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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Michael Jackson-Double-Show: Wo kein (berechtigter) Kläger …

Aus eher formalen Gründen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen eine Michael Jackson-Gedenk-Show abgelehnt worden. Die von der Branche erhoffte Rechtsklarheit über solche Veranstaltungen konnte daher materiellrechtlich nicht herbeigeführt werden.

Wie in dem Video (Halbzeit Superbowl 1993) zu sehen ist, scheint der Mann ja schon zu Lebzeiten sogar eigene Doubles gehabt zu haben …

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Autor:
admin
Datum:
22. Oktober 2009 um 12:42
Category:
einstweilige Verfügung,Persönlichkeitsrecht,Urheberrecht
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