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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

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Autor:
admin
Datum:
12. Juni 2013 um 10:14
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,PR,Urheberrecht,Zensur
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Ein Kommentar

  1. „Dr. h.c. of Immortality“ » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] ich in Saarbrücken den Fall eines Kabarettisten beobachtet, den man wegen seines Künstlernamens “Dr. K. Odie” vor den K. Di zerrte. In zweiter Instanz sprach ihn das Landgericht Saarbrücken frei. Der wurde […]

    #1 Pingback vom 29. Oktober 2013 um 12:04

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