Seit einiger Zeit putzen mein Kollege Behrens und ich in einem Watchblog u.a. der Deutschen Vermögensberatungs AG hinterher. Letztes Jahr hatten wir angefangen, uns über reichlich unbeholfene Werbespots lustig zu machen, die wir seither hier einbetten.
Das findet die DVAG, die offenbar mindestens täglich unser Blog liest, natürlich nicht so prickelnd, weshalb sie die Videos jeweils innerhalb von 24 Stunden raus nahm. Gerade diese Woche hatten wieder so geschehen bei einem Vermögensberater, der im kabarettistischen Nebenjob die Rolle eines Mafiabosses spielt und im DVAG-Spot offenbar allen Ernstes den Familiensinn eines Mafiabosses lobt.
Die DVAG meint offenbar, dass sie uns den Content madig macht. Wir meinen: Ausknipsen der DVAG-Werbung im Internet! ;-)
Hier ist übrigens noch ein Video (ohne DVAG-Werbung) über das Nachwuchs-Talent „Don Enzo Matrazzi“!
Eine Hamburger Boulevardzeitung hatte über eine ernsthafte Erkrankung einer TV-Moderatorin geklagt. Das geht aber die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, urteilte das Landgericht Hamburg und sprach der Klägerin eine Geldentschädigung iHv 25.000,- Euro zu.
Krankheiten fallen grundsätzlich in die Privatsphäre, bei Nichterkennbarkeit oder aus anderen Gründen kann sogar die Intimsphäre betroffen sein. Die Privatsphäre ist für die Presse grundsätzlich tabu, es sei denn, der Betreffende hätte dies selbst öffentlich gemacht oder es gäbe ein überragendes Berichtsinteresse der Öffentlichkeit, über dessen Vorliegen regelmäßig bei Gericht gestritten wird.
Eine Geldentschädigung – früher „Schmerzensgeld“ genannt – gibt es nur in Ausnahmefällen. Die von der Moderatorin verlangten 100.000,- Euro machte das Landgericht Hamburg nicht mit. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung haben die Gerichte einen großen Spielraum. Prozessual besteht die Besonderheit, dass Kläger solche Beträge nicht in der Klage beziffern müssen, sondern nur Vorschläge machen. Dies hat für die Prozesskosten Bedeutung, die nicht durch falsche Bescheidenheit bei der Klageforderung künstlich niedrig gehalten werden sollen.
Geldentschädigungen fallen im Presserecht nicht zuletzt deshalb relativ hoch aus, weil Verlage von Boulevardpresse kleinere Zahlungen aus der Portokasse begleichen und in ihre Berichterstattung einkalkulieren könnten.
Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …
Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.
Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – „Satire“ – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.
Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.
UPDATE:
Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!
Wie berichtet und analysiert, hatte Melitta einem Vollautomatenhersteller eine einstweilige Verfügung ins Haus geschickt. (Allein die Wortspiele aus meinem Beitrag darüber wurden von Journalisten mehrfach übernommen, weswegen man mal an urheberrechtliche Abmahnungen hätte denken können …)
Nun hat am 07.01.2009 die mündliche Verhandlung stattgefunden – natürlich bei meinen Freunden vom Landgericht Hamburg. Erstaunlicherweise fanden die den Spot komisch, was ich bei aller Sympathie zum Antragsgegner eher nicht tue. Jedenfalls kam ein Hamburger Richter auf das hier in der Überschrift aufgegriffene Wortspiel, dass selbst mir Respekt abverlangt!
Die von Melitta empfundene Herabsetzung der Filtertüten machten die Hamburger nicht mit. Jedoch beanstandete man den Lohnkostenzähler als irreführend – was man bei Kenntnis des Gesetzes nachvollziehen kann. Insoweit wurde die seltsame einstweilige Verfügung bestätigt.
Inzwischen läuft der Spot wieder – ohne Lohnkostenzähler. Glückwunsch an die standhaften Antragsgegner!
Filmemacher Dieter Wedel hat seine Memoiren geschrieben – und dabei eine frühere Beziehung zu Hannelore Elsner verwertet. Wie schon bei Woody Allen, Diether Bohlen und dem Typ, der Esra liebte, werden sich Gerichte über die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit Gedanken machen.
Eine einstweilige Verfügung gegen die BILD-Zeitung, welche einen Vorabdruck bringen wollte, ist bereits erlassen worden, auch sind Teile des Buches verboten worden. Während das Verbieten von Kolportagen aus dem Intimbereich keine Kunst ist, darf man gespannt sein, wie erfolgreich Elsners weitere Forderung auf Geldersatz („Schmerzensgeld“) ausgeht.
Während man den perfiden Taschenspielertrick „Schubladenverfügung“ andernorts schon immer für eine Unsitte hielt, hat man am Landgericht Hamburg ein großes Herz für kackendreiste Abmahner. Entsprechend servile Anwälte pflegen auf diese Weise ihre Opfer reinzulegen und abzukassieren. Diese Frechheit hat BGH nun um das Gebührenschinden entschärft, worauf der Kollege Stadler hinweist.
Normalfall
Normalerweise kriegt man zuerst eine Abmahnung, die man anerkennen kann, oder nicht. Der nächste Angriffsschritt wäre nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Abwehrstrategie: Schutzschrift
Aufgeweckte Anwälte nehmen jedoch Abmahnungen zum Anlass, bei Gerichten Schutzschriften zu hinterlegen, die vor Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden müssen. Oft muss sogar vorher eine mündliche Verhandlung stattfinden.
Abwehrstrategie: Sofortiges Anerkenntnis
Hätte der Abmahner ganz auf eine Abmahnung verzichtet, könnte man bei Eintreffen einer einstweiligen Verfügung diese sofort anerkennen, mit der Folge, dass nach § 93 ZPO der Angreifer auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Schubladen-Verfügung
Anwälte wie mein geschätzter Hamburger Kollege Dr. M. sind sich jedoch nicht zu schade, absichtlich auf die Abmahnung zu verzichten, um auf diese Weise ihre Opfer von der Hinterlegung einer Schutzschrift abzuhalten. Ohne, dass das Opfer die geringste Ahnung hat, wird hinter dessen Rücken an Hamburger Gerichten einstweilige Verfügungen ertrotzt, ggf. sogar über die Instanzen.
Schutzschrift unterlaufen
Die so erschundene einstweilige Verfügung stellt man jedoch nicht zu, sondern übersendet heuchelnd dem Opfer eine Abmahnung, in der man etliche Unterlassungsansprüche fordert, darunter auch den bereits gerichtlich festgestellte. Nicht nur, dass die Sache hierdurch absichtlich unübersichtlich wird, man beraubt das Opfer auch der Möglichkeit einer Schutzschrift, die dann nämlich ins Leere gehen würde – die eV ist ja schon in der Welt, nur weiß das das Opfer davon nichts.
Anerkenntnis unterlaufen
Anschließend wird dann die einstweilige Verfügung zugestellt. Hat nun ein Opfer die Abmahnung nicht anerkannt, etwa weil man sich etwas von der Schutzschrift erhoffte, so wurde es nunmehr auch der Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses beraubt. Denn, so die Logik der lieben Hamburger Richter, wer eine nachträgliche Abmahnung nicht anerkennt, der hätte das wohl auch vorher nicht getan. Spekulativ, aber so ist das in Hamburg nun mal.
Keine Abmahnkosten mehr
So kann es passieren, dass man plötzlich auf den Kosten eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens sitzt, von dem man nie etwas gehört hatte. Und damit nicht genug: Der feiste Abmahner will auch noch Geld für seine „vorgerichtliche“ Abmahnung sehen.
Doch von „vorgerichtlicher“ Tätigkeit wird man bei nachgerichtlicher Abmahnung nicht sprechen können. So war schon immer meine Meinung.
Und wieder bröckelt ein Stück weit Hamburger Landrecht. Arme Kollegen … ;-)
Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:
Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.
In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.
Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …
Bereits mit einer einstweiligen Verfügung war das Enthüllungsbuch eines Ex-Polizisten im Fall Maggie bedacht worden. Sein Verdacht, dass es nie eine Entführung gegeben hat, steht nun in Lissabon vor Gericht. Man will ihn wegen Verleumdung strafrechtlich belangen sowie Schadensersatz. Der Autor hatte immerhin ganz gut verdient, da will man was von ab.
In der TAZ wurde gerade an ein unrühmliches Kapitel erinnert: Die wohl erfolgreichste Desinformationskampagne östlicher Dienste, welche den Amerikanern die Urheberschaft des AIDS-Virus andichtete. In Teilen Afrikas wird das heute noch geglaubt.
Nach dem Kalten Krieg stellte sich heraus, dass sowohl die Stasi als auch der Verfassungsschutz die Redaktion der TAZ unterwandert hatten. Die TAZ war seinerzeit gegründet wurde, als auffiel, dass die etablierten Medien bestimmte Themen nicht oder verfälscht darstellten, weil es halt mit der Unabhängigkeit der Medien nicht ganz so weit her ist, als man es uns denn Glauben machen will. Die Geheimdienste beider Länder waren sich offenbar einig, dass durch einen unkontrollierten Informationskanal ihre Interessen gefährdet würden – entsprechend „glücklich“ sind sie heute über das Internet. (more…)