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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Käfer-Problem

Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.

Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.

Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.

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