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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Bankenfreundliche Landgerichtskammer“ darf so genannt werden

Als ich vor sechs Jahren in einen Guerillakrieg gegen die Finanzindustrie zog, war die resolute Wiesbadener (jetzt Mainzer) Bankenrechtsexpertin Heidrun Jakobs eine meiner wichtigsten Verbündeten. Später brachte ich sie auch zum Bloggen. Und genau ein temperamentvoller Blog-Beitrag störte rheinabwärts letztes Jahr den Kölner Landgerichtspräsidenten, der sie prompt bei der Anwaltskammer verpetzte. Doch getreu ihrem Motto „Keine Angst vor großen Hunden“ (sie legt sich regelmäßig mit großen Bankhäusern an) holzte sie zurück:

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

So sah es denn auch die Anwaltskammer:

In den Äußerungen der Kollegin, die 26. Kammer sei “als bankenfreundlich bekannt” ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu sehen.

Na also, geht doch … ;-)

Übrigens ist sie neulich in die Piratenpartei eingetreten.

« Wollen die Piraten wirklich an die Regierung? – Warum Vodafone nicht so toll ist »

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