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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


8. September 2012

Wulff, B. ./. Jauch, G.

Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.

Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.

Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.

Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)

Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:

Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.

Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

30. August 2012

Morgen kommt der Papst doch nicht nach Hamburg

Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.

Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als „Beobachter“ teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei „Die Partei“ einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.

Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!

BRAEKING: Papst zieht zurück!

22. August 2012

Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben

Die Firma Euroweb Internet GmbH flutet seit Jahren die Düsseldorfer Gerichte mit über eineinhalbtausend Klagen wegen geplatzter „Internet-System-Verträge“. Es geht praktisch immer um selbständige Gewerbetreibende, die nach telefonischer Ankündigung von einem Klinkenputzer von Euroweb aufgesucht werden, dort einen Vertrag unterschreiben und kurz danach den Vertrag anfechten, kündigen usw. Übereinstimmend sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. Gegen einmalige Zahlung von z.B. 170,- € sei ihnen eine ansonsten kostenfreie Webpräsenz versprochen worden, im Vertrag selbst jedoch stehe, sie hätten sich zu einer monatlichen Zahlung dieses Betrags auf z.B. vier Jahre verpflichtet.


(Von den Behauptungen der Interviewpartner im Video distanziere ich mich. Diese Leute lügen vielleicht und tun Euroweb furchtbares Unrecht. Grüße an dieser Stelle an die Vorsitzende Richterin Frau Käfer nach Hamburg.)

Für das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds wie z.B. eine arglistige Täuschung ist der Kunde beweisbelastet, sodass bei Aussage gegen Aussage von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen wird. Dem Kollegen Thorsten Wachs ist es kürzlich am Landgericht Düsseldorf gelungen, einen ehemaligen Abschlussvertreter der Euroweb zum Auspacken zu bewegen. Der Zeuge bestätigte in seinem Fall den von hunderten Beklagten behaupteten Sachverhalt und präsentierte außerdem einen Leitfaden, wie sich die Werber von Euroweb zu verhalten hätten. In dem Urteil führten die Richter aus, es erfülle bereits den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, wenn der Kunde durch ein teureres Alternativangebot beeinflusst und damit ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert werde. (Trotz Nachfragen hat mir Euroweb noch nie bewiesen, dass tatsächlich andere Verträge als „Referenzkunden“ geschlossen wurden.) Im bezogenen Fall fiel Euroweb daher komplett auf die Schnauze. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Beharrlichkeit des Kollegen Wachs ist es auch zu verdanken, dass der BGH in zwei Entscheidungen feststellte, dass der verwirrend kombinierte Vertrag von Euroweb als Werkvertrag aufzufassen ist, was sich auf Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung auswirkt. In einem von mir vertretenen Fall hatte Euroweb zunächst behauptet, nahezu alle Leistungen (Design, Hosting, Service usw.) in-house zu erledigen, so dass durch die Kündigung meiner Mandantin keine Kosten erspart hätte. Mein Einwand, sie kaufe bei Drittfirmen, sei „absoluter Unsinn.“ Nachdem der BGH jedoch den Fahrplan für die Rückabwicklung geändert hatte, trug Euroweb nunmehr genau diesen „absoluten Unsinn“ vor.

Bei der Rückabwicklung von Eurowebverträgen ist allerdings Stand der Kunst, dass mit einem Anspruch aus § 649 S. 3 BGB in Höhe von 5% der (angeblich) vereinbarten Summe gerechnet werden muss. Und um an wenigstens diesen zu gelangen, geht Euroweb einen langen Rechtsweg. In dem von mir betreuten aktuellen Fall machten sie es zunächst am örtlich zuständigen Amtsgericht der Mandantin im Urkundenprozess anhängig, was natürlich unschlüssig war, dann ging es zum Amtsgericht Düsseldorf, wo es im Mai 2011 zur ersten Verhandlung kam, mit deren Verlauf Euroweb wohl nicht recht glücklich war. Überraschend besann sich Euroweb im Herbst, dass man mehr als 5.000,- € fordere, was eine neue Zuständigkeit, nämlich die des Landgerichts begründete. Das Landgericht Düsseldorf terminierte im November 2011 auf August 2012.

Während die vom Kollegen Wachs erstrittenen Urteile bei einem Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf laut einem aktuellen Hinweisbeschluss auf Wohlwollen stoßen, so beurteilt ein anderer Senat in Düsseldorf die Sach- und Rechtslage eher im Sinne von Euroweb. Daher haben die Eurowebkunden eine Art Glücksspiel, zu welchem Berufungssenat sie kommen. Selbst, wenn Euroweb im Ergebnis „nur“ mindestens 5% bekommt, werden die Prozesskosten und der Aufwand hierfür unwirtschaftlich. Daher haben wir im vorliegenden Fall einen Vergleich geschlossen. Es ist mir allerdings gelungen, Euroweb unter 10% der ursprünglich geforderten Summe zu drücken. Soweit mir bekannt ist, hat sich Euroweb noch nie so niedrig verglichen. Wenigstens etwas.

Dennoch ist der Ausgang der Sache unbefriedigend. Unterstellt, die Hunderte Euroweb-Kunden und der ehemalige Abschlussvertreter sagen die Wahrheit, dann wäre es unter der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich, solche tatsächlich so nicht geschlossenen Verträge durch Anfechtung oder Widerruf zu vernichten, wie es Verbrauchern zugebilligt wird. Denn Gewerbetreibende und Kaufleute gelten nun einmal nicht als Verbraucher. Anwälte können privat Verbraucher sein, während es Handwerkern und Händlern bei der Berufsausübung zugemutet wird, vertragsrechtliche Fallen zu erkennen. Vielleicht wäre es ja mal Zeit, dass der Gesetzgeber hier im Bereich der Klinkenputzer einen neuen Widerrufstatbestand schafft.

19. August 2012

„Bankenfreundliche Landgerichtskammer“ darf so genannt werden

Als ich vor sechs Jahren in einen Guerillakrieg gegen die Finanzindustrie zog, war die resolute Wiesbadener (jetzt Mainzer) Bankenrechtsexpertin Heidrun Jakobs eine meiner wichtigsten Verbündeten. Später brachte ich sie auch zum Bloggen. Und genau ein temperamentvoller Blog-Beitrag störte rheinabwärts letztes Jahr den Kölner Landgerichtspräsidenten, der sie prompt bei der Anwaltskammer verpetzte. Doch getreu ihrem Motto „Keine Angst vor großen Hunden“ (sie legt sich regelmäßig mit großen Bankhäusern an) holzte sie zurück:

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

So sah es denn auch die Anwaltskammer:

In den Äußerungen der Kollegin, die 26. Kammer sei “als bankenfreundlich bekannt” ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu sehen.

Na also, geht doch … ;-)

Übrigens ist sie neulich in die Piratenpartei eingetreten.

15. August 2012

Käfer-Problem

Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.

Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.

Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.

11. August 2012

Agnes Krumwiede im grünen Shitstorm

Bereits im April wollte ich mich zum Klagelied der Sprecherin für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen äußern. Nach mehreren Versuchen erkannte ich, dass es mir nicht möglich sein würde, über die Unbedarftheit der „Argumentation“ zu schreiben, ohne die Sprecherin persönlich anzugreifen. Weil man sich nicht mit Schwächeren anlegt und sich dann womöglich irgendwelche Bündnis-Grünen zur Ritterlichkeit für die attraktive Frau Agnes Krumwiede hätten provoziert gesehen, habe ich es im April dann ganz gelassen.

Für die Archive möchte ich allerdings festhalten: Frau Krumwiedes damalige Zuordnung von Urheberrechten zu Menschenrechten ist unhaltbar. Es gibt zwar sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12 bis 14 UrhG), aber dass Urheberrechte – in Wirklichkeit gemeint: die Verwertungsrechte – ein „Menschenrecht“ sein sollten, das ist dann in den Ohren eines Juristen schon starker Tobak. Menschenrechte, liebe Frau Krumwiede, sind dann doch ein bisschen existenzieller definiert, etwa das Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit usw. Ein „Menschenrecht“ darauf, dass einem der Geldbeutel gefüllt wird, weil man irgendwann einmal eine kreative Idee hatte und dann die Hände in den Schoß legen möchte, gibt es nicht.

Wie kommt es, dass eine an diese Position gehievte Politikerin so unfassbar dummes Zeug sagen darf, also offensichtlich für die Mitwirkung bei der Gesetzgebung unqualifiziert ist? Nun ja, Fachkompetenz war bei den Grünen schon immer entbehrlich. Mein spezieller Freund Volker Beck etwa, der im Bundestag für die Grünen den „Rechtsexperten“ gibt, hat auch kein Jura studiert (was ihn sympathisch macht), nicht mal irgendein Studium beendet (was auch okay ist). Macht nichts, Joschka Fischer hatte nicht einmal Abitur und durfte sogar Außenminister machen. Grüne halt. Dr. jur. Westerwelle ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei.

Um Frau Krumwiedes Naivität in Sachen Urheberrecht und Internet zu verstehen oder irgendwie nachzuvollziehen, müssen wir uns aber mit ihrer Person beschäftigen. Also bringen wir es hinter uns.

Wenn uns Frau Krumwiede von praktisch jedem ihrer Fotos aus freundlich wie unschuldig anlächelt, dann müssen wir sie einfach mögen! Sie versteht sich zudem auf die grundsympathische Kunst des Klavierspielens. Ihrer Vita ist zu entnehmen, dass sich Frau Krumwiede in ihrem Leben beruflich nahezu ausschließlich mit musischen Dingen beschäftigt hat. Jedoch ist die politisch interessierte Frau 2001 der Partei Bündnis90/Grüne (Jugoslawienkrieg, Hartz4, Internetsperrgesetz) beigetreten. Und in dieser schon immer personalschwachen Partei assoziierte man die vorzeigbare Künstlerin mit Kulturpolitik und schickte sie an die Medienfront.

Im NRW-Wahlkampf ließ Frau Krumwiede in der TAZ die Hüllen fallen:

Liebe Urheber, Künstler und Kreative, wehrt euch gegen politische und gesellschaftliche Kräfte, die euch ausbeuten und eure Rechte kapern wollen! Seid laut und mutig, mischt euch ein! Nur wer laut ist, wird nicht übergangen.

Die laute Frau Krumwiede glaubt anscheinend wirklich, dass Filesharing „Urheber ausbeutet“ und die Entkriminalisierung dieses Kavaliersdelikts den Kreativen schade. Dieser naive Mythos ist jedoch bis heute unbewiesen und auch unwahrscheinlich. Tatsächlich verdienen heute nach den Statistiken der Künstlersozialkasse Urheber mehr als 1995, als das Internet aufkam. Trotz einem Jahrzehnt Filesharing produziert die Filmindustrie heute mehr und vor allem dramatisch teurere Filme als je zuvor. Blockbuster etwa kosten heute über 200 Millionen Dollar. Die Sängerin Adele verkauft ihr Album „21“ innerhalb eines Jahres 20 Millionen mal – obwohl es völlig legal im Internet gestreamed wird. Die Verwertungsmodelle funktionieren also. Wenn für Frau Krumwiedes Tastenkünste kaum jemand bezahlen möchte, dann ist das nicht die Schuld des Internets, sondern wohl eher Desinteresse.

All das hätte man höflich ignorieren können.

Frau Krumwiede hat sich jedoch inzwischen ungebeten wieder zur Urheberrechtsdebatte zurückgemeldet. Hatte sie sich in dem TAZ-Beitrag noch die Hetze gegen Urheberrechtslobbyisten beklagt, so gab sie diese Woche in der FAZ interessante Verschwörungstheorien aus und verdächtigt Leute, die sich pro Youtube äußern, auf der Payroll von Google zu stehen. Ähnliche Gedankenfürze ventilierte im April auch der Chefschwätzer des Ringier-Verlags. Die Piraten allerdings sind insofern wohl unverdächtig, denn große Industriespenden lehnen sie ab, weil Korruption den Charakter verdirbt (wie etwa auch Subventionsmentalität gieriger Urheber).

Dem grünen Netzpolitiker Tobias Schwarz („Isarmatrose“) war die eigenwillige Frau Krumwiede schon etwas länger peinlich. Diese Woche nun bloggte er: Die Krumwiede und die Gier nach keiner Veränderung. Frau Krumwiede haute daraufhin in die Tasten und komponierte für den Isarmatrosen dieses nicht so nette Sonett. Schwarz antwortete seiner Parteifreundin wie folgt:  „Die Kunst des Briefeschreibens ist […] die Kunst, die Arme zu verlängern.“

Wir werden das mal beobachten … ;-)

10. August 2012

Klehr ./. Kompa: Herr Buske will es richten

In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von

Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.

Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.

Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..

Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.

8. August 2012

„Das Krokodil und seine symbolische Bedeutung“

Wenn man die Zeichenfolge „https://www.youtube.com/watch?v=E9JjFy3jmd4“ in das entsprechende Feld des Browsers eingibt, erscheint angeblich ein Youtube-Video mit einem possierlichen Krokodil, hat man mir gesagt. Das Krokodil im Sandkasten ist eine Hommage an eine Montessori-Enthusiastin namens Vera B., die eine Sandkastentherapie anbietet und Deutungen über Krokodile deutelt. Es scheint sich bei Vera um eine sehr ehrenwerte Trägerin von Persönlichkeitsrechten zu handeln, denn immerhin ist sie Mitglied des Ethikausschusses des „C. G. Jung-Instituts München e.V.“.

Die honorige Vera ist jedoch nicht so recht glücklich mit dem Youtube-Video. Denn dieses bringt Vera in Verbindung mit ihrer Familie, und die verdient nun einmal kräftig an einem anständigen deutschen Unternehmen, welches das Erfolgsprodukt „Leopard 2“ herstellt, das wir mit eifriger Unterstützung der geliebten Kanzlerin (die aus dem Pfarrhaus) in alle Welt exportieren, soweit wir sie mögen.

Vera hat einen Anwalt, der was kann halt. Den hat sie auch mit angeblich einstündiger Frist die Aufforderung untersagen lassen, Vera ins Gefängnis zu bringen. Von derartigem distanziere ich mich natürlich in aller Form, denn wir brauchen dringend Menschen wie Vera, die mit unseren Kindern im Sandkasten spielen. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Vera Kriegsspielzeug im Sandkasten auch doof findet. Vielleicht gründet sie ja eine Initiative, um in der nahöstlichen Wüste ganz viele Sandkästen aufzustellen, damit man da schön Therapie machen kann.

Wer von Vera noch nicht genug hat, bitte hier entlang.

1. August 2012

DNA-Analyse kein Anlass für neue Ermittlungen im Fall Barschel

Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.

Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.

25. Juli 2012

ZDF-Doku über die Deutsche Vermögensberatungs AG

Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.

Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.

Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.

Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.

Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:

>>>http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20021100?noDispatch=1<<<

PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?