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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Oktober 2009

Landgericht Hamburg: Pressekammer geht mal wieder auf Zeitreise …

Das Aktienblog versteht die Welt nicht mehr: Inzwischen ist Begründung zur Bestätigung der einstweiligen Unterlassungsverfügung des „Börsen-Journalisten“ Markus Frick eingegangen, und darin kann man lesen:

“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”

Völlig zu Recht stellen die Aktienblogger hierzu fest:

Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.

(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.

Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:

Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.

Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.

Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …

19. Oktober 2009

Jan Ullrich ./. Werner Franke: Das Hauptverfahren dürfte peinlich werden

Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.

Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.

Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,

Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.

Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.

In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.

8. Oktober 2009

Bestandsaufnahme der Blogosphäre

Im „Jetzt“-Magazin der Süddeutschen Zeitung findet sich ein interessanter Beitrag zur Gegenwart der deutschen Blogosphäre, die angeblich relativ unpolitisch sei. Auch scheinen deutsche Blogger etwas schüchtern zu sein, was wohl auch durchaus mit der Angst vor betuchten Mimosen zusammenhängen könnte, deren Anwälte zum Landgericht Hamburg pilgern. Vielleicht ist es insoweit sogar ein Fehler von mir, dass ich da regelmäßig darauf hinweise, denn letztlich führt ja erst das Bewusstsein von Gefahr zu Selbstzensur. Andererseits wäre es auch unmoralisch, seine Mitmenschen auflaufen zu lassen. Dilemma!

23. September 2009

Weber ./. BND: Bundeskanzleramt gibt Sperrerklärung ab

Bzgl. des Verfahrens Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, (siehe hier), hat das Bundeskanzleramt nun eine Sperrerklärung abgegeben, die ich auf Telepolis.de kommentiert habe.

Wenn wir schon nicht einmal über die Geschichte von Nazis informiert werden dürfen, dann kann man sich einen Reim darauf machen, was noch so alles im Dunkeln bleiben soll. Wie werden gerne regiert …

Journalistische Sittenstrolche beim Report aus Mainz

§ 353d Abs. 3 StGB stellt mit bis zu einem Jahr Gefängnis unter Strafe, wenn jemand

die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Gäbe es die Voraussetzung „im Wortlaut“ nicht, hätte der SWR jetzt ein kleines Problem. Report Mainz hat Teile der Anklageschrift referiert, die Jörg Tauss schwer belasten. Ob das guter Journalismus ist, eine offenbar durch Indiskretion erlangte Anklageschrift zu verbreiten, mag ein jeder selbst entscheiden. Ebenso, ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung so kurz vor der Wahl ein Zufall ist.

Die Piratenpartei hat durch diese Veröffentlichung ein massives Problem aufgrund ihrer kontrovers diskutierten Entscheidung, Tauss politisches Asyl zu gewähren, das jedenfalls PR-mäßig nicht zu unterschätzen ist. Die Tatsache, dass Tauss gar nicht für ein politisches Amt kandidiert, scheint irrelevant zu sein.

Ich hatte letzte Woche ein Treffen der Piraten hier in Münster besucht, wo für mich überraschend Tauss als Gast anwesend war. Der erfahrene Vollblutpolitiker erwies sich in seinem politischen Vortrag und in der anschließenden Fragerunde als sehr kompetent und in jeder Hinsicht überzeugend.

Aber genau aus diesem Grunde kann ich nicht nachvollziehen, dass sich ein erfahrener Politiker bei angeblich delikaten Recherchen nicht lückenlos absichern und Derartiges völlig allein auf sich gestellt tun würde.

Aber wie dem auch sei: Jeder hat einen Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren. Die öffentliche Meinung allerdings wird nach diesen Vorwürfen ihr Urteil gefällt haben, was sich auf die Meinung der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit auswirken wird – und auch seine Wirkung auf den Spin bzgl. der Piratenpartei nicht verfehlen wird. Die Masse ist nun einmal unglaublich dumm und urteilt undifferenziert und assoziativ.

Journalisten haben die Rolle des Beobachters. Durchgestochene Anklageschriften verbreiten kann jeder Blogger, sogar jeder „Leser-Reporter“. Dafür brauche ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Schon gar keinen, der sich in Wahlkämpfe einspannen lässt.

UPDATE: Stellungnahme des Angeklagten.

22. September 2009

Daimler ./. Grässlin: BGH hebt Landgericht Hamburg-Urteil auf

Der BGH hat heute (wie hier angekündigt) in einem wichtigen Urteil die konstant vom Landgericht Hamburg beschnittene Meinungsfreiheit gestärkt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war Grässlins Interview, in dem er die Umstände des Rücktritts von Schrempp kommentierte, laut Karlsruhe eine zulässige Meinungsäußerung.

Grässlin musste sich die Zulassung zur Revision hart erstreiten. Mich persönlich verbindet mit Grässlin, dass auch sein Name auf der „Gästeliste“ von Buskes Freitagssitzung stand, als ich vor drei Jahren dort das erste mal meinen Fuß in die berühmt berüchtigte Pressekammer setzte.

Herzlichen Glückwunsch und meinen tiefen Respekt für Ihre Hartnäckigkeit, die nun belohnt wurde! Verbunden fühle ich mich allen Spendern, die Grässlin bei diesem für die Meinungskultur in Deutschland richtungsweisenden Urteil unterstützt haben.

Heute war ein großer Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit!

Sowie das Urteil vorliegt, werde ich es eingehend kommentieren. Schöne Grüße nach Hamburg!

UPDATE:

Pressemitteilung des BGH

15. September 2009

Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin bittet zum Nachtreffen nach Karlsruhe

Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.

Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:

++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++

Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den (more…)

13. September 2009

FAS09: Private Fahndungsfotos – zulässig?

Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?

Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung

Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.

Personen der Zeitgeschichte?

Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.

Prangerwirkung

Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.

Praxisrelevanz

Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.

Präventive Beschlagnahme

Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.

UPDATE:

Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.

8. September 2009

Wikileaks und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Seit einiger Zeit läuft mit großem Erfolg die Beta-Version von Wikileaks, einem internationalen Projekt zur unzensierbaren Verbreitung von „geleakten“ Informationen. Während Organisationen wie Staaten oder Konzerne die Daten ihrer Kundschaft begehren, selbst jedoch Geheimniskrämerei pflegen, sehen es Bürgerrechtler genau umgekehrt: Datenschutz für die Kleinen, Transparenz für die Großen.

In einem hörenswerten Interview im Chaosradio auf FRITZ wurden zwei der Wikileaker auch auf die Frage zum Umgang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht angesprochen. Konkret ging es um die Frage, ob man eine ggf. zutreffende Information über die AIDS-Erkrankung eines prominenten Unternehmers veröffentlicht hätte. (more…)

5. September 2009

Wie bitte? „Blogger nicht besonders gefährdet“

Bis eben hatte ich noch nie etwas von „Textberater.com“, dem „Magazin für nachhaltige Kommunikation“ gehört. Da wird unter der Überschrift „Blogger sind rechtlich nicht besonders gefährdet“ ein Rechtsanwalt zum aktuellen Jako-Fall interviewt, jener Meisterleistung in Sachen PR-Selbstmord.

Der Kollege äußert da wörtlich:

(…) „Bei privat tätigen Bloggern wird man seltener unmittelbar mit einer Abmahnung rechtlich Erfolg haben, da sich hier nicht so einfach irgendwelche Anspruchsgrundlagen konstruieren lassen. Der Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen gegen Blogbetreiber steht immer noch insbesondere die Presse- und vor allem Meinungsfreiheit gegenüber.“ (…)

Öhm … Die Blogger-Fälle, mit denen ich so zu tun habe, werden durch die Bank weg mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, gerne auch von Unternehmenspersönlichkeitsrechten begründet. Und glauben Sie mir, das ist eine verdammt lästige Anspruchsgrundlage. Okay, steht nirgendwo im Gesetz drin, und auch die juristische Literatur gibt zu letzterem nicht viel her. In der Rechtsrealität gibt es das aber.

Der Kollege gibt noch mehr zum Besten:

(…) „Es kommt mit Sicherheit immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn jemand sich einfach nur kritisch über eine bestimmte Marke im Internet äußert, so wird man hiergegen nicht mit besonderem Erfolg vorgehen können.“ (…)

Wenn dieser Einzelfall am Landgericht Hamburg geltend gemacht wird, dann wird er zum Regelfall. Da sind schon etliche Leute gestrandet, die dachten, dass sie ihre Meinungsfreiheit, Pressefreiheit usw. in Anspruch nehmen dürften. Unternehmenskritik gleicht einem Stepptanz auf Tretminen. Ich sage nur: Stolpe-Entscheidung.

Zur Vertiefung hier drei meiner Artikel zum Hamburger Landrecht: