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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


DNA-Analyse kein Anlass für neue Ermittlungen im Fall Barschel

Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.

Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.

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Autor:
admin
Datum:
1. August 2012 um 12:49
Category:
Allgemein,Beweise,Medienmanipulation,Pressekammer,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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