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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


11. Januar 2011

Maschmeyer mag ARD-Doku nicht

Drückerkönig Carsten Maschmeyer, dessen früherer AWD googlemäßig unter meiner Website Finanzparasiten.de leidet, hat den Grand Seigneur der der Medienanwälte engagiert, um die Ausstrahlung eines für ihn wenig schmeichelhaften Films in der ARD zu verhindern.

Der Weg, den der Kollege Prof. Prinz wählte, ist bemerkenswert: So schrieb der Anwalt offenbar sämtliche ARD-Anstalten an. Die allerdings scheinen unbeeindruckt zu sein. Der Streisand-Effekt ist indes schon an der Arbeit.

„Der Drückerkönig und die Politik“ Mittwoch, 21.45 Uhr, ARD.

8. Januar 2011

SPIEGEL und Kennedy

DER SPIEGEL hat heute einen Artikel zu den Gebrechen von JFK gebracht, dessen Krankenakte nunmehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. In dem Beitrag des SPIEGEL hätte sich allerdings gut gemacht, dass Kennedys Krankenakte keineswegs nur seinem engsten Freundes- und Beraterkreis bekannt war, sondern auch seinen erklärten Feinden – den ultrarechten Generälen im Pentagon. Ich zitiere aus meiner Lemnitzer-Biographie:

Wie die anderen Spitzen der Streitkräfte war auch der höchste Soldat Lemnitzer bei der [extern] Inaugurationsfeier des neuen Präsidenten zugegen, die mit allerhand militärischem Zeremoniell begangen wurde. Die ehemalige Garde der Militärs verfolgte die TV-Übertragung des Ereignisses gemeinsam, darunter Lemnitzers JCS-Vorgänger Admiral Arthur Redford. In diesem Kreis eingefleischter Kennedy-Hasser befand sich auch ein scheidender Arzt des Weißen Hauses, der Zugang zu den geheimen Krankenakten von FBI und Secret Service über den neuen Präsidenten hatte. Dieser kolportierte den Militärs Kennedys sorgfältig verborgenen Gesundheitszustand, etwa eine Nebenniereninsuffizienz, die ein morgendliches Hochspritzen mit Kortison erforderte. Die Vorstellung, dass der Präsident etwa nachts nicht einsatzfähig sein würde, erachteten die Krieger als unakzeptabel – und sollten sich schon bald bestätigt sehen.

Und wenn ich schon wieder einmal dabei bin, gleich noch ein anderes Zitat aus der Lemnitzer-Bio:

Der SPIEGEL behielt Lemnitzer seinerzeit vor allem als Advokaten für konventionelle Kriegsführung gegenüber der nuklearen Vergeltung in [extern] Erinnerung. Lemnitzer wollte wirklich keine nukleare Vergeltungsschläge – sondern einen Erstschlag. Zur Schweinebucht stellte der SPIEGEL 1998 fest, diese sei ein [extern] Fehler Kennedys gewesen, der nicht auf den Rat zur Luftunterstützung gehört habe. In Wirklichkeit hatte sie Kennedy von vorne herein ausgeschlossen, seine Berater hatten sie wider besseren Wissens für entbehrlich erklärt und dem Plan zugestimmt. Wenn der SPIEGEL das Kennedy Attentat anspricht, sieht das ungefähr [extern] so aus.

UPDATE:

Eben entdeckte ich in der von mir so speziell geliebten Wikipedia in der Biographie zu Admiral Anderson diesen Klopper:

Präsident John F. Kennedy, der Andersons Leistungen während der Kubakrise zu schätzen wusste, berief den Admiral daraufhin als Botschafter der Vereinigten Staaten nach Portugal.

So begeistert war JFK von Anderson, der zu seinen Feinden zählte, dann wohl doch nicht. Eigentlich war Anderson im JSC als Nachfolger für den Chairman ausgekaspert worden, wurde jedoch von Kennedy übergangen. Anderson geriet während der Kuba-Krise wegen seinen Eigenmächtigkeiten mit McNamara aneinander und musste nach einer Schamfrist seinen Helm nehmen und Botschafter spielen. Für den beinahe höchsten US-Soldaten ist das wahrlich keine Wertschätzung. Der Zwischenfall mit McNamara wurde im Spielfilm „13 Days“ aufgegriffen, der auf Robert Kennedys gleichnamigem Buch basiert.

6. Januar 2011

Jurisdiction Hopping

Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)

Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.

Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …

5. Januar 2011

BVerfG: Beschluss des Landgerichts Hamburg zur Durchsuchung einer Rundfunkredaktion war illegal

Beschluss BVerfG – 1 BvR 1739/04 – vom 10.12.2010

Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.

Na, so was! Und das in Hamburg …

Bericht im SPIEGEL.

Assanges Unterstützer

Der CIA-Veteran Ray McGovern, der vor ein paar Jahren Donald Rumsfeld in Verlegenheit brachte,

unterstützt offen Julian Assange, den er als „Hero“ bezeichnete.

WikiLeaks hat inzwischen eine Depesche zum berühmten „Missverständnis“ vor dem Kuwait-Einmarsch Iraks geleakt.

THEN, AS NOW, WE TOOK NO POSITION ON THESE ARAB AFFAIRS.

Das war die US-Position, aber als der Saddam dann tatsächlich Kuawait im Handstreich okkupierte, wollte sich die US-Botschafterin Glaspie nicht mehr an ihr Placet erinnern. Iran angreifen gut, Kuwait angreifen böse.

Assange hat inzwischen einen weiteren namhaften Fürsprecher: Robert Meeropol, der Sohn der Rosenbergs, die unter rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Umständen in den USA der McCarthy-Ära wegen „Spionage“ hingerichtet wurden, setzt sich für Assange ein.

4. Januar 2011

BVerfG: fünfjähriges allgemeines Publikationsverbot für die „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hob ein vom OLG München ausgesprochenes fünfjähriges Publikationsverbot auf, mit welchem dem Beschwerdeführer „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ untersagt worden war.

Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

schreibt SPON.

Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.

Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.

UPDATE: Pressemitteilung des BVerfG.

Tunesien ./. Internet

Auch Tunesien hat so seine Probleme, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht. Nunmehr wird auch in Tunesien die staatliche Zensur durch das Internet infrage gestellt.

1. Januar 2011

Rapper Ice-T in Ungarn zensiert

Als ersten hat es den Rapper Ice T erwischt, der ein Problem mit Polizisten hat, die Probleme mit Männern haben, die ihr Haar lang tragen. Selbst das Landgericht Hamburg soll in dem Punkt jedenfalls moderate Maßstäbe pflegen …

Konkret geht es um diesen Song:

OpenLeaks comming!

Daniel Domscheit-Berg, bekannt als ehemaliger deutscher Sprecher von WikiLeaks, hielt auf dem Choas Comupter Congress ad hoc zwei Vorträge. Zum einen sprang er für eine verhinderte Referentin ein, um IMMI vorzustellen. Zum anderen entschloss er sich, eine Präsentation zum neuen Projekt OpenLeaks zu machen.

30. Dezember 2010

Bahn-Verschwörung

Eine der wirklich praktischen Sachen am iPhone ist die Bahn-App. Da bekommt man nämlich in Echtzeit angezeigt, wo sich denn gerade die (Anschluss-)Züge mit welcher Verspätung so tummeln und kann ggf. einen Plan B entwickeln. (Allzu sehr verlassen sollte man sich auf die App nicht, weil sie manche Züge anscheinend unterschlägt.)

Heute nun fand ich mich auf dem Berliner Hbf, wo alles dafür sprach, dass der (in Berlin startende!) Zug pünktlich sein würde. Dann auf einmal behauptete die App aus dem Nichts eine Verspätung von einer Stunde. An der offiziellen Bahnanzeige war zunächst nichts zu erkennen, das Ding musste flunkern. Doch dann erscholl die Durchsage, der Zug würde sich wegen der Witterung noch 15 Minuten Zeit nehmen. Eine Viertel- und eine ganze Stunde sind ein gewisser Unterschied, die App musste übertreiben. Doch dann wurden es 20 Minuten, 40, 50 und 60 Minuten.

Offenbar hatte die App die Wahrheit gesagt. Die Bahnmächtigen jedoch streuten Desinformation. Da anzunehmen ist, dass die Bahnleute ihre Informationen aus der gleichen Quelle wie die App beziehen, ist diese stufenweise Verspätung erklärungsbedürftig. Verkehrs- und Massenpsychologie durch Salamitaktik? Rätselhaft. Anyway: Don’t trust authorities!