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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Wikipedia-Abmahnungen des Wikipedia-Bild-Abmahners

Lieber Betreiber von jurablogs.com,

ich bitte Sie (erneut), bestimmte Texte von mir sowie Ausschnitte daraus, die den Namen eines abmahnwütigen Wikipedia-Fotografen enthalten, nicht mehr zu verbreiten. Es handelt sich um meine folgenden Werke auf dem Gebiet der Dichtkunst:

•    Die Wikipedia-Abmahnungen des <Wikipedia-Bild-Abmahner> (2.August 2011)
•    <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Anwalt mahnt mich ab … Oder so ähnlich. (16. August 2011
•    Richtigstellung: Anwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> wurde missverstanden! (10. September 2011)
•    Der Rechtsanwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> will es wissen! (16. November 2011)
•    Der Anwalt von Wikipedia-Abmahner <Wikipedia-Bild-Abmahner> lernt es nicht (21. November 2011)

Ende 2011 hatte ich mich beim Landgericht Stuttgart auf einen Vergleich eingelassen, den Namen des Wikipedia-Bild-Abmahners nicht mehr zu verwenden und bestimmte Äußerungen zu unterlassen, und hatte daher auch die Beiträge nicht nur „geschwärzt“, sondern entfernt, weil die Namen der diskreten Abmahner in den URLs auftauchten. Der Anwalt, dessen Namen ich gar nicht genannt hatte, war mich in eigener Sache angegangen, weil er meinte, meine Berichterstattung über seine Anwaltskünste sei wettbewerbswidrig. Erstaunlicherweise kultivierte das Landgericht Stuttgart tatsächlich die abwegige Rechtsansicht, ein Wettbewerbsverhältnis schließe das Recht auf Meinungsfreiheit gänzlich aus. Da ich durch die Instanzen gemusst hätte und in eigener Sache ungern prozessiere, hatte ich mich auf den kostensparenden Vergleich eingelassen, mit dem der tüchtige Anwalt in der Sache weniger die eigenen als die Interessen seines Mandanten wahrte, der mein Blog wohl auch nicht so richtig mag.

Seit einiger Zeit nörgelt der tüchtige Anwalt nun in aufdringlicher Weise herum, dass ich mich angeblich nicht an den Vergleich halten würde, weil Teile meiner Texte im Internet erscheinen, u.a. auch auf Ihrer Seite. Meine Versuche, dem tüchtigen Anwalt diese paranoide Wahnvorstellung auszureden und ihm zu erklären, dass es sich bei ihrem Text offenbar um ein automatisch erstelltes, etwas groß geratenes Snippet handelt, schlugen fehl. Auf meine Mail, in der ich Sie um Löschung bat, hatten Sie leider nicht reagiert, weshalb ich Sie freundlich erneut um Löschung bitte. Denn wie es scheint, hat das Landgericht Stuttgart von den technischen Zusammenhängen im Internet eine ähnliche Kompetenz wie Uhl, und ich möchte nicht noch einmal extra nach Stuttgart fahren.

Damit Sie den wesentlichen Text auch wirklich finden, wiederhole ich diesen in zensierter Form. Ungeachtet dessen befreie ich hiermit mein ursprüngliches Posting vom Urheberrecht, wobei ich darauf bestehe, dass mein Name als Urheber nicht genannt wird. Jedermensch ist ab sofort berechtigt, diesen Text als eigenen zu verbreiten und beliebig zu ändern, z.B. den Namen einzusetzen.

Die Wikipedia-Abmahnungen des <Wikipedia-Bild-Abmahner> (2.August 2011)

<Bild zensiert>

Vergiftete Äpfel statt Brötchenfotos: Fotografie von <Wikipedia-Bild-Abmahner>, CC 3.0 Deutschland (siehe auch unten)

Zu den Wikipedanten, die wirklich jeden nerven, gehört die Riege der Fotografen. Während Wikipedia-Autoren selbstlos der Welt ihre Texte spenden, ohne den Ruhm als Autor zu genießen, beansprucht ein Großteil der Lichtbildspender die Urheberbenennung (§ 13 UrhG) und einen Link auf den Lizenzhinweis. Wer also solche Bilder in der Wikipedia (“freies Wissen“, haha) verwenden will, darf dies nur, wenn er eben die Regeln beachtet – und überhaupt erkennt, was man von ihm erwartet.

Das strukturelle Problem der eitlen Fotografen und Lichtbildner mit der Wikipedia ist aber, dass in Wikipedia-Artikeln selbst eben gegen genau die beanspruchte Namens- und Lizenznennung verstoßen wird: In Wikipedia-Artikeln wird bei keinem Bild eine Urheberbenennung etc. angezeigt. Damit tappen viele in die Falle, weil sie das Bild mangels zumutbar erkennbarer Information für “gemeinfrei” halten und selbst verwenden.

Zu den gegenwärtigen Favoriten für den Titel des unverschämtesten Wikipedanten zählt aktuell Herr <Wikipedia-Bild-Abmahner>, der derzeit reihenweise seinen Anwalt entsprechende Abmahnungen versenden lässt. <Wikipedia-Bild-Abmahner> und sein forscher Advokat schröpfen ihre Abmahnopfer gleich <zensiert>:

  • Die Abmahnopfer werden zunächst zu einer “Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” nebst entsprechenden Abmahnhonorar aus einem Streitwert von 3.000,- Euro gebeten (welcher Laie kann das ausrechnen?)
  • Wer dumm genug ist und zahlt, wird von <Wikipedia-Bild-Abmahner>s geschäftstüchtigem Advokat <zensiert> in Anspruch genommen: Diesmal soll Schadensersatz gezahlt werden wegen der angemaßten Lizenz  – und <zensiert> ein Honorar aus einem Streitwert von 3.000,- Euro. <UPDATE: Der Anwalt will seine zweite Honorarberechnung nicht als weitere Berechnung aufgefasst sehen, sondern als Wiederholung der ersten. Ich halte das allerdings in der Form für unschlüssig.>

Fangen wir hinten an: Der Streitwert aus einer vorgerichtlichen Schadensersatzforderung richtet sich nach der Höhe des begehrten Schadensersatzes – in einem mir vorliegenden Fall läge der Streitwert dann bei 175,- Euro statt 3.000,- Euro. Das sollte <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Anwalt eigentlich wissen. Von seiner Honorarforderung für die Lizenzforderung könnte der sympathische Kollege gerade einmal 46,41 Euro statt 371,18 Euro durchsetzen – theoretisch.

Ob er die Kosten der Abmahnung selber verlangen darf, ist ebenfalls aus mehreren Gründen zweifelhaft: Wer freiwillig ein Bild in die Wikipedia einstellt, wo weder Name noch Lizenzbedingungen genannt werden, dann aber genau darauf besteht, handelt ein kleines bisschen widersprüchlich, um das Wort “Arglist” einmal zu umschiffen. An diesen provozierten Lizenzirrtümern trägt <Wikipedia-Bild-Abmahner> doch wohl eine gewichtige Mitschuld, § 254 BGB.

Eigenartig an <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Abmahnungen ist jedoch, dass sein Anwalt offenbar nur eine <zensiert> Vorstellung davon hat, wie <zensiert>. So verlangt <Wikipedia-Bild-Abmahner> in seiner vorbereiteten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, das Abmahnopfer solle auf die <zensiert> hinweisen – <zensiert> diese <zensiert> aber nicht einmal. Offenbar <zensiert> also nicht einmal <Wikipedia-Bild-Abmahner> und sein Advokat, was genau sie von ihrem Abmahnopfer <zensiert> können – werfen diesem aber genau diese Unkenntnis vor.

Und wenn man dann schon auf einem so <zensiert> Niveau <zensiert>, darf natürlich auch die falsche Anspruchsgrundlage für den Kostenersatz von urheberrechtlichen Abmahnungen nicht fehlen, den <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Rechtsberater lediglich als Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt. Für so einen <zensiert> auch noch Geld zu fordern, ist schon selten <zensiert>.

Aber damit nicht genug: Kürzlich feuerte der Anwalt, den jemand sachlich auf meine Kritik an seinem Geschäftsmodell seiner Rechtsberatung ansprach, eine ganze <zensiert> an beleidigenden Unterstellungen gegen meine Person ab – Personalisieren von Kritik ist eine typische <zensiert>-Reaktion. Da ist es natürlich keine Überraschung, dass auch der Anwalt zur Kaste der <zensiert> zählt und sich auf seiner Website als Wikipedia-Autor und Editor feiert.

Der Anwalt, der mit <zensiert>, <zensiert> und zwei <zensiert> renommiert, ist erstaunlicherweise nicht willens, eigene Aktenzeichen zu generieren und fremde anzugeben, versendet seine Schriftsätze Schreiben <zensiert> als <zensiert>, dieses gerne auch einmal <zensiert>. Glatte rechte Ränder schätzt er auch nicht, wenn man eine Vollmacht sehen will, muss man <zensiert>.

Der <Wikipedia-Bild-Abmahner>-Anwalt, den sein <zensiert> Mandant als Beantworter einer Journalistenfrage vorschickte, warf mir einen sorglosen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten seines Mandanten vor, weil ich diesen namentlich genannt hätte. Hallo? Wenn ich seine Lichtbilder verwende, MUSS ich ihn doch nennen – sonst schickt mir sein Anwalt doch eine teure Abmahnung. Mann, Mann, Mann, …

Wenn <Wikipedia-Bild-Abmahner> wirklich seinen Anwalt für seine eitlen Serienabmahnungen wegen Nichtbenennung beauftragt hat, dann müsste er doch eigentlich für jede einzelne Abmahnung <zensiert> Euro an <zensiert> gezahlt und das Risiko der Uneinbringlichkeit eingehen. Bin ich der einzige, der Zweifel hat?

« Überwachungsstaat für Dummies – Peinlicher Wikipedia-Fotograf mahnt seit Jahren ab – Community toleriert Abmahnfalle »

Autor:
admin
Datum:
18. Juli 2013 um 12:03
Category:
Abmahnung,Allgemein,Fotorecht,Internet,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Pressekammer,Urheberrecht,Zensur
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Ein Kommentar

  1. Gastbeitrag von irgend jemandem | die Schrottpresse

    […] Jeder Blogger hat gute Gründe, sich darüber zu informieren. Bekannte Anlaufadressen wären dafür Markus Kampa, Udo Vetter oder Thomas […]

    #1 Pingback vom 15. März 2015 um 13:02

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