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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. Juni 2013

Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

6. Juni 2013

Geheime Vorratsdatenspeicherung der NSA

Heute berichtet der Guardian über eine geheime Anweisung der US-Regierung an eine Telekommunikationsgesellschaft, die sie zum Speichern und zur heimlichen Herausgabe von Verbindungsdaten ihrer Kunden verpflichtet. (Via netzpolitik.org).

Der permanente Skandal ist, dass die USA ihre unbescholtenen Bürger präventiv ausschnüffeln und das nach wie vor heimlich tut. Die Existenz der NSA war lange ein Staatsgeheimnis und galt als „Verschwörungstheorie“. Tatsächlich ist sie der mächtigste Geheimdienst der Welt. Selbst Präsidenten wussten nicht, was sie so tat, und waren überrascht, dass sie von Anfang an auch das eigene Volk massenhaft präventiv bespitzelte. Noch heute ist es bei der NSA Policy, der Öffentlichkeit ins Gesicht zu lügen.

Dass die Telkos ihre Informationen mit der NSA teilen, ist nicht wirklich überraschend. Vor einem Jahrzehnt machte der NSA-Boss recht unverblümt Andeutung, dass man Lösungen gefunden habe, die Kommunikation zu überwachen, was man in James Bamfords brillantem Buch „NSA“ (2003) nachlesen kann.

Beim CCC-Kongress in Hamburg hielt der Entwickler von Tor und vormalige WikiLeaks-Aktivist Jacob Appelbaum die Key-Note zur Realität von Geheimdiensten in Demokratien. Wie wichtig Privatsphäre, Anonymität und das effiziente Recht auf freie Meinungsäußerung ist, sehen wir dieser Tage in der Türkei, wo sogar Tweets denkbar unerwünschte Kontakte mit der Staatsmacht auslösen können.

Über die technischen Möglichkeiten, welche die deutschen Geheimdienste haben und praktizieren, sollte man sich besser keine Illusionen machen. Ein Freund von mir wurde Ende der 1990er in Deutschland vom BND abgehört, indem man mit einem Laserstrahl die Vibrationen seines Fensters abtastete und u.a. die Signatur von Anschlaggeräuschen einzelner Tasten auf der Computertastatur automatisiert abgriff.

4. Juni 2013

Was man über Urheberrecht wissen sollte, wenn man mitreden will

Ist Beate Merk noch im Amt?

Demokratie bedeutet Macht auf Zeit. Wenn etwa in Bayern eine Partei den Staat als Erbkönigreich von Amigos betrachtet, wird es Zeit, mal gründlich durchzulüften. Mit den Parteien verhält es sich wie mit dem Rundfunksender, der die hier verlinkte Doku über Mollath produzierte: Nur bei echter Unabhängigkeit können unverfälschte Ergebnisse erzielt werden.

Die Piraten lehnen aus Prinzip Spenden von Personen und Unternehmen über einen Betrag von 20.000,- € ab. Es ist zwar quasi ohne Geld nicht ganz so lustig, aber so etwas wie den Fall Mollath – oder nennen wir es ruhig den Fall „Beate Merk“ – wird es mit Piratenpolitikern nicht geben. Den Bayern kann geholfen werden.

Auch auf Bundesebene möchten wir zugunsten von Bürgerrechten einiges bewegen.

2. Juni 2013

Es wird wieder Zeit, etwas für Bürgerrechte zu tun

2009 las ich das Blogpost eines verhinderten Demonstranten, den die Berliner Polizei unter rechtsstaatlich unfassbarer Ignoranz willkürlich an der Teilnahme der absolut friedlichen „Freiheit statt Angst-Demo“ hinderte (sieht man einmal von der dort erfolgten Polizeigewalt ab). Ich bin daraufhin spontan der einzigen mir noch wählbar erscheinenden Partei beigetreten.

Weil die Welt ein Dorf ist, wohnte der Mann nicht irgendwo, sondern nur drei Straßen weiter von mir. Gestern saßen wir bei einer Feier zusammen, bei der man eigentlich durchgehend Spaß haben sollte. Dennoch verfolgten wir auf dem Smartphone die Geschehnisse in der Türkei und in Hessen – ausgerechnet das Bundesland, das 1970 durch Erlass des weltweit ersten Datenschutzgesetzes Bürgerrechtsgeschichte geschrieben hatte.

Es wird Zeit, dass der Staat wieder lernt, seine Bürger zu achten. Die SPD hat bekanntlich jede Sauerei gegen Bürgerrechte mitgemacht, die Grünen sind je nachdem, ob sie Macht zu verteidigen hatten, mitgedackelt, die Linkspartei muss sich ihre bürgerrechtsfeindliche Herkunft vorhalten lassen – wobei zur Ehrenrettung der DDR-Sicherheitskräfte zu sagen ist, dass es 1989 bei der friedlichen Revolution meines Wissens nicht einmal Schwerverletzte gegeben hat, so wie gestern in Hessen.

Damit der Staat nicht vergisst, wer der Souverän ist, treten Markus Bahrenhof und Markus Kompa aus Münster zur Bundestagswahl an. Wie schon 2009 werden wir die etablierten Parteien da kneifen, wo es sie am meisten schmerzt: Bei den Wählerstimmen, die wir ihnen abnehmen. Allein das ist es schon mehr als wert.

31. Mai 2013

Saudi-Arabien hat Angst vor Guy Fawkes-Masken

Das mit den USA traditionell eng verbundene Königreich Saudi-Arabien verbietet Guy Fawkes-Masken. Gegen das Anonymisieren von Frauen, denen man die Burka zumutet, haben die Wüstensöhne nichts einzuwenden, aber mit den systemkritischen Masken mögen sich die Scheichs nicht so recht anfreunden.

Anonymität ist wichtig, der Verzicht hierauf („Ich habe nichts zu verbergen“) ist unsolidarisch. Viele Menschen haben sehr legitime Gründe, etwas zu verbergen. So sind etwa je nach Quelle der Statistik sind zwischen 6% und 10% aller Menschen eindeutig homosexuell, viele jedoch möchten durch ein offenes Ausleben die hiermit verbundenen sozialen Nachteile nicht inkauf nehmen. Ein bemerkenswert hoher Prozentsatz  von Menschen fragt regelmäßig pornographische Inhalte nach, möchte jedoch nicht schief angesehen werden (häufig wohl gegenseitig). Viele Menschen haben private Probleme, Suizidversuche sind häufiger, als man denkt. Unter jedem Dach ein „Ach“. Und wer jemals in der Branche der Hundertausend Sexarbeiter tätig war, typischerweise nur einen befristeten Zeitraum, muss das nicht jedem auf die Nase binden.

Auch den Staat geht etliches einfach nichts an. Was das religiöse Bekenntnis in etlichen Dokumenten zu suchen hat, ist nur schwer nachvollziehbar. In den 1970er Jahren reichte eine kritische Einstellung zu Atomenergie aus, um einen Eintrag in die INPOL-Datei zu erhalten, was den Zugang zum Beamtenverhältnis behinderte. Und ganz verschissen hatte man, wenn man kummunistisches Gedankengut wie Antimilitarismus und gleiche Teilhabe pflegte. Wer sein Sex-Spielzeug über das Internet kauft, muss sich dabei nicht über die Schulter sehen lassen. Und auch im Gerichtssaal ist es eine Zumutung, wenn Menschen aufgrund filegesharter Pornofilme Aufschluss über ihre sexuellen Präferenzen geben müssen.

Wie es im Film „V for Vendetta“, der die Guy Fawkes-Masken populär gemacht hat, so schön heißt:

„Nicht die Bürger sollten sich vor dem Staat fürchten, der Staat sollte sich vor seinen Bürgern fürchten.“

23. Mai 2013

Piratenpartei Schweiz darf auf Mitgliederzuwachs hoffen …

Während sich heute die SPD zum 150. Geburtstag gratuliert, gratuliere ich zur deren Abkehr vom mit ihren Stimmen zuvor vor vier Jahren beschlossenen Zugangserschwerungsgesetz. Der zur Umkehr erforderliche Wille reifte trotz gegenteiliger Erkenntnisse erst nach der letzten Bundestagswahl, bei denen den etablierten Parteien plötzlich 2% der Wählerstimmen durch eine bis dato unbekannte Partei streitig gemacht wurden.

Die Schweiz hatte leider weniger Glück. Unter dem Vorwand der – nach allen Expertenmeinungen in dieser Form sinnlosen – Eindämmung von Kinderpornographie richteten die Eidgenossen Netzsperren ein. Und wie nicht anders zu erwarten, will man nun auch Urheberrecht mit der Zensurinfrastruktur durchsetzen. Ein Schelm, der Böses hierbei denkt.

Da Filesharing mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bislang in der Schweiz legal ist, hat fast jeder Dritte Schweizer schon heruntergeladen. Wenn die Ausübung dieser Freiheit  demnächst bedroht wird, darf sich die Schweizer Piratenpartei auf einen massiven Anstieg der Mitglieder gefasst machen.

Egal, was die dann doch etwas seltsam gewichtenden Medien der deutschen Piratenpartei derzeit am Zeug flicken: Sie ist und bleibt die Partei, die den demokratiefeindlichen Irrsinn der Internetzensur verhindert hat. Mit Blick auf den Polizeistaat Russland oder die angeblich so freien USA, wo man heute in Bibliotheken nicht WikiLeaks aufrufen kann, kann man dieses historische Verdienst gar nicht hoch genug einschätzen.

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: „Ich kultiviere Antipathie!“

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

Feigenblatt für feige Blätter

Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.

NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein „Leistungsschutzrecht“.

Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.

30. April 2013

Mein erster Effekt im Bundestag

Wie mir heute durch das Protokoll des Bundestags vom 24.04.2013 bekannt wurde, musste die Bundesregierung in Gestalt von „Geheimdienst-Staatssekretär“ Ecki von Klaeden eine Anfrage beantworten, die sich auf meinen Telepolis-Beitrag vom 09.04.2013 bezog:

Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)(Drucksache 17/13171, Frage 29):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was lauteines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfindenden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiterenTätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe derNATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Antwort:
Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bislang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.
Heute wurden in einem Gerichtssaal in Luxemburg sieben vom dortigen Geheimdienstchef freigegebene Aktenordner zu Stay Behind präsentiert. So etwas müsste hier auch möglich sein.