Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …