Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Piratenpartei Schweiz darf auf Mitgliederzuwachs hoffen …

Während sich heute die SPD zum 150. Geburtstag gratuliert, gratuliere ich zur deren Abkehr vom mit ihren Stimmen zuvor vor vier Jahren beschlossenen Zugangserschwerungsgesetz. Der zur Umkehr erforderliche Wille reifte trotz gegenteiliger Erkenntnisse erst nach der letzten Bundestagswahl, bei denen den etablierten Parteien plötzlich 2% der Wählerstimmen durch eine bis dato unbekannte Partei streitig gemacht wurden.

Die Schweiz hatte leider weniger Glück. Unter dem Vorwand der – nach allen Expertenmeinungen in dieser Form sinnlosen – Eindämmung von Kinderpornographie richteten die Eidgenossen Netzsperren ein. Und wie nicht anders zu erwarten, will man nun auch Urheberrecht mit der Zensurinfrastruktur durchsetzen. Ein Schelm, der Böses hierbei denkt.

Da Filesharing mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bislang in der Schweiz legal ist, hat fast jeder Dritte Schweizer schon heruntergeladen. Wenn die Ausübung dieser Freiheit  demnächst bedroht wird, darf sich die Schweizer Piratenpartei auf einen massiven Anstieg der Mitglieder gefasst machen.

Egal, was die dann doch etwas seltsam gewichtenden Medien der deutschen Piratenpartei derzeit am Zeug flicken: Sie ist und bleibt die Partei, die den demokratiefeindlichen Irrsinn der Internetzensur verhindert hat. Mit Blick auf den Polizeistaat Russland oder die angeblich so freien USA, wo man heute in Bibliotheken nicht WikiLeaks aufrufen kann, kann man dieses historische Verdienst gar nicht hoch genug einschätzen.

« Agnes Krumwiedes Sondervotum – GRÜNE beginnen Wahlkampf gegen Piraten »

Autor:
admin
Datum:
23. Mai 2013 um 14:42
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.