19. April 2011

Die heutige Meldung über eine Schießerei rivalisierender Zirkusleute in Regensburg erinnerte mich an die Geschichten, die mir der Clown Fax zählte, nachdem wir unseren gemeinsamen Freund zu Grabe getragen hatten, den Zauberkünstler Marvelli. Die Sitten im Zirkusgewerbe, jedenfalls in den Familienbetrieben, sind schon ziemlich rustikal. Statt um Domains kloppte man sich um Raum für Plakate. Auch Marvelli selbst war viel im Zirkusmillieu unterwegs gewesen und beschäftigte für seine Zaubershow im Nachkriegsdeutschland zeitweise bis zu 55 Leute und zwei Elefanten. U.a. wegen Plakaten stritt er sich mal mit Roncalli, wegen Plätzen für seine Auftritte mit diversen Behörden, und er setzt in Rheinland-Pfalz durch, dass Unterhaltungskünstler keine Vergnügungssteuer zu zahlen hatten.
Apropos Marvelli: Der Mann war für seine Äußerungsfreudigkeit mehr als bekannt und hatte alleine deswegen schon etliche Gerichtssäle von innen gesehen, wo er jedes Mal ein Riesenshow abzog. Auch urheberrechtlich war er nicht uninteressant, denn er verklagte Nachahmer auf Unterlassung, blieb jedoch dennoch in den 80er Jahren der wohl am meisten kopierte deutsche Zauberkünstler. Sein Todestag jährt sich übermorgen zum dritten Mal.
Der seinerzeit sehr bekannte TV-Zauberer Marvelli doubelte übrigens im ZDF-Traumschiff die Hände für den Schauspieler Ivan Desny, der dort einen Falschspieler darstellte. Desny allerdings war tatsächlich ein Falschspieler, denn der Schauspieler behauptete dreist, ein Wunderdoktor habe ihn von Krebs geheilt – obwohl Desny nie Krebs hatte! Über dubiose Krebsärzte demnächst mehr in diesem Theater …
Bild: Hanjo Schnug: „MARVELLI, der Magier“ (1990)
16. April 2011
Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verletzt eine Anordnung gegen einen Anbieter von Internetzugangsdiensten, zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums ein Filter- und Sperrsystem für elektronische Nachrichten einzurichten, grundsätzlich die Grundrechte. Recht hat er!
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-70/10
Scarlet Extended / Société belge des auteurs compositeurs et éditieurs (Sabam)
14. April 2011

admin •

23:20 •
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16. März 2011
Gangsta-Rapper Nate Dogg hat das Zeitliche gesegnet – in Armut. Während die Content-Industrie vermutlich gut an seinem G-Funk verdient haben, belegt Nates Schicksal, dass man als Künstler fähige Anwälte an seiner Seite haben sollte.
Suge Knight wurde von Nate Dogg auf zehn Millionen US Dollar verklagt, weil er ihm nie Geld für die über vierzig Charterfolge überwies, die er für sein Label einsang. Leider war Suge Knight zu dem Zeitpunkt schon pleite und die Frist, die ein Richter ansetzte, bis zu der Geldforderungsklagen gegen Suge Knight eingereicht werden können, bereits verstrichen.
weiß der SPIEGEL.
Der Strafverteidiger scheint fähiger gewesen zu sein:
Nate Dogg wurde wegen Körperverletzung, Entführung und illegalen Waffenbesitzes angeklagt und 2002 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
4. März 2011
Mathias Döpfner wird auf den Holofernes-Streich der BILD-Zeitung angesprochen:
Das Augenzwinkern der BILD from Jörg Wagner on Vimeo.
Frau Holofernes im WDR
Diskussion der Rechtsfragen bei Telemedicus und dem Kollegen Stadler.
3. März 2011
Die politische Bedeutung von Fußball lässt sich nicht hoch genug einschätzen. 1969 kam es ja mal zwischen Honduras und El Salvador nach eine WM-Quali zum Fußballkrieg mit über 2.000 Toten. Nun hat vier Jahrzehnte später die Türkei den zu Google gehörenden Bloggerhoster Blogger.com gesperrt. Grund: Die Blogger unterliefen das Monopol der Satelliten-TV-Anbieter zur Übertragung von Fußballspielen der türkischen Liga.
Hierzulande konnte die Fußball-WM 2006 dazu missbraucht werden, den Horden von Terroristen, die nichts dringenderes zu tun hatten, als den Fußballspielern Massenvernichtungswaffen zwischen die Beine zu werfen, durch Überwachungsgesetze Einhalt zu gebieten. Irgendwie hat man es in den letzten Jahren vergessen, diese im Nachhinein betrachtet wohl eher unnötigen Notstandsgesetze aufzuheben.
Vielleicht schafft ja der Fußball, was die KiPo (noch) nicht bewirkt hat …
20. Februar 2011
Jeder PR-Berater mit einem Minimum Resthirn hätte Baron zu Googleberg geraten:
„Oups, erwischt! Ja, sorry, war nicht böse gemeint! Wir haben ja alle mal einen Joint geraucht oder eine Steuererklärung, na wissen schon, oder?“
Dann wäre das Thema durch gewesen. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, zu Guttenbergs Eignung als PR-Figur für das Kriegsministerium infrage zu stellen, denn verglichen mit der Lügerei beim Kundusausschuss ist das Geschummele ein Dumme Jungen-Streich. Die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben werden will, hätte schon in den Startlöchern gewartet.
Aber für die „Krisen-PR“, seine evidente Jugendsünde „mit Nachdruck“ abzustreiten, hat er seine Eignung als Politiker eingebüßt. Chuzpé geht anders. Weggetreten!
10. Februar 2011

Daniel Domscheit-Bergs Co-Autorin Tina Klopp über die Zusammenarbeit im Tagesspiegel.
Kommentar von Daniel Bröckerhoff zu den jüngsten Verlautbarungen von WLCentral.
Erklärung des Kollegen Eisenberg, der Julian Assange vertritt, bei SPIEGEL ONLINE.
UPDATE: ARD-Doku „Weltmacht WikiLeaks“ in der Mediathek
4. Februar 2011
Der Kollege Udo Vetter berichtet über den skurrilen Rechtsstreit eines Autors, der sich durch einen Google-Text unzutreffend beschrieben sieht. Der verkürzte Text in der Google-Suche, der eine Satire in der WELT betrifft, sei nicht als Satire erkennbar.
Wenn man bei Google etwas verbieten möchte, will man bei Googles für gewöhnlich Urteile oder einstweilige Verfügungen sehen, die gegen die eigentlichen Verbreiter ergangen sind. Hatte Sick aber nicht. Nun hat das Berliner Kammergericht dem Kläger recht gegeben. Das ganze Drama des Komödianten wird im Lawblog aufgeführt!
Mit Satire haben nicht nur Suchmaschinen so ihre Probleme, auch Gerichte bewerten manchmal satirisch eingekleidete Formulierungen trotzdem als Tatsachenbehauptungen, die dann vom Satiriker „zu beweisen sind“, was er ja logischerweise gar nicht kann. Umgekehrt gibt es Mitmenschen, die aus Satiren Ausschnitte zusammen klauben, die Pointen rauslöschen und dann dem Autor die satirisch gewählten Worte in den Mund legen. Aber auch gegen so etwas kann man sich juristisch wehren … ;)

admin •

20:06 •
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Die Leute von Commentarist.de waren der Meinung, dass das Vergleichen von Meinungen der Meinungsfreiheit unterfalle. Meinungs- und Pressefreiheit sind aber nicht so billig zu haben, wie man es bei Lektüre des Grundgesetzes annehmen könnte.
Der neue Journalismus-Aggregator sammelte die Kommentare und Kolumnen von den 16 größten deutschen Qualitätsmedien. So sollten die tagesaktuellen Meinungsstücke von mehr als 800 Journalisten der führenden deutschen Medien zusammengefasst und kategorisiert werden.
schreibt meedia. Damit isses jetzt erst einmal vorbei.
Tja, erinnert mich neben Perlentaucher an fefe, der mal den News-Agregator „Paperball“ programmiert hatte, um via Landgericht Hamburg dann beim Bundesgerichtshofs mit der Paperball-Entscheidung Rechtsgeschichte schreiben zu dürfen. Kurz darauf kam Google-News mit einem ähnlichen Service um die Ecke.
Toll, wie unsere Gerichte den Wirtschaftsstandort Deutschland ruinieren! Weiter so! Mehr davon!