25. September 2013
Kommendes Jahr wird das Europaparlament neu gewählt – der für Netzpolitik wichtigste Schauplatz. Während der deutsche Gesetzgeber nur in sehr engen Grenzen am Urheberrecht etc. rumschrauben darf, nämlich innerhalb der EU-Richtlinien, werden ebendiese in Straßburg verhandelt. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass neben den ganzen Lobbyisten auch Netzthemen in Straßburg angemessen vertreten werden.
Dazu benötigen wir eine Partei, welche die Priorität auf die Netzpolitik legt und der die Autorität zugebilligt wird, für möglichst die ganze Netzgemeinde (TM) zu sprechen. Die tatsächlichen deutschen Netzbewohner dürften ein ähnliches Spektrum aufweisen wie das, welches uns die jüngste Bundestagswahl aufgezeigt hat. Auch in den anderen europäischen Staaten werden sich die dortigen Netzbewohner nicht auf eine bestimmte Strömung reduzieren lassen. Es macht daher wenig Sinn, nur einen bestimmten Ausschnitt der politischen Farbenlehre anzusprechen und damit umgekehrt 90% der möglichen Wähler auszuschließen.
Die Piraten werden sich Gedanken machen müssen, ob sie diese dringend benötigte Netzpartei sein wollen, oder ob sie weiterhin bereits vorhandene Parteien kopieren und diesen damit sogar das Wasser abgraben wollen.
18. August 2013
Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)

admin •

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30. Juli 2013
Am 1. August tritt eines der überflüssigsten und unpraktikabelsten Gesetze in Kraft, das man sich ausdenken könnte: Das von Axel Springer der Koalition diktierte Leistungsschutzrecht. Mit diesem schwachsinnigen Video versuchten die Verleger letztes Jahr, mit Desinformation die Leute zu gewinnen. Da wird zum Beispiel die Behauptung aufgestellt, Firmen – gemeint ist in erster Linie Google News – würde mit Snippets Geld verdienen. Mumpitz: Auf Google News gibt es keine Anzeigen. Im Gegenteil macht Google für diese freiwillig ins Netz gestellte Beiträge Reklame … Weiter wird suggeriert, als würde den Verlagen durch die Snippets ein Schaden entstehen. Wie das gehen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Gegen kommerzielle und sonstige eigenmächtige Verwertung durch Dritte kann man schon heute aus konventionellem Urheberrecht vorgehen. Was das mit dem Snippet zu tun haben könnte, leuchtet nicht ein, denn die wenigsten Snippets könnte man sinnvoll in andere Texte einbauen. Was der Vergleich mit den Rundfunksendern meinen könnte, habe ich trotz meiner medienrechtlichen Ausbildung nicht verstanden. Muss an mir liegen.
Google denkt verständlicherweise nicht daran, den Verlagen für die kostenlose Werbung auch noch Geld in den Rachen zu werfen und wird daher entsprechende Anbieter aus dem Suchindex entfernen. Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, dass künftig viele Verlage bei Google rausfliegen, denn das begünstigt das Ranking meiner Artikel, die ich im Heise-Verlag publiziere. Der Heise-Verlag hat nämlich dem weltfremden Leistungsschutzrecht von Anfang an eine Absage erteilt.
Inzwischen ist den Verlagen aber leider aufgefallen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich bei Google selbst aussperren. Deshalb haben sie Google erklärt, dass das ja wohl alles nicht so gemeint war, und die sollen doch mal ruhig weiter kostenlos Werbung für Artikel machen. Auf der Strecke bleiben kleine Anbieter wie Rivva, die nicht die Marktmacht von Google bieten können. Die haben bis Mittwoch viel Arbeit, um die ganzen Zeitungen aus ihrem Index zu puhlen.
Was das über die Internetkompetenz bzw. Unabhängigkeit der schwarz-gelben Regierung aussagt, liegt auf der Hand. Auch, wenn das Geschenk an die Verlage wirklich nichts wert war, wäre es unhöflich von den Verlegern, der Bundesregierung für diesen Liebesdienst im Wahlkampf nicht zu danken.
29. Juli 2013
Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.
Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.
Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)
21. Juli 2013
Am Wochenende fand ich endlich Gelegenheit, den Dokumentarfilm „We Steal Secrets“ des Oscar-Gewinners Alex Gibney zu sehen. Absolut empfehlenswert. Für diesen Montag wird das Urteil über Bradley Manning erwartet. Manning hatte übrigens sein Material vor WikiLeaks zwei US-Zeitungen angeboten, die es aber feige abgelehnt hatten. Hätten die Profijournalisten verantwortungsvoll gehandelt und sich um Quellenschutz usw. gekümmert, wäre die Geschichte vermutlich anders verlaufen.
Deutsche Medien indes begreifen nach und nach das Potential des Leakens. Vorliegend geht es nicht um das Pentagon, sondern um die Bonner Hardthöhe. Wie bereits berichtet, hatte die WAZ Unterlagen des Bundesministeriums für Verteidigung geleakt. Da aber das Verteidigungsministerium zwar keinen Eurohawk, sehr wohl aber einen Vogel hat, versuchte es in seiner Hilflosigkeit, die WAZ mit einer Abmahnung wegen eines halluzinierten Verstoßes gegen * Trommelwirbel * Urheberrecht zu beeindrucken, um die „Geheimnisse“ wieder einzufangen. Resultat dieser Albernheit war, dass die NRW-Piraten die Dokumente in guter WikiLeaks-Tradition auf ihren eigenen Servern speicherten und ebenfalls um eine Abmahnung baten.
Obwohl ich hier lang und breit erklärt habe, warum der vermeintliche Unterlassungsanspruch dann doch eher geringe Aussicht auf Erfolg hat, blies nun General Streisand zum Angriff gegen die WAZ vor dem Landgericht Köln. „Kriegsgewinnler“ der juristischen Gefechte werde vermutlich ich sein: Aller Wahrscheinlichkeit nach werde ich über ein für die Pressefreiheit wichtiges Urteil berichten können … ;)
19. Juli 2013
Die kulturpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS90/GRÜNE, Agnes Krumwiede, hat sich diese Woche in einen eklatanten Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen gesetzt. Krumwiede hatte in einem Beitrag für die Zeitung „Musikwoche“ ein umfassende Bewusstsein für die faire Teilhabe von Urhebern bei der Nutzung ihrer Werke im Internet angemahnt. Um ihre Position zu unterstreichen, bot sie ein PDF des Artikels kostenlos zum Download an – inklusive mehrerer Fotos, zu denen sie nicht einmal die Urheber benannte. Nach der Lebenserfahrung muss stark bezweifelt werden, dass Krumwiede den Fotografen die eigenmächtige Nutzung ihrer Werke vergütet hat.
Ob dieser Widerspruch der mutmaßlichen Raubmordkopiererin Krumwiede mit Verlogenheit oder Inkompetenz zu erklären ist, mag jeder selbst entscheiden. Als ich diese Woche u.a. auf diesen Faux Pas hinwies, hat kein konventioneller Journalist die Story aufgegriffen.
Erinnern Sie sich noch, was die selbstreferenziellen Medien vor einem Jahr für einen Riesenshitstorm veranstalteten, als eine Piratin es nicht geschafft hatte, ihren Buchverlag davon zu überzeugen, ihr Buch im Netz freizugeben (was bislang praktisch kein Verlag macht)? Im Gegensatz zur Bundestagsabgeordneten Krumwiede war die mandatslose Piratin gerade einmal Beisitzerin im Bundesvorstand, und das Anschreiben vom Verlag an einen Ripper war nicht einmal eine echte Abmahnung.
Natürlich ist es die vornehme Freiheit der Presse, selbst zu entscheiden, was sie für interessant hält und wie sie es gewichtet und präsentiert. Aber dieses Messen mit zweierlei Maß ist schon irgendwie eigenartig. Während man den Piraten mit jeder Lapallie am Zeug flickt und Personalquerelen und Tweets(!) wie Staatsaffären hypet, lassen die politischen Journalisten Frau Krumwiede diesen wirklich peinlichen Klopper durchgehen. Eines der Fotos bildete übrigens ausgerechnet Bruno Kramm ab, einen Spitzenkandidaten der Piratenpartei, der die Unpraktikabilität des aktuellen Urheberrechts insbesondere im Internet beklagt.
18. Juli 2013
Lieber Betreiber von jurablogs.com,
ich bitte Sie (erneut), bestimmte Texte von mir sowie Ausschnitte daraus, die den Namen eines abmahnwütigen Wikipedia-Fotografen enthalten, nicht mehr zu verbreiten. Es handelt sich um meine folgenden Werke auf dem Gebiet der Dichtkunst:
• Die Wikipedia-Abmahnungen des <Wikipedia-Bild-Abmahner> (2.August 2011)
• <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Anwalt mahnt mich ab … Oder so ähnlich. (16. August 2011
• Richtigstellung: Anwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> wurde missverstanden! (10. September 2011)
• Der Rechtsanwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> will es wissen! (16. November 2011)
• Der Anwalt von Wikipedia-Abmahner <Wikipedia-Bild-Abmahner> lernt es nicht (21. November 2011)
(more…)
16. Juli 2013
Offensichtlich war das Gestatten des Ausspähens durch die NSA ein von CDU, FDP, SPD und GRÜNEN gepflegtes Tabu-Thema. Was vor Kurzem noch als paranoide Verschwörungstheorie gelabelt worden wäre, ist heute Gewissheit. Vertrauen schafft so etwas nicht, und der Gedanke, dass ein von aktiven und ehemaligen Regierungsparteien besetzter Ausschuss unabhängige Ergebnisse fördern würde, ist einigermaßen naiv.
Die Piratenpartei hatte bereits letzte Woche vorgeschlagen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA mit den USA auszusetzen, bis das Strapazieren der deutsch-amerikanischen Freundschaft beendet ist. Nutznießer von TAFTA wären nach Einschätzung von Experten ohnehin ganz überwiegend die USA, die dringend auf hemmnisfreie Außenwirtschaft angewiesen sind. Von den europäischen Staaten würde insbesondere Deutschland mit am wenigsten von TAFTA profitieren.
Ein bislang ebenfalls tabuisiertes Thema bei TAFTA sind Urheber- und Patentrechte. Offiziell sollen sie ausgeklammert sein. Im Ergebnis ist aber ein solches Bündnis ohne diese Materie nicht ernsthaft vorstellbar, so dass anzunehmen ist, das uns da wieder am Schluss etwas draufgesattelt wird, was rein zufällig hinter verschlossener Tür schon mal unterschriftsreif ausgekungelt wurde. Wir brauchen TAFTA ebenso wenig wie ACTA.
In Sachen deutsch-amerikanischer Wirtschaft hat jemand Insider-Kenntnisse, der insoweit selbst in der deutschen Botschaft in Washington beschäftigt war: Hans-Peter Friedrich, der gerade den Bundesinnenminister macht. Zur Verteidigung der atlantischen Harmonie hatte Friedrich zunächst behauptet, die NSA habe fünf Terroranschläge in Deutschland verhindert, gestern dann sollen es nur noch zwei gewesen sein: Die Sauerlandbomber, deren Anführer ein Lockspitzel der CIA gewesen war, und eine ominöse Düsseldorfer Zelle, die über Anschläge in Afghanistan nachdachte – ein Land, in dem vor allem die USA Sprengstoffexplosionen herbeizuführen pflegt. In beiden Fällen scheinen die Verdächtigen eher ein Problem mit dem US-Militär als mit der deutschen Zivilbevölkerung zu haben.
12. Juli 2013
Einem als „Technoviking“ unfreiwillig webbekannt gewordenen Straßentänzer fiel es ein Jahrzehnt später ein, dass er privat öffentlich tanzte und klagte gegen einen Filmemacher erfolgreich vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung und Schadensertsatz. Mit einer weitere Forderung nach „Schmerzensgeld“ drang er nicht durch.
Der Filmemacher will über den eigenartigen Fall jetzt einen Dokumentarfilm drehen.
28. Juni 2013
Die britischen Schlappmelonen haben nichts von sich hören lassen. Ich muss daher davon ausgehen, dass die Geheimagenten die Angelegenheit auf die klassische Weise mit der Doppelnull-Lizenz lösen werden. Tja, machts gut, war nett mit euch … ;)