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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Drossel gedrosselt

Nachdem wir letzte Woche eine erste Mahnwache auf dem Telekom-Campus in Bonn gehalten hatten und dabei ins Gespräch mit Telekom-Vertretern über die Bedeutung Netzneutralität und die Auswirkungen von deren Nichtachtung kamen, hat man nun die geplante Drossel zumindest gedrosselt: Statt auf 384 KBit/s soll nun nur noch auf 2 MBit/s herunter gedrosselt werden.

Ein versöhnliches Zeichen. :)

Reicht uns aber nicht. :(

Denn wenn man erst einmal eine solche Stellschraube einführt, dann wird da auch dran gedreht. Mit der Netzneutralität ist es wie mit „ein bisschen schwanger“ – entweder netzneutral, oder halt nicht. Da die Drossel ohnehin erst in ein paar Jahren eingeführt werden soll, müssten sich halbe Zugeständnisse auch am zu erwartenden Nutzerverhalten orientieren. Genauso wenig jedoch, wie heute die Angebote und damit die Nutzeransprüche auf dem technischen Niveau von 2003 angelegt sind, wird man in wenigen Jahren mit dem Mindeststandard von heute zufrieden sein.

Sofern eine Bevorzugung von Datenpaketen nicht technisch begründet ist, etwa bei Live-Kommunikation, gehen die Telkos die Inhalte und deren Ausmaß nichts an.

« Als Christiane Krajewski auf den Hund kam – Staatskrise in Luxemburg wegen Geheimdienstskandal – Warum berichten deutsche Medien nicht? »

Autor:
admin
Datum:
12. Juni 2013 um 13:04
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,PR
Tags:
 
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