an einem S-Bahnhof vorbeischlurfte. Der Rechtsanwaltskollege ist wirklich herrlich authentisch!
Anlässlich des aktuellen Afghanistan-Leaks von WikiLeaks erinnert die Morgenpost in einem prägnanten Beitrag an die großartige Leistung von Daniel Ellsberg, der die Wahrheit über die Lügen der US-Präsidenten über Vietnam kannte.
Die Spitzenpolitiker wollten sein Material nicht. Die NY-Times begann den Abdruck, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Dann aber gab Ellsberg die brisanten Informationen an alle namhaften Zeitungen, was den Aufwand juristischen Sperrfeuers vervielfacht und letztlich ad absurdum geführt hätte.
Ellsberg ist übrigens ein großer Fan des Projekts WikiLeaks.
Dem, was Stefan Niggemeier über die Selbstdemontage des Promianwalts heute schreibt, habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Die Antwort auf die auf der Hand liegende Frage, warum Dr. S. nicht den „fliegenden Gerichtsstand“ bemüht, liegt in der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs: denn der setzt kein deliktisches Handeln voraus, so dass § 32 ZPO nicht anwendbar ist. Da aber faktisch weitgehend die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen zu prüfen sind, kann man sich schon die Frage stellen, warum bei Unterlassungswünschen der fliegende Gerichtsstand erforderlich sein soll, wenn es beim Gegendarstellungsanspruch auch ohne geht. Das Fax braucht nach Frankfurt auch nicht länger als innerhalb von Berlin oder nach Hamburg …
Ich war Niggemeier und Dr. S. übrigens vor zwei Wochen bei der Tagung von Netzwerk Recherche begegnet, wo der Promianwalt in einer Podiumsdiskussion zum Besten gegeben hat, dass er nicht „Promianwalt“ genannt werden möchte. Leider gab es kein unmittelbares Aufeinandertreffen zwischen dem Anwalt und seinem Ex-Mandanten … ;-)