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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bei Google versteht der Satiriker keinen Spass

Der Kollege Udo Vetter berichtet über den skurrilen Rechtsstreit eines Autors, der sich durch einen Google-Text unzutreffend beschrieben sieht. Der verkürzte Text in der Google-Suche, der eine Satire in der WELT betrifft, sei nicht als Satire erkennbar.

Wenn man bei Google etwas verbieten möchte, will man bei Googles für gewöhnlich Urteile oder einstweilige Verfügungen sehen, die gegen die eigentlichen Verbreiter ergangen sind. Hatte Sick aber nicht. Nun hat das Berliner Kammergericht dem Kläger recht gegeben. Das ganze Drama des Komödianten wird im Lawblog aufgeführt!

Mit Satire haben nicht nur Suchmaschinen so ihre Probleme, auch Gerichte bewerten manchmal satirisch eingekleidete Formulierungen trotzdem als Tatsachenbehauptungen, die dann vom Satiriker „zu beweisen sind“, was er ja logischerweise gar nicht kann. Umgekehrt gibt es Mitmenschen, die aus Satiren Ausschnitte zusammen klauben, die Pointen rauslöschen und dann dem Autor die satirisch gewählten Worte in den Mund legen. Aber auch gegen so etwas kann man sich juristisch wehren … ;)

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