Soeben auf Telepolis erschienen:
Besten Dank für die Kooperation an den Kollegen Stadler, mit dem ich ein „Filesharing“ ganz anderer Art praktiziert habe. ;-)
Schlagwörter: FilesharingSoeben auf Telepolis erschienen:
Besten Dank für die Kooperation an den Kollegen Stadler, mit dem ich ein „Filesharing“ ganz anderer Art praktiziert habe. ;-)
Schlagwörter: FilesharingFür diejenigen, die noch nicht von Diekmanns Schwanz die Schnauze voll haben – also BILDlich gesprochen, meine ich – für solche Kunstfreunde habe ich die jüngste Wendung des Phallus bei Telepolis.de pornographiert.
Falls es wirklich eine TAZ-Diekmann-Party geben sollte, könnte das lustig werden, denn inzwischen hat bloggin‘ Kai ja zu Satire eine deutlich liberalere Einstellung entwickelt. Vielleicht spielen Henschel, Bröckers und Diekmann den TAZ-Werbespot nach, den BILD lange hatte verbieten lassen …
UPDATE:
Das neue Berliner Wahrzeichen, das übrigend bereits eine Touristen-Attraktion sein soll, wird nun international gerühmt. Ob Diekmann darauf bestehen wird, dass es beim nächsten Länderspiel beflaggt wird? ;-)
Wie der Kollege Feil vom Abmahnung-Blog hinweist, ist in Hamburg auch die Wirkung von Schutzschriften eine eher relative.
Vorliegend geht es um das ätzende Thema Massenabmahnung in Fliesharing-Sachen, mit denen gerade alle medienrechtlichen Kollegen genervt werden.
Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!
Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(
Schlagwörter: FilesharingDas Text- und Presse-Büro Roland Bösker macht darauf aufmerksam, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihren AGB bei Übernahme ihrer PR-Texte usw. keine Änderungen und keine Kommentare wünscht. Während sinnerhaltende Kürzung bei Pressetexten allerdings üblich ist, diese professionellerweise sogar so geschrieben werden, dass man diese von hinten her durch Streichung von Sätzen kürzen kann, ist das Verbot von Kommentierungen schon ein bisschen dreist.
Update:
Heute isses am BGH spannend: Marion versucht in dritter Instanz, aus Hamburger Urteilen wieder eine trübe Suppe zu kochen.
An dieser Stelle möchte ich auf meinen Artikel über das Verhältnis des 6. Senats des BGH zu den Hamburgern auf Telepolis hinweisen: Hamburg hört in Karlsruhe auf
Das dürfte dem neuen Blogger Kai Dieckmann wenig gefallen: Wie Kress meldet, hat ein bekannter und höchst erfolgreicher Berliner Kollege für Lettres International Ansprüche wegen eines recht frei zitierten Interviews mit Thilo Sarrazin angemeldet.
Aus eher formalen Gründen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen eine Michael Jackson-Gedenk-Show abgelehnt worden. Die von der Branche erhoffte Rechtsklarheit über solche Veranstaltungen konnte daher materiellrechtlich nicht herbeigeführt werden.
Wie in dem Video (Halbzeit Superbowl 1993) zu sehen ist, scheint der Mann ja schon zu Lebzeiten sogar eigene Doubles gehabt zu haben …
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Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist, sondern wohl das hier).
Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art „Tarif“ für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den „Strafzuschlag“, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl „20.000,- Euro“ dürfte es sich um den sogenannten „Streitwert“ handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.
Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt „Einmal ist keinmal“ zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen „Wiederholungsgefahr“ anders definiert …
Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.
Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Foto (nicht nur mit Frau Wagenknecht) auseinander gesetzt haben, worüber mir nichts bekannt ist.
Ob es charakterlich eine so tolle Idee ist, zu Werbezwecken Bilder ins Internet zu streuen und dann hinterher die Anwälte von der Kette zu lassen, darf ein jeder selbst beantworten. Mit einem politischen Blog sollte man geschickter kommunizieren. Aber wie man bei dem halbherzigen Abstimmverhalten der Linkspartei bzgl. der Internetsperren gesehen hat, ist da aus diesem Lager eher wenig Kompetenz zu erwarten. Wenn es der guten Frau lieber ist, in der Öffentlichkeit mit Amateurfotos wie dem oben eingelinkten dargestellt zu werden, dann nur weiter so! (Inwieweit der Politikerin das Verhalten ihres Fotografen recht ist, ist unbekannt.)
UPDATE: Der Urheber der obigen Abbildung nennt sich „S1“, was ich irrtümlich für eine weitere technische Bezeichnung gehalten hatte. Man kann ihn durch Klick auf „dieses Bild“ sofort ermitteln.
UPDATE (15.01.2009): Die Ruhrbarone konnten mit der Argumentation überzeugen, Die Urheberin habe ihr Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, weil sie sie 11 Jahre untätig geblieben sei, obwohl sie vom Download wusste.